Abschluss Neubau
BAU-Forum: Neubau

Abschluss Neubau

Hallo! Wir haben wieder eine Frage: Welche Unterlagen muss der Bauträger nach Abschluss des Baus an uns aushändigen? Laut Bauamt bräuchten wir auch einen Energieausweis. Den hat der Bauträger wohl nicht. Laut Bauvertrag sollte eine Blow. Door-Messung durchgeführt werden. Nach Rückfrage beim Bauträger meinte dieser, das diese nicht nötig gewesen wäre. Er würde uns nichts aushändigen. Welche Formulare bzw. Dokumente muss er uns aushändigen und welche kann er uns aushändigen? Vielen Dank.
NRW
  1. Unterlagen

    Hallo Dirk Mahlke,
    "Welche Unterlagen muss der Bauträger nach Abschluss des Baus an uns aushändigen? "
    Mit der ersten Rate fes Zahlungsplanes bezahlen Sie die Architektenleistungen. Somit sind dann die durch den Architekten erstellten Unterlagen Ihr Eigentum. Dabei handelt es sich um:
    Statik, Pläne, Energieausweis, gesamten Bauantragsformulare.
    "Laut Bauvertrag sollte eine Blow. Door-Messung durchgeführt werden. " Dann ist das Vertragsbestandteil und wurde von Ihnen mit dem Zahlungen des Zahlungsplanes bezahlt.
    Bestehen Sie auf der Messung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
  2. Falsch

    Der Erwerber eines Bauträger Hauses kauft "ein Stück Haus" gemäß Leistungsbeschreibung. Ihm obliegt de Planung und ihm gehören auch alle Planungsunterlagen. Er ist nicht verpflichtet diese abzugeben wenn es nicht vereinbart ist und explizit Vertragsbestandteil ist diese zu überlassen.
  3. PS

    Bei Bauträger "Ein Stück Haus mit Grundstück"
  4. Unterlagen

    "Der Erwerber eines Bauträger Hauses kauft "ein Stück Haus" gemäß Leistungsbeschreibung. "
    Ja, stimmt.
    Wenn Sie, Herr Mahlke, ein fertiges, vom Bauträger auf seinen Namen, erstelltes Haus kaufen, hat Herr Bachmann recht und es gilt: "er ist nicht verpflichtet diese abzugeben wenn es nicht vereinbart ist und explizit Vertragsbestandteil ist diese zu überlassen. "
    Ansonsten haben Sie Anspruch.
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
  5. Sonst wäre es

    kein Bauträger!
    Nur bei einem Bauträger gibt es Haus / Grundstücksgeschäft und nur da.
  6. EnEV

    Hallo
    Eigentlich ist es doch so, dass ab dem 1.10.2008 bei einem "Verkauf/Neukauf/Vermietung" der Energiepass beim Notar dabei sein muss, ich habe auch noch nichts anderes gehört ...
    (Dieser müsste also da sein)
    Die Pläne und die Statik bekommt man (oder Frau) auf auf dem Bauamt als Kopie für ein paar T€, ist vermutlich billiger als der RA.
    Zum Blower-Door-Test (BDT), die Aussage des Bauträger ist wohl eher "lächerlich" ... Aber vielleicht folgendes, wenn er "mit Test" angeboten hat, hat er bestimmt auch im Energieausweis/Pass den "Bonus" angekreuzt bzw. berechnet, in diesem Fall müsste nachgebessert werden.
    Gruß
    PS. Der Bauträger will die Pläne/Berechnung/Nachweise nicht "raus geben/kopieren", warum wohl, "ein Schelm ist wer da Böses denkt" ...
    Ich würde mir einen unabhängigen Bausachverständigen kommen lassen ...
  7. Kaufunterlagen bei Bauträgerkauf: ohne die Beiträge gelesen zu haben:

    muss gibt's für einen Bauträger fast gar nicht.
    Also, konkret muss nur den EnEVAbk.-Ausweis, vielleicht noch die Betriebsbeschreibungen (Heizung, etc.), sonst eigentlich nichts, bzw. nur das was im Kaufvertrag steht und dies oft nur widerwillig.
    Ergo, konkret anfordern, wenn's sein muss schriftlich.
    Richtig ist: das mit dem "Kauf eines Stück Hauses" im Beitrag oben. trifft's so ziemlich unverblümt.

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