älteres Nebengelass sanieren  -  Baugenehmigung?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

älteres Nebengelass sanieren  -  Baugenehmigung?

Guten Tag, ich habe folgendes Anliegen. Baurecht: Sachsen-Anhalt; Wir haben das Grundstück 1994 erworben. Auf dem Grundstück befindet sich eine Garage (massiv) von 20 m² mit direkt angrenzendem Lagerschuppen von ca. 24 m². Siehe Bild! Alles erbaut um 1950. Ca. 1990 wurde das marode Holzdach (mit Pappbedachung) von Garage und Schuppen nach Sturmschaden erneuert. Dabei wurden auch die Dachsparren komplett erneuert. (Satteldach mit bds. 10 Grd. Gefälle, jetzt mit Profil/Alublech bedeckt. Der Schuppen ist ein einfacher Holzständerbau, wobei die Ständer auf einbetonierten Bodenhülsen montiert sind. Auf den Holzständern (10x10 cm im Abstand von 1,5 m und 2,9 m max. Höhe ruht der Dachaufbau. Zwischen den Stützen wurde Sparschaltung als Wandung angeschlagen. Eine Wand des Schuppens liegt nahe einer unbenutzten öffentlichen Zufahrt (1 m Abstand), Der ganze Schuppen sieht sehr hässlich und vergammelt aus. Zudem sind durch Regenwasser einige der Holzstützen in den Pfostenträgern vermodert. Ich sehe darin die Tragfähigkeit einiger Ständer nicht mehr gegeben. Daher möchte ich die Pfosten samt Trägern und Bretterwand entfernen und ein schmales Fundament, 20 cm breit, gießen, auf welchem ich neue Holzstützen an gleichem Ort und in gleicher Größe befestigen möchte. Danach möchte ich mit Betonfaserplatten (mit entspr. Unterbau) die Außenwand zur Zufahrt wieder schließen. Das Fundament ist notwendig, um Regenwasser von der erhöhten öffentl. Zufahrt zu hindern, in den Schuppen zu fließen, was bisher regelmäßig passiert. Mein Nachbar (schräg gegenüber) verlangt nun, dass ich dafür einen Architekten und eine Fachfirma beauftrage, sowie eine Baugenehmigung einhole, da er sich " an den alten Schuppen gewöhnt habe" und er Neuerungen ablehnt. Das Bauamt verneint die Baugenehmigung, sofern ausschließlich Werterhaltungsmaßnahmen und keine statischen Veränderungen vorgenommen werden. Das Wohngebäude meines Nachbarn ist 250 m von meiner Grundstücksgrenze entfernt. Seine Grundstücksgrenze von der meinen ca. 20 m (getrennt durch den Zufahrtsweg und öffentl. Grünstreifen) entfernt. Meine Fragen: Benötige ich eine komplette Baugenehmigung für ca. 8 lfd. Meter Fundament und 6 zu erneuernde Holzständer (0,10 x 0,10 x 2,9 m)? Muss! ich eine Fachfirma mit den Arbeiten beauftragen? Hat mein Nachbar einen Anspruch auf gewohnheitsrechtliche Ansicht meines alten Schuppens? ach so: Natürlich kein Denkmalschutz und kein sonstiges Kulturgut. Nur ein alter hässlicher Schuppen, der seit Jahren vergammelt.

Für Hinweise wäre ich echt dankbar! H. Otto

Anhang:

Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Otto
  1. hören Sie auf das Bauamt

    Der Nachbar hat nichts zu sagen und schon gar nichts zu verlangen. Er kann sich nicht in ihre Belange einmischen. Also machen sie mit dem Schuppen was sie wollen.
  2. nicht ganz so einfach ...

    Foto von Martin G. Halbinger

    In dem Punkt, das der Nachbar nichts zu sagen hat, stimme ich zu. Zum Rest habe ich meine Zweifel. So wie ich die Beschreibung der Maßnahmen verstehe, kann es ja auch ein Abriss und nahezu Komplett-Neubau Sein. Ich kann mir nicht vorstellen, das alle tragenden Wände und die Fundamente erneuert werden und dabei das Dach "fliegend" stehen bleibt. Die Renovierung incl Austausch einzelner Teile ist genehmigungsfrei. Wenn Sie das abschnittsweise machen ... Einzelne schadhafte Stützen austauschen, der Rest bleibt erstmal und dann im nächsten Schritt weitere Stützen ... ist es wohl viel mehr Aufwand.

    Bei einem Komplett-Abriss entfällt aber der Bestandsschutz, ob ein Wiederaufbau (selbst bei gleichen Abmessungen) zulässig ist, ist sehr oft unklar. Gerade auch, wenn zu befürchten ist, das der Nachbar zum ungünstigen Zeitpunkt Fotos macht oder die Bauaufsicht zur Kontrolle vorbeischickt ...


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