Bauleiter hat Drempel zu hoch Mauern lassen und will nichts davon wissen
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Bauleiter hat Drempel zu hoch Mauern lassen und will nichts davon wissen

Hallo zusammen, in der Woche vor Weihnachten ist unser Rohbau fertig geworden (Neubaugebiet mit Bebauungsplan, Rheinland-Pfalz, zulässige Drempelhöhe aufgehendes Mauerwerk mit Schnitt Dachaußenhaut 1,20 m).

Samstag vor Weihnachten hat uns ein Nachbar darauf aufmerksam gemacht, dass unser Drempel zu hoch sei. Wir sind aus allen Wolken gefallen und haben in sämtlichen Bauforen etc. recherchiert und siehe da: Drempel ist tatsächlich ca. 30 cm zu hoch. Der Bauleiter meinte erst, es sei alles richtig so. Vergleicht man aber den Bauantrag mit dem tatsächlichen Rohbau stimmen diese nicht überein. Er hat es dann auch irgendwann zugegeben und meinte, das würde keiner merken, wir sollten nicht so dumm sein und uns selbst beim Bauamt anzeigen, denn dann hätten wir ein riesiges Problem, denn wir seien ja schließlich die Bauherren und verantwortlich. Auch befürchten wir, dass nun die erlaubte Eingeschossigkeit überschritten ist.

Wir werden auf jeden Fall mit dem Bauamt reden, sind aber dankbar für jegliche Hinweise und Tipps, wie wir vielleicht einen Rückbau vermeiden können. Laut AGB werden die Bauherren Aufgrund der Eigenart des Vertrages als Sachkundige behandelt.

Schon mal danke im Voraus!

  • Name:
  • Familie Bautrottel
  1. Früher wurde das mit einer Zahlung bereinigt

    Da baute man auch mal 3 Stockwerke mehr.

    Das ist heute nicht mehr so. Da wird auch mal eine Abrissverfügung in Aussicht gestellt.

    Trotzdem erlebe ich gerade, dass mein Nachbar auf meinem Grundstück betoniert hat, und das Bauamt möchte einen blanken Schreibtisch haben und fühlt sich nicht zuständig.

    Also keine schlafenden Hunde wecken aber andererseits auch nicht später das Dach abnehmen müssen, das ist die große Unbekannte.

    Dem Bauunternehmen ist es natürlicham liebsten, wenn sich keiner rührt, er sein Geld hat und dann Pleite geht. Dann hat der Bauherr alles an der Backe und keinen den er greifen kann.

    Wenn man ofiziell fragt, bekommt man mit Sicherheit: Rückbau! Anders kann der Verantwortliche nicht entscheiden wenn er seinen Job noch behalten will. Sonst bauen andere auch wie es gerade vorgekommen ist.

    Andererseits gibt es keinen Rechtsanspruch im Unrecht. Also andere können sich grundsätzlich nicht auf diesen Fall berufen und auch so hoch bauen.

    Aber der Sachbearbeiter hat viel Ärger. Den wird er sich fern halten wenn kein Parteibuch oder ähnliches im Spiel ist.

    75 cm halte ich übrigens für die optimale Drempelhöhe. Da kann man eine normale Fensterbank und ein senkrechtes Fenster mit Gaube einbauen. Das kann ja später kommen.

  2. drohender Baustopp und Rückbau

    Der Nachbar macht Sie auf einen Fehler aufmerksam, Sie sollten dem dankbar sein. Wenn Sie nicht reagieren machen Sie Ihrem Namen alle Ehre. Es droht Bußgeld und Baustopp oder auch Rückbau. Jetzt haben Sie den Bauleiter am Wickel und können das mit dessen Berufs-Haftpflichtversicherung regeln. Wenn das Bauamt zustimmt könnte es aber auch belassen werden, das nennt man Ermessensspielraum. Auf jeden Fall brauchen Sie eine Lösung um der Anzeige des Nachbarn zu entgehen.
  3. Völliger Blödsinn

    Wenn man ofiziell fragt, Frau Neugebauer, wird mit Sicherheit eines nicht verlangt: Rückbau! In unserer knapp 10000 Einwohner Kleinstadt im südlichen Rheinhessen (= Bundeslang Rheinland-Pfalz) entscheidet das der Stadtrat (nach Vorarbeit des Bauausschusses). Als Stadtrats- und Bauausschussmitglied (Stadtratsmitglied, Bauausschussmitglied) käme ich mir blöd vor, wenn ich wegen 30 cm einen Rückbau verlangen würde, von der rechtlichen Durchsetzbarkeit mal ganz abgesehen. Auch in größeren Städten in denen solche Dinge nicht mehr vom Stadtrat beschlossen werden kann, haben die Mitarbeiter einen Ermessensspielraum. Es wird hier wohl auf eine Nachgenehmigung und eine mehr oder minder hohe Zahlung hinauslaufen
  4. Verstoß gegen Bebauungsplan

    Ein zu hoher Drempel ist ein Verstoß gegen den Bebauungsplan und kann ein weiteres Vollgeschoss ergeben. Dagegen kann ein Nachbar klagen weil man ihm genau das verweigert hat. Im Rohbaustadium ist das mit relativ geringen Kosten zu korrigieren, bei einem fertigen Haus kommt eine Korrektur einem Abriss gleich. Damit sollte das jetzt mit dem Amt geklärt werden. Den Ermessensspielraum gibt es jetzt und nicht später. Ein Rat "Augen zu und durch" ist kein guter Rat weil es später teuer wird.
  5. Sehr geehrter Herr Bernhard Furch

    Im Bestand mit § 34 ist die Situation eine andere als in einem Neubaugebiet mit Bebauungsplan.

