Dachspitz-Speicherraum als oberstes Geschoss eingestuft?
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Dachspitz-Speicherraum als oberstes Geschoss eingestuft?
Nun sind bei besagtem "Aufenthaltsraum" lediglich ein kleines Fenster, ca. 60 x 60 cm, in der Giebelwand und ein Oberlicht, 45 x 50 cm, vorhanden, bei einer Grundfläche von ca. 40 m². Dieser Raum wird nur als Speicherraum genutzt, hat keine Heizung und wird durch diese Fenster nicht ausreichend beleuchtet.
Mit diesem Bescheid bin ich nicht einverstanden. Was kann ich nun tun?
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Abwasser
bezüglich Abwasserbeiträge ... also eine Dachneigung von 8O Grad hast du ... das Haus möchte ich mal sehen .. was sagt denn die Flugaufsicht dazu? aber mal nun ernsthaft : da solltest du mal einen Fachmann (Architekten o.ä.) bemühen, der dir genau ausrechnet, ob das Dachgeschoss wirklich ein Vollgeschoss ist ... wie groß ist denn diese Dachfläche? ... in welchem Land bzw. Stadt wohnst du denn, wo man knapp bei Kasse ist und die Steuern unbedingt benötigt und solche Gesetze entwickelt hat ... lol ... und bitte was ist denn, wenn man das Abwasser / Regen in die eigene Gartenbewässerungsanlage einleitet, fallen dann bei euch auch Steuern an?
@der Bauberater:
Aber ich bin es doch nur, der "wiki" mit dem IQ eines Knäckebrotes!@"wiki"
... guckst Du?
@"Admin"
Die konstruktiven "Wikis" verlieren das Interesse! -
In
Baden-Württemberg gibt es eine Landesbauordnung und es wurde dem TE mit §§ belegt, dass es so ist. Dann kommt ein Wiki daher und zieht die LBOAbk. ins lächerliche und macht Witze auf Wiki Kosten weil er zu feige ist sich mit seinem Namen ins Netz zu stellen. Lieber (wiki) Feigling, es ist keine Stadt die Geldnot hat, sondern es war die Landesregierung, die diesen § 34 in der Landesbauordnung (LBO) als Gesetz verabschiedet hat. Da es ein Landesgesetz ist, so gilt das in ganz Baden-Württemberg. @ Johann-Egon: Das Gesetz ist eben so und du hast somit die Möglichkeit den Dachspitz aus zu bauen. Selbst wenn darin überhaupt keine Fenster wären, würde das darunter liegende Geschoss als VG angerechnet werden und du musst damit eben für zwei VGs die gesplittete Abwassergebühr bezahlen.@ Wiki-Feigling: Lies dir mal die Abwassersatzung in deinem Ort nach. In der Zeit belästigst du schon hier Niemand ***Mega LOL***
Du kannst gegen den Bescheid innerhalb der Frist natürlich Einspruch einlegen. Der wird aber aller Wahrscheinlichkeit abgelehnt, weil es die Gesetzeslage so hergibt.
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berechtigt
Es ist schon berechtigt, sich über den Vorgang aufzuregen. Bis jetzt werden Nutzungsbereiche nur durch Umbau und Umnutzung legal, wie beschrieben würde der Spitzbogen umzubauen sein mit Fluchtwegen und natürlicher Belichtung sowie Versorgungsanschlüssen. Das ist nicht der Fall und würde vermutlich auch nicht genehmigt. Die Argumentation mit dem Abwasser ist Gebührenreiterei und erinnert an die Zeiten, als Stromtarife noch mit der Anzahl der Steckdosen begründet wurden. Hilft da ein Bauantrag über die Unmöglichkeit des Ausbaues weiter? Gruß