Dachausbau entgegen Bauordnung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Dachausbau entgegen Bauordnung

Servus Freunde,

in Hessen könnte man meines Wissens nach seinen Dachboden ohne extra Baugenehmigung zum Aufenthaltsraum Ausbauen, wenn (!) alle entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind  -  beispielsweise entsprechende Treppe, zweiter Rettungsweg, Fenster in ausreichender Größe ... und 2,20 m Höhe über 50 % der Grundfläche.

Kann man, wenn ausschließlich diese Mindesthöhe nicht gegeben ist (2,05 Höhe), in Form einer Ausnahmegenehmigung oder ähnlichem eine Genehmigung bekommen)  -  ein Schwarzbau steht nicht zur Debatte! Wie gesagt, zweiter Rettungsweg etc. wäre gegeben.

Natürlich ist die Raumhöhe nicht toll und grenzwertig  -  insbesondere aber für ein Kinderzimmer oder Schlafzimmer aber durchaus realisierbar ...

Hat hier jemand diesbezüglich Erfahrungen oder Kenntnisse, ob ein derartiges Vorhaben Erfolgsaussichten haben könnte?

greetz

  • Name:
  • Ludwich
  1. Grenzwerte

    Schlafzimmer und Kinderzimmer sollten einer besonderen Sicherheitsanforderung unterliegen. Grenzwerte gehören zu dieser Sicherheit und bestimmen das Luftvolumen. Grenzwerte unterliegen keiner Ermessensentscheidung. Damit werden Sie keine Genehmigung erhalten. Bleibt nur das eigene Risiko eines Schwarzbaues. Fragen Sie einen Architekten bevor Sie zum Bauamt gehen. Bauantragsfrei und genehmigungsfrei gilt nur, wenn keine Anträge auf Abweichung notwendig sind, hier gibt es aber eine abweichende Raumhöhe.

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