Nachbarliche Zustimmung  -  wer darf / MUSS?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nachbarliche Zustimmung  -  wer darf / MUSS?

Guten Abend zusammen,

wir haben folgendes Problem: Wir haben ein Grundstück aus einem kleinem Neubaugebiet der Stadt erworben. Soweit so gut.

Das Grundstück wollen wir aufschütten (ca. 1,40 m) bis auf Straßenniveau. Dazu benötigen wir die nachbarliche Zustimmung.

Wir haben 3 Nachbargrundstücke. 2 waren bereits verkauft und haben auch deren Zustimmung. Das dritte war jedoch noch Unverkauft und somit im Eigentum der Stadt.

Zeitlicher Ablauf: Am 16.02.2017 waren wir um 8 Uhr morgens bei der zuständigen Dame der Stadt um die Unterschrift einzuholen. Diese wurde uns jedoch verwährt, mit der Begründung, dass am Nachmittag der Beurkundungstermin mit den zukünftigen Eigentümern stattfindet. = war das Rechtens?

Aus unsere Sicht hätte die Dame die Unterschrift leisten müssen, da zu diesem Zeitpunkt die Stadt Besitzer und Eigentümer des Grundstücks war.

Seit dem 01.03.2017 ist der zukünftige Eigentümer der Besitzer  -  noch nicht aber der Eigentümer! Wer muss/darf in diesem Fall die nachbarliche Zustimmung erteilen? Die Stadt oder bereits der (nur) Besitzer?

Im Notar Kaufvertrag steht explizit geschrieben, dass das Eigentum des Grundstücks erst mit Eintragung ins Grundbuch übertragen wird und bis dahin die Rechte der Käufers beeinträchtigt werden können.

  • Name:
  • Adas
  1. Veränderungen im Grundbuch

    Ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Grundstück zum Verkauf angeboten wird, werden keine Nachbarzustimmungen mehr erteilt. Damit war die Verweigerung der Zustimmung richtig. Sie müssen sich an den neuen Eigentümer wenden. Sie hätten den Punkt vor dem Erwerb klären sollen, besonders wenn Sie das Grundstück ebenfalls von der Stadt erworben haben. Ein Meter Aufschüttung ist genehmigungsfrei wenn es eine bestimmte Fläche nicht übersteigt. Hoffnung gibt es doch wenn der neue Eigentümer ebenfalls aufschüttet. Sonderregelungen gibt es, wenn die Straße als Damm über der natürlichen Geländehöhe liegt. Der Gully- / Schachtdeckel ist die Höhe der Rückstauebene.

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