    Es ist schön wenn man im Bestand mit augenmaß entscheidet und entscheiden kann.

    Ich denke da aber auch einen einen einflussreichen Bauherren, der zunächst in die Partei eingetreten ist und dann seinen Bauantrag eingereicht hat. Nachdem der Bau fertiggestellt war, trat er wieder aus. Auch in einer 10.000 Ew-Gemeinde.

    Man muss allerdings sagen, er hätte sein altes Gemäuer auch Stein für Stein neu aufbauen können. Mit Totalabriss war es lediglich billiger für ihn. Eine Veränderung des Ortsbildes war damit nicht verbunden.

    Aber unter "normalen Umständen" hätte er dort nicht wieder bauen können.

  6. Keine Ahnung was Sie mir (oder dem Fragesteller?) mit diesem Beispiel aufzeigen wollen.

    Keine Ahnung was Sie mir (oder dem Fragesteller?) mit diesem Beispiel aufzeigen wollen. Die Gemeinde hat Möglichkeiten vom Bebauungsplan abzuweichen. Die 30 cm größere Höhe (insgesamt wohl auch ...) verändert die Grundzüge der Planung nicht und ist mE nachbarschaftlich vertretbar. Möglicherweise wäre auch ein Rückbau unverhältnismäßig. Sollte der Nachbar anderer Meinung sein, dann muss er den Weg zum Verwaltungsgericht antreten.
  7. schwer zu begreifen

    Wenn der Fragesteller nichts tut, hat er formal einen Schwarzbau. Er kann nicht selbstherrlich entscheiden, dass die Abweichung geringfügig und vetretbar ist. Folglich muss er bei der Baubehörde die Zustimmung zur Abweichung beantragen, die fragt bei der Gemeinde nach, ob zugestimmt wird. Wenn zugestimmt wird ist alles formal rechtmäßig. Dagegen kann der Nachbar nach Akteneinsicht klagen, aber ohne aufschiebende Wirkung. Der Bau ist dann auf jeden Fall fertig und das VG entscheidet nie gegen das Bauamt. Wenn das Bauamt keinen Verwaltungsakt daraus macht, kann der Nachbar über die obere Baubehörde beim Land ein Einschreiten verlangen und erst dann bei einer Ablehnung vor den VG klagen. Wenn niemand was macht bleibt es formal ein Schwarzbau der nie verjährt, das Risiko trägt der Bauherr. Es ist also besser, einen Bescheid der Behörde zu haben.
  8. Kurzfristige Klärung

    Hallo Herr Kirschner dass das Thema kurzfristig geklärt werden muss steht außer Frage. Gruß
  9. Status quo

    Nachdem wir uns quasi selbst beim Bauamt angezeigt haben, hat der Bauleiter mit dem Amt folgende Lösung (die natürlich erst offiziell beantragt und genehmigt werden muss) ausgearbeitet: Rohfußboden wird erhöht um 48 cm. Der Drempel wurde nach Messung von Fachleuten um 48 cm überschritten. Außen am Haus würde sich nichts ändern.

    Das Problem das uns jetzt nun im Nachhinein aufgefallen ist, ist dass die Deckenhöhe dann nur noch 2,20 m betragen würde und das kommt mir ziemlich mickrig vor.

    Verzweifelte Grüße von Familie Bautrottel

  10. Rückbau angeordnet

    Nach nur 6 Monaten Stillstand haben wir nun die Rückbauanordnung erhalten. Unsere Existenz steht vor dem Abgrund.
    • Name:
    • Familie Bautrottel
  11. Das sollten Sie dann rechtlich prüfen ...

    Foto von wiki

    Das sollten Sie dann rechtlich prüfen lassen, wenn der Ausführende/ Bauleiter nicht für den Schaden aufkommen will.

    "Laut AGB werden die Bauherren Aufgrund der Eigenart des Vertrages als Sachkundige behandelt. " ... ist doch (er) klärungsbedürftig. Wie weit ist denn der Baufortschritt?

    Viel Erfolg und Grüße aus dem Norden!

  12. Rohfußboden um 48 cm erhöhen?! Wer ...

    Foto von wiki

    Rohfußboden um 48 cm erhöhen?! Wer Rohfußboden um 48 cm erhöhen?! Wer überlegt so etwas? In welchem Verhältnis stehen sie zum Bauleiter? Was gibt es für Verträge mit Baufirma? Wer hat geplant? Höchste Zeit für die Einschaltung eines Anwaltes! Wo steht das Haus denn?

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