Dränagenanschluss an Schmutzwasserkanal (DIN 1986 Teil 3)
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Dränagenanschluss an Schmutzwasserkanal (DIN 1986 Teil 3)

Hallo,
anscheinend kommen ein paar Probleme auf uns zu. Wir haben vor 6 Jahren ein Einfamilienhaus gebaut und die Außenanlagen sind schon komplett angelegt. Unser Keller ist nicht aus Beton, sondern gemauert. Wir haben im Baugebiet ein Trennsystem (Regenwasser und Abwasser).
Aufgrund von vereinzelten Wasserproblemen im Baugebiet wurden alle Revisionsschächte im Baugebiet überprüft. In den meisten Fällen wurde die Dränage entgegen der DINAbk. 1986 Teil 3 über den Abwasserrevisionsschacht, welcher "ja schön tief ist" an den Abwasserkanal angeschlossen.
Falls das Problem akut wird und wir aufgraben müssen um einen Sickerschacht einzubauen interessiert mich, inwieweit ich die damalige Baufirma belangen kann, welche die Dränage "falsch" angeschlossen hat und die DIN nicht beachtet hat.
Falls noch Infos nötig sind einfach melden.
Grüße
Thomas
  • Name:
  • Thomas Schmidt
  1. Wer hatte das denn geplant?

    Nach DINAbk. 4095 müssen Drainageanlagen geplant werden.
    Die Planung ist dem Ausführenden Bauunternehmer zu übergeben.
    Relevante Dinge (hier der Vorflut / der Vorfluter) ist in den Zeichnungen einzutragen.
    Aber trotz Planung darf der ausführende nicht gegen behördliche Auflagen verstoßen.
  2. Bauplan auch von der Baufirma

    Die Baupläne sind auch von der Baufirma  -  hier aber nur in der Draufsicht der Weg der Dränage in den Abwasserrevisionsschacht!
  3. Haus fertig gekauft incl. der Grundstück?

    Dann ist das kein BU, sondern ein Bauträger.
    Er hat gegen öffentliche Auflagen verstoßen, so wie ich das sehe.
    Im Falle eines Falles, ab zum RA für Baurecht.
  4. Grundstück selbst gekauft

    Hallo Herr Carden,
    erstmal vielen Dank für ihre Stellungsnahmen. Wir haben das Grundstück von der Stadt gekauft und dann mit der Baufirma einen Bauvertrag geschlossen  -  Bauherren sind aber wir, d.h. meine Frau und ich. Die Chancen stehen dann also auch "ganz gut", dass wir da als nicht auf die Schnauze fallen werden, oder?
    Grüße
    Thomas Schmidt
  5. Ich hatte gelesen, Haus gekauft

    wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
    Rechtsberatung darf ich nicht machen.
    Die Ausführung ist aber nicht Regelkonform und verstößt (bei vorh. Trenntsystem anzunehmen) gegen die behördlichen Vorschriften.

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