Darf ich eine Garage kleiner als in Baugenehmigung angegeben bauen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Darf ich eine Garage kleiner als in Baugenehmigung angegeben bauen?

Hallo, ich habe aktuell einen Bauantrag für ein Einfamilienhaus sowie einer separaten Garage in Brandenburg eingereicht. Der ursprüngliche Plan ist eine großzügige Garagen-Carport-Kombination individuell zu bauen. Meine Überlegung ist nun aus Kostengründen evtl. doch auf ein Produkt mit Standardmaßen der bekannten Anbieter zurückzugreifen. Diese fallen in der Regel etwas kleiner aus. Kann ich ohne Weiteres eine abweichende Ausführung bauen, solange ich nicht die ursprünglichen Maße überschreite (sondern eher unterschreite)? Wenn nicht, was müsste ich dabei beachten?
  • Name:
  • Amigo05
  1. Baugenehmigung

    Baugenehmigungen sind Ländersache. Aber vermutlich ist es auch in Brandenburg möglich, den Bau für ein oder zwei Jahre zu unterbrechen, ohne dass die Genehmigung verfällt. Das steht vermutlich auch in der Baugenehmigung, wie lange diese Frist ist. Ein Anruf beim Bauamt kann das klären.

    Genauso wird man bestätigen, dass man auch kleiner bauen darf.

    Ob es dann billiger wird, ist die andere Frage. Aber die Garage aus Kostengründen zu verkleinern würde mir als letztes in den Sinn kommen.


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