Flurkarte nicht aktuell
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Flurkarte nicht aktuell

Hallo,
vor unserem Grundstückskauf wurde uns eine Flurkarte gegeben, die nicht aktuell war. Nachdem das Grundstück gekauft wurde, hat der Vermessungsingenieur festgestellt, dass 20 m² von der Straße überbaut wurde, dies geschah 1977. In der Flurkarte wurde diese Änderung nie eingezeichnet. Was kann ich jetzt als Grundstücksbesitzer tun? Muss ich mich an die Stadt wenden, bzw. an den Grundstücksverkäufer, der angeblich von dem Überbau nichts wusste?
Gruß Peter Bies
  1. Fragen dazu ...

    Fragen dazu 20 m² können Peanuts sein oder eine erheblich vom Kaufgegenstand abweichende Größe sein. Wie groß ist das Grundstück? Was sagt dann der Grundstückskaufpreis? Pauschal oder nach m²?
  2. In welchem Bundesland ...

    Foto von Jörg Schröder

    In welchem Bundesland befindet sich Ihr Grundstück? Ist Ostdeutschland gelten einige Sonderregelungen.
  3. Das Grundstück befindet sich im Saarland Laut Grundbuch ...

    Das Grundstück befindet sich im Saarland. Laut Grundbuch sollte das Grundstück 9,1 ar haben. Das Grundstück wurde geteilt, sodass eine Teilfläche von 455 m² entstehen sollte. Das Vermessungsergebnis ergab aber nur 435 m². Im Kaufvertrag steht: Der Kaufpreis ist ein Festpreis, unabhängig vom Vermessungsergebnis. Es handelt sich um einen Preis von 3200 €.
    Gruß Peter Bies
  4. @ Hallo Herr Bies

    ein wenig OT:
    Habe ich das richtig gelesen mit dem Preis?
    Bei uns (und ist nicht besonders teuer) zahlen Sie das 30-fache.
    Gratuliere und überlege, umzuziehen.
    Saarland? Lotte?! Juchheeeeeeeee
    Gruß
  5. Was sagt denn der Notar dazu? ...

    Was sagt denn der Notar dazu? entspricht dieses Ergebnis eigentlich noch dem Willen der Vertragspartein? Fast 5 % Abweichung, könnte fast zu viel sein.
  6. 20 m² kosten

    3200 €, wenn sie das 30-fache bezahlen können Herr Fuchs, ist das nicht schlecht!?!
    Beim Notar war ich jetzt noch nicht. Was kann ich dort erreichen
    Gruß
  7. Saalänner

    Foto von Lieselotte Tussing

    unna sisch ;-)
    Herr Bies, Klaus Fuchs war der Meinung, dass Sie für die vollen 435/466 m² 3.200 € zahlen ...

    Bezüglich Notar: was MoRüBe schreibt  -  befragen Sie den Notar, ob er der Meinung ist, dass ein Flächenunterschied von rd. 5 % noch dem Willen der Vertragspartner entspricht.

    Privatfrage: wo ist es denn?
    Gruß aus Daarle ;-)

    • Name:
    • Tu
  8. Da der Kaufvertrag ausdrücklich von einem von dem ...

    Foto von Jörg Schröder

    Da der Kaufvertrag ausdrücklich von einem von dem Vermessungsergebnis unabhängigen Festpreis die Rede ist, dürfte die Einigung kaum in Frage gestellt werden können.
    Der durch die Straße überbaute Grundstücksteil ist mir nicht ganz klar. Liegt die Straße auf dem von Ihnen erworbenen Grundstücksteil? Dann sollten Sie an den Straßenbaulastträger (hier wohl die Gemeinde) herantreten und einen Abkauf des überbauten Grundstücksteils verlangen. Sie sollten mal in das Straßengesetz Ihres Bundeslandes schauen, dort stehen eventuell entsprechende Regelungen.
    Dem Verkäufer dürften Sie wohl kaum nachweisen können, dass er von dem Überbau wusste.
  9. Sie treffen den Nagel

