DHH soll verstzt angebaut werden
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

DHH soll verstzt angebaut werden

Hallo, habe folgende Frage:

A baut eine Doppelhaushälfte und hatte bei Bauantrag noch keinen Nachbarn. Als die Erdarbeiten begannen, stellte sich der neue Eigentümer B des Nachbargrundstücks vor. B erzählte uns das er noch nicht wüsste wann und wie genau er bauen möchte, wohl auch erst in ca. 5 Jahren. Was B jedoch wusste, dass er weiter hinten mit dem Bau anfangen möchte.

Beide Grundstücke (von A & B ) haben ein Baufenster von 14 Metern in der Tiefe nach dem Grenzabstand zur Straße von 3 m laut Bauplan. Hier müssen Doppelhaushälfte gebaut werden. A Haus steht auf den ersten 9,5 Metern dieser Fläche. Hinzu kommen 4,5 m Terrasse. B will wohl erst nach 3 Metern anfangen und bis zum Ende des Baufensters bauen. Somit hätte A entlang der kompletten Terrasse eine Hauswand 4,5 m x 6,4 m Höhe (West Seite ), welche A deutlich das Licht nehmen und einmauern würde. A Grundstück ist komplett 23 m lang. Somit blieben gerade mal 6 m seitlicher Blick frei am Ende des Grundstücks. Nach hinten raus steht eine Garage (Breite 7 m ) auf die A schaut (Diese gehört C. Diese stand allerdings schon zum Zeitpunkt als A kaufte). Gesamtbreite Grundstück A ist 12,5 m. Auf der linken Seite steht gemäß Bauplan Garage von A. A würden somit komplett von Beton eingemauert. Da zum Zeitpunkt des Bauantrags von A noch kein Käufer für Grundstück B vorhanden war, konnte A sich auch mit keinem abstimmen.

Laut Bauplan dürfen beide Grundstücke nur mit Doppelhaushälfte bebaut werden und haben ein Baufeld von 14 Metern.

Kurz zusammengefasst: Das erlaubte Baufeld beträgt 14 m in die Tiefe. A hat von den 14 möglichen Metern auf den ersten 9,5 m gebaut. B möchte 3 m weiter hinten als A anfangen und bis zum Ende der 14 m bauen. Somit würde B 4,5 m tiefer im Versatz zu A bauen. A hätte dann eine Wand von 4,5 m direkt neben seiner Terrasse, welche das Lict nehmen würde.

Frage: Kann A hier Einspruch gegen den Versatz von 4,5 m einlegen? Zählt das nicht als unzumutbar?

Vielen Dank für eure Antworten.

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "DHH soll verstzt angebaut werden" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • AS
  1. Vermutlich kann er nicht

    Foto von wiki

    B hält sich schließlich an den Bebauungsplan.

    Aber 9,5 m Tiefe für ein Reihenhaus erscheinen mir zu gering. Die haben ja oft nur 6,5 oder 7 m Breite, außen (!)

    Das wird ja eine später unverkäufliche Hütte.


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