Einfriedungsmauer
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Einfriedungsmauer

Ich möchte einen 1 m hohen Holzzaun, welcher an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn steht, durch eine 1,95 m hohe Einfriedungsmauer aus KS-Mauerwerk ersetzen. Beim Nachbarhaus handelt es sich um ein 6-Familien Mietshaus welches ca. 8 m von der Grundstücksgrenze steht. Ist dieses Vorhaben genehmigungspflichtig. Ich wohne in NRW.
Gruß, P. Boss
  • Name:
  • Peter Boss
  1. genehmigungsfrei

    § 65 (1) Nr. 13. BauO NRW
  2. zu schnell gewesen

    Hallo,
    wieder mal zu schnell gewesen.
    Die Genehmigungsfreiheit bedeutet nicht, dass andere Rechtsvorschriften oder die anerkannten Regeln der Technik nicht beachtet werden müssen.
    Bitte beachten Sie, dass eine 1,95 m hohe KS-Wand (je nach Wanddicke und Rohdichte) nicht unbedingt auch Standsicher sein muss. Ich habe nicht genau nachgerechnet. Ggf. müssen Stb-Pfeiler integriert werden.
    Fällt die Wand um und erschlägt evtl. noch einen, dann will der Staatsanwalt einen haben.
    Mit freundlichen Grüßen

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