Ein Krimi der seit ein einhalb Jahren läuft, wer kann uns helfen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Ein Krimi der seit ein einhalb Jahren läuft, wer kann uns helfen?

Hausbau Baden-Württemberg, Einfamilienhaus, Ergänzungssatzung.

Guten Abend liebe Forenteilnehmer,

Meine Verlobte und ich möchten auf dem Land meiner Großeltern ein Einfamilienhaus bauen. Das Land wurde vor mehreren Jahrzehnten von meinem Opa geteilt in 13 und 13/1. Das Haus welches wir bauen möchten, ist in dem angehängten Plan blau eingezeichnet und befindet sich auf dem Gebiet 13/1. Die grüne Linie stellt eine Ergänzungssatzung dar, welche ich auf Anraten des Bauamtes erstellen ließ.

Die Gemeinde befürwortet ausdrücklich die Ergänzungssatzung. Die Nachbarn sind ebenso dafür. Das Bauamt und generell die Bauabteilung der Stadt haben bis zuletzt ebenso grünes Licht gegeben. Nun haben wir jedoch die Nachricht erhalten, dass das Tiefbauamt uns einen Strich durch die Rechnung machen möchte mit folgender Begründung:

Es kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass die Kanalisation eine weitere Wohneinheit an der Stelle aushält. Deshalb wird eine Nachverdichtung in dem Bereich kanaltechnisch abgelehnt.

Das hat uns schwer getroffen, zumal das Bauamt selbst uns geraten hat, eine Ergänzungssatzung erstelltn zu lassen um den Teilbereich zum Innenbereich deklarieren zu können. Auf Nachfrage beim Tiefbauamt hin bekommen wir nur spärlich Antworten und auch meistens nur telefonisch, schriftlich bisher so gut wie nichts. Angeblich hat der Tiefbauleiter ein Problem damit, dass für den Ort kein Entwässerungsplan vorliegt. Er meint, wenn wir eine Ergänzungssatzung erstellen lassen möchten, muss dieser erst vorhanden sein. Im Innenbereich zu bauen wäre allerdings kein Problem ... so gibt es auch ein großes Projekt keine 300 Meter entfernt, bei welchem bald 41 neue Einfamilienhäuser entstehen sollen.

Man legt uns nun nahe die Bauvoranfrage zurückzuziehen welche wir vor über einem Jahr gestellt haben. Auf meine Fragen hin, wo genau der Kanal Probleme macht, gibt es keine Antworten. Klar, denn so wie es aussieht liegt es nicht am Kanal (in der Straße haben früher dreimal so viele Menschen gewohnt), sondern an der Haftung, wenn ich das richtig verstanden habe.

Was können wir Eurer Meinung nach hier tun? Ich weiß, dass bei einer Ergänzungssatzung die Erschließung gesichert sein muss. Das Haus welches wir bauen möchten, könnten wir direkt an ein Kanalnetz auf dem Gebiet 13 anschließen, ohne die Straße aufbaggern zu müssen. Dennoch sperrt das Tiefbauamt.

Ich wäre sehr froh darüber, wenn jemand einen Tipp hat. Wir überlegen, auf die Ablehnung der Bauvoranfrage zu warten und dann rechtliche Schritte einzuleiten.

Liebe Grüße,

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Ein Krimi der seit ein einhalb Jahren läuft, wer kann uns helfen?" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Tom
  1. Entwässerung

    Wenn das Tiefbauamt keine Pläne der Kanäle hat, ist die Ablehnung nicht zu rechtfertigen, sondern ist schikanös. Überprüfen Sie Ihren Entwässerungsantrag. Eventuell wird das Regenwasser komplett eingeleitet und ein Starkregen kann zur Überlastung des Kanals führen. Mit einer geeigneten Regenwasseranlage kann das verhindert werden und das Tiefbauamt kann ohne Gesichtsverlust die Ablehnung revidieren.
  2. Hallo Herr Kirschner, Vielen Dank für Ihre ...

    Hallo Herr Kirschner, Vielen Dank für Ihre Hallo Herr Kirschner,

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Aussage des Tiefbauamtes war, dass keine hydraulischen Berechnungen für den Ortsteil existieren und kein Entwässerungsplan. Einen Entwässerungsantrag gibt es bisher nicht. Es wurde mir geraten, eine Ergänzungssatzung zu erstellen, welche jedoch gestoppt wurde, da das Tiefbauamt der Meinung ist, dass eben nicht mit Sicherheit gesagt werden könnte dass das Kanalnetz eine weitere Wohneinheit aushält. Ich habe vor ein paar Wochen mit dem Tiefbauleiter telefoniert und angeboten, Retentionszisternen und Sickerpflaster zu verwenden. Dies wurde ignoriert. Es kann mir auch nicht gesagt werden, wo genau ein vermeintliches Problem besteht. Angeblich wurde eine Zweitmeinung eines Ingenieurbüros eingeholt, welche zu dem gelichen Ergebnis kam wie das Tiefbauamt, so wurde mir das jedenfalls mitgeteilt. Die genaue Begründung habe ich jedoch nicht bekommen und ich frage mich auch, welche Aussage dieses vermeintliche Ingenieurbüro getätigt hat und auf welchen Grundlagen. Antworten auf diese Fragen habe ich ebenso nicht bekommen.


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