Kosten für Erschließung höher als Vertraglich vereinbart
BAU-Forum: Neubau

Kosten für Erschließung höher als Vertraglich vereinbart

Kosten für Erschließung höher als Vertraglich vereinbart
  • Name:
  • Sven
  1. Vertrag ist Vertrag

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo,

    wir haben in diesem Jahr ein Doppelhaus in einem Neubaugebiet gebaut. Im Vertrag mit der Stadt für das Grundstück steht folgendes geschrieben:

    "Der Aufwand für Erschließung, Kanalanschluss und Ausgleichsbegrünung in Höhe von 65 € pro m² ist der Verkäufering (der Stadt) zu erstatten.

    Mit Zahlung des vorstehenden Erstattungsbetrages ist der Gesamtaufwand für die Erschließung, Kanalanschluss, Ausgleichsgrün und Infrastruktur bezogen auf den Kaufgegenstand abgelöst. "

    Nun wurde mir berichtet, das die Stadt mit den Kosten für die Straßen nicht hinkommen wird und diese auf die Grudstücksbesitzer umlegen möchte.

    Wenn ich aber unseren Kaufvertrag und der Stadt richtig verstanden habe sind alle Kosten für die Straße im Rahmen des Kaufvertrag abgelöst.

    Kann eine Stadt (in NRW) hier Geld nachfordern? Wenn ich das richtig verstehe ist es nach unserem Vertrag das Problem der Stadt wenn diese nicht mit dem Geld für die Erschließung auskommt.

    Wie seht ihr das bzw. hat einer von euch schon Erfahrung damit gemacht?

    Gruß
    Sven Werter Forumsteilnehmer,
    Wenn Sie einen derartigen Vertrag haben dann sollte man annehmen, dass der auch Gültigkeit hat.
    Mehrkosten kann die Stadt natürlich jederzeit fordern, wenn im Zuge der politischen Entscheidungen z.B. Straßenzüge einen neuen Straßenbelag oder einen neuen Gehweg erhalten.
    Befragen Sie in Ihrem speziellen Fall einen Anwalt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
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