Grenzwand
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Grenzwand

Meine Grenzwand zu dem Nachbargrundstück ist nicht verputzt. Mein Nachbar will nun Haus bauen. Hat er Anspruch darauf, dass meine Grenzwand zu seiner Seite hin von mir bzw. auf meine Kosten verputzen wird?
  1. nicht notwendig

    Wenn das Haus komplett deckungsgleich angebaut wird ist kein Verputz notwendig. Sie müssen nur auf das richtige Material als Schallschutz achten. Also nur A1 nicht brennbar. Wenn der Nachbar Styropor nimmt sofort stoppen. Sonst sind nur die richtigen Norm-Anschluss-Materialen an den Wänden erforderlich und die richtige Trennung auf dem Dach. Wenn das Haus versetzt angebaut wird, sollten Sie sich wegen der Wärmedämmung mit dem Nachbarn verständigen.

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