Umfang der Gewährleitung
BAU-Forum: Neubau

Umfang der Gewährleitung

Hallo,
Ich habe einen Vertrag über den Bau eines Hauses abgeschlossen, der u.a. auch den Einbau einer Brauchwasseranlage einschließt. Nun ist  -  pünktlich nach Ablauf der Garantie  -  nach 2 Jahren und 1 Monat die Wasserpumpe kaputtgegangen. Im Vertrag steht folgender Satz:
"Die Gewährleistung für Bauwerksleistungen beträgt 5 Jahre nach BGBAbk.. " Jetzt stolper ich über das Wort "Bauwerksleistungen". Schließt dies die Pumpe (zur Brauchwasseranlage gehörend und im Gesamtpreis beinhaltet) ein oder nicht?
Vielen Dank und viele Grüße,
Baumgarten
  • Name:
  • Baumgarten
  1. 5116: BGB Gewährleistung

    Die Wasserpumpe ist natürlich keine Bauwerksleistung und unterliegt daher, wie bspw. eine Waschmaschine der gesetzl. zweijährigen Gewährleistung (schon mal besser als früher (nur 6 Monate) ).
    Ich könnte mir vorstellen, dass Sie im Rahmen der Kulanz eine Lösung finden können.
    Also, ein nettes Breifchen an den Installateur, oder ggf. an den Hersteller.

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