Schnittstellenkosten beim nachträglichen Bau eines Reihenmittelhauses (Baden-Württemberg)
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Schnittstellenkosten beim nachträglichen Bau eines Reihenmittelhauses (Baden-Württemberg)

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Wir sind ziemlich verzweifelt und benötigen dringend Unterstützung.

Wir haben letztes Jahr ein Reihenendhaus gebaut. Das Grundstück neben uns (also dort wo angebaut wird) war damals noch frei. Wir haben daher bei unserem Bau alles so geplant, dass der spätere Bauherr problemfrei anbauen kann. So haben wir aus Gründen des Brandschutzes z.B. keine Dämmung aufgebracht, sondern eine rein monolithische Wand an dieser Hausseite gebaut.

Das Grundstück ist mittlerweile verkauft, der neue Bauherr konfrontiert uns jetzt mit Fachfragen und Kosten die wir übernehmen sollen. Da es durch den Anbau an unsere Hauswand zu Schnittstellen kommt, möchte er die Kosten für folgende Bauarbeiten mit uns teilen:

  • Schalldämmung der Gebäudetrennwände
  • Dachanschlüsse am Satteldach
  • Verschluss der Gebäudetrennfugen im Kellerbereich

Ich sehe keinen Grund, warum ich hier Kosten übernehmen sollte. Schließlich habe ich meinen Bau nach bestem Wissen und Gewissen letztes Jahr bereits abgeschlossen und alles so machen lassen, dass er anbauen kann: Mein Keller ist versiegelt, das Dach hat Abschlussziegel, die Wand ist nicht gedämmt.

Ich will mich hier nicht aus der Verantwortung ziehen, aber Geld zu verschenken habe ich nicht wirklich. Die Schnittstellenkosten sind meines Erachtens durch Ihn zu tragen. Liege ich hier so falsch? In der Landesbauverordnung BW (dort wohne ich) kann ich nichts finden.

Besten Dank vorab!

  • Name:
  • Müller
  1. Fall für Anwälte

    Grundsätze: Wer Anbaut muss sich nach den Gegebenheiten richten. Weiterhin hätten Sie keines der Punkte erfüllen können, ohne dass das nachbarliche Reihenhaus steht. Hätten Sie gleichzeitig gebaut, wären Kosten geteilt oder gar nicht angefallen. Die Frage ist doch: haben Sie den neuen Nachbarn geschädigt? Antwort: klares NEIN. Empfehlen Sie doch dem neuen Nachbarn, vom bauen Abstand zu nehmen, wer so anfängt will keine Nachbarschaft.
  2. Das einzige

    was Sie sich leisten sollten ist ein Gutachter, der vor nachbarlichem Baubeginn eine Bestandsaufnahme Ihres Hauses macht, für den Fall, dass der Nachbar mit seinem Baumaßnahmen Schäden an Ihrem Haus verursacht. Weiterhin sollte dieser Sachverständige vielleicht auch baubegleitend kontrollieren, ob die Gebäudefuge fachgerecht gebaut wird vom Keller bis zum Dach. Die Kosten DAFÜR müssten Sie selbst tragen, aber das ist gut investiertes Geld.
  3. Guten Morgen zusammen. So langsam wird es ...

    Guten Morgen zusammen. So langsam wird es Guten Morgen zusammen.

    So langsam wird es interessant. Wir hatten gestern einen gemeinsamen Termin, um die Schnittstellenthematik zu besprechen.

    Ich habe alle Verantwortung bei den Schnittstellen abgewiesen und auch die anteilige Kostenübernahme verweigert. Kulant habe ich mich beim Thema Schalldämmung gezeigt, hier werde ich 50 % übernehmen.

    Ansonsten sprach er wieder davon, ein Dichtband an der Schnittstelle im KG anzubringen, bzw. ein Blech um die Schnittstelle am Satteldach. Die Kosten sollen geteilt werden.

    Das ich wie gesagt nichts übernehme bzw. mich nicht verantwortlich zeige, das hat meinem zukünftigem Nachbarn gar nicht geschmeckt. Er blockt jetzt ebenfalls und sagt, er wird dann eben auch "nur bis zur Grenze bauen" und oben genannte Maßnahmen nicht durchführen (Dichtband, Blech, etc.). Was dann passiert sei ihm dann auch egal. Das könnte dann gut gehen oder wir haben irgendwann in der Zukunft ein ein Feuchtigkeitsproblem.

    Ich muss leider nochmal blöd nachfragen: Unser Haus steht seit einem Jahr komplett frei. Wir haben alles so bauen lassen, dass wir eigentlich keinen Mittelhausnachbarn benötigen.

    Gibt es denn Schnittstellen, die bautechnisch erledigt werden müssen, wie z.B. ein Dichtband oder das Blech am Dach. Falls "JA", wer muss diese Kosten tragen?

    Oder bin ich jetzt an dem Punkt wo ich einen RA benötige weil es jetzt richtig dreckig wird?

    Besten Dank vorab!

  4. Fronten geklärt

    Verlangen Sie Einsicht in die Ausführungspläne und fordern Sie Detailangaben für die Schnittstellen. Die ausführenden Firmen werden den Bauherrn auf die richtige Ausführung nach DINAbk. hinweisen. Wenn der Nachbar die Firmen falsch beauftragt oder gar verlangt, Ihnen eine Rechnung schicken, sollten Sie dem Rat folgen und einen SV beauftragen. Es besteht die Gefahr von versteckten Mängeln mit Langzeitschäden. Wichtig ist nur eines: viel schreiben, viele Fotos machen und Protokolle schreiben, auch als eigene Gedächtnisprotokolle. Vor allem darauf achten, dass keine Schwarzarbeiter am Bau rummurksen sonst wird es schwer mit dem Schadenersatz. Für den Schallschutz würde ich mich nur an den Materialkosten beteiligen.
  5. Sie brauchen

    einen guten Architekt oder Bauingenieur als Sachverständigen oder (was etwas teurer ist) gleich einen öbuvAbk. Sachverständigen. Der prüft, welche Anschlüsse der Nachbar plant, überwacht und dokumentiert die fachgerechte Ausführung und führt vorher und nachher eine Beweissicherung durch, damit durch den Nachbarn keine Schäden an ihrem Haus verursacht werden.

    Leider kostet der SV und der RA dann Ihr Geld.

    Bleibt die Frage offen, was billiger ist:

    • a) die Kostenbeteiligung an den Schnittstellenlösungen
    • b) die Beauftragung von Sachverständigem und Anwalt

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