GFZ identisch mit der gesamten Wohnfläche?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
GFZ identisch mit der gesamten Wohnfläche?
Guten Abend,
Wir sind absolute Baubau-Neulinge und selbst GFZAbk. und GRZAbk. sind für uns absolutes Neuland, weshalb wir auf eure Hilfe hoffen. Wir interessieren uns für ein Grundstück mit 613 m² und GFZ/GRZ von je 0.3 und 1-geschossig bebaubar. Der BBP sieht eine bebaubare Fläche von 10×19 m vor. Somit kommen wir ja auf eine überbaubare Fläche von knapp 184 m², das Gleiche gilt ja auch für die GFZ. Aber wie verhält es sich beim Bau von 1.5 Geschossen? Müssen die 184 m² dann darauf "verteilt" werden?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
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kompliziert
Die Grundflächenzahl berücksichtigt die überbaute und versiegelte Fläche, also auch Dachüberstände, Wege und auskragende Balkone. Die Geschossflächenzahl berücksichtigt die bewohnbare Fläche, also Zimmer gemessen wie für eine Vermietung und Flächen in Dachschrägen ab 2 Meter Höhe. Damit können beide Zahlen nie gleich sein und es ist immer eine mehrgeschossige Bauweise möglich. Auch eine Überschreitung der Werte bis zu bestimmten Grenzwerten ist möglich. Genaueres sagt Ihnen Ihr Entwurfsverfasser.