Sanierungspflicht nach Kauf Gebrauchtimmobilie
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Sanierungspflicht nach Kauf Gebrauchtimmobilie

Guten Abend,
ich möchte eine Gebrauchtimmobilie erwerben und ein Bekannter sagte mir jetzt, dass ich nach dem Kauf einer Gebrauchtimmobilie per Gesetz verpflichtet bin, in spätestens zwei Jahren zu sanieren. Dämmung, Dachdämmung, Fenster ...
Nachfolgend ein paar Daten zum Haus:
Zweifamilienhaus in Hessen, Massivbauweise mit Streifenfundanment aus Beton, Baujahr 1972, Außenwände Hohlblockmauerwerk, ca. 2003 wurde die Heizungsanlage erneuert. Wärme und Schallschutz entsprechen dem Baujahr. Das Dach ist teilweise wärmegedämmt. Fenster aus Leichtmetall (Isolierverglasung). Ein Energiepass scheint es nicht zu geben.
Stimmt das wirklich, denn das wäre ja ein finanzieller Aufwand, der einen schnell überfordern kann? Zu welchen Sanierungen bin ich per Gesetz nach dem Kauf verpflichtet? Wenn ja wie lange habe ich ggf. Zeit? Gibt es nicht so etwas wie Bestandsschutz, da es sich um eine Gebrauchtimmobilie handelt?
Für die schnelle Hilfe im Voraus vielen Dank!
Viele Grüße A. Schmidt
  1. So schlimm ...

    So schlimm wie Ihr Bekannter das darstellt, ist es nun wieder nicht. Sicher gibt es ein paar Nachrüstverpflichtungen. Schauen Sie sich auf der Homepage des BMVBS die EnEVAbk. 2009 an und lesen Sie sich den § 10 durch. Da steht das Wesentliche drin ...

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