    auf den Kopf. Die Stadt gibt uns 320 € für die Fläche. Dann kämen noch Notargebühren, Grundbucheinträge usw. hinzu, sodass ich dann sehr wahrscheinlich noch drauf zahlen muss. Der Erwerb des Grundstückes des Verkäufers lag zeitlich vor der Straßenüberbauung. Eigentlich müsste er dieses gewusst haben. Diese bestreitet er. Was ich bei dem ganzen nicht verstehe, wieso eine Flurkarte mit den Grundstücken nicht den aktuellen Gegebenheiten entspricht. Die Stadt hatte doch wohl Zeit genug die Karte zu ändern. Die Flurkarte muss vor 1977 gewesen sein und wurde nicht geändert.
    Gruß
  10. Ich kann nicht beurteilen ...

    Foto von Jörg Schröder

    Ich kann nicht beurteilen wie bei Ihnen die Bodenpreise liegen.
    Die Gemeinde sollte aber einen m²-Preis zahlen, der sich an der Baulandqualität vor Inanspruchnahme des Grundstücksteils orientiert. Also wenn es damals Bauland war, sollte auch ein entsprechender Preis gezahlt werden. Die Nebenkosten sollte auch der Erwerber tragen.
    Zum Inhalt der Flurkarte: amtlicher Inhalt (mit garantierter Aktualität) sind die Flurstücke und die Gebäude. Alles andere, also auch topographische Straßenkanten, haben nachrichtlichen Charakter. (kein Anspruch auf Aktualität und Richtigkeit)
  11. Wenn ich das

    richtig verstehe, müssen die Flurkarten auf aktuellem Stand sein. Wenn das nicht der Fall ist, wie in unserem Fall. Was kann ich tun? Die Stadt verklagen? Mehr als die 320 € geben sie nicht aus.
    Gruß
  12. Flurstücksgrenzen und Gebäude müssen aktuell sein soweit eine ...

    Foto von Jörg Schröder

    Flurstücksgrenzen und Gebäude müssen aktuell sein, soweit eine Vermessung durch den Eigentümer veranlasst wurde. Aber diese sind sicher auch korrekt eingetragen.
    Straßenkanten (Topographie) sind nicht Pflichtinhalt der Katasterkarten, damit sind sie auch nicht amtlich, damit auch keine Garantie für Richtigkeit und Aktualität.
  13. Die Flurstücksgrenzen sind

    nicht aktuell. Das ist ja mein Problem. Uns wurde, vor dem Kauf, eine Flurkarte ausgehändigt, die vor der Straßenerneuerung erstellt wurde. Die Straße wurde 1 m breiter und somit das Grundstück 1 m schmäler. Diese Veränderung ist aber auf keiner Karte zu sehen. Nach dem Grundstückskauf wurde das Grundstück neu vermessen, weil es auch noch geteilt wurde. Dabei stellte man fest, dass die Straße 1 m über unser Grundstück verläuft. Was mich doch ziemlich ärgert.
    Gruß
  14. Wenn die Straße über Ihr Grundstück gebaut wurde ...

    Foto von Jörg Schröder

    Wenn die Straße über Ihr Grundstück gebaut wurde, bedeutet das ja noch nicht, dass Ihr Grundstück kleiner geworden ist. Sie können den überbauten Grundstücksteil nur nicht frei nutzen.
    Sollten die wirklich ohne Genehmigung des ehemaligen Grundstückseigentümers die Grenze überbaut haben? Ich dachte immer, sowas gibt es nur im Osten.
    Da gab es doch sicher irgendwelche Vereinbarungen mit den Anliegern. Fragen Sie beim Baulastträger nach! Soweit es eine Vereinbarung gab, hätte der Verkäufer Ihnen diese auch nicht verschweigen dürfen.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN