Zahlungsplan ok? und ist Gewährleistungsbürgschaft nötig und üblich?
BAU-Forum: Neubau

Zahlungsplan ok? und ist Gewährleistungsbürgschaft nötig und üblich?

Hallo,
für unseren geplanten Neubau (Stadthaus, 3 Etagen, kein Keller, Flachdach, 200 tE Kosten) liegt uns vom Bauträger folgender Zahlungsplan vor:
8 % Stellen des Bauantrages
10 % Baubeginn
15 % Verlegung der Deckenelemente über EGAbk.
15 % Verlegen der Deckenelemente über OGAbk.
8 % Aufbringen dr Dachabdichtung
8 % Montage der Fenster (ohne Verglasung, Innen und Hauseinganstür)
8 % Fertigstellen der Rohinstallation Elektro und Sanitär
8 % Ausführung des Innenputzes
6 % Verlegen des Estrichs
2 % Montage der Treppenstufen
2 % Montage der Innentürzargen
2 % Abnahme / Übergabe (ohne Außenputz und Außenanlagen)
5 % Ausführung der Außenputzarbeiten (ohne Sockelanstrich)
2 % Fertigstellung der Pflasterarbeiten (Hauszugang / Stellplatz)
1 % Endgültige Fertigstellung
Insbesondere der Anfang kommt mir ziemlich happig vor, das Ende eher dünn, 1 % für die Schlussabnahme? Ist der Plan realistisch?
Außerdem kommt im Vertrag keine Gewährleistungsbürgschaft vor. Ist sowas heute Standard und sollte man darauf bestehen? ebenso wenig ist eine Vertragsstrafe für verspätete Fertigstellung (hier sind 6 Monate nach Baubeginn festgelegt) definiert. Eine Vorgabe ohne mögliche Sanktion ist m.E. aber doch recht zahnlos? Sind hier 1000 € pro Monat Verzögerung als Vorschlag meinerseits eher zu viel/zu wenig oder angemessen?
Vielen Dank für die Beantwortung der dringenden Fragen schon Vorab sagt Robert.
  • Name:
  • Robert
  1. Zahlungsplan

    Hallo,
    die Abschlagszahlungen sind auf jeden Fall zu Gunsten von Bauträger.
    Abschlagszahlung 2) Baubeginn (20 T€) auf jedenfall auf die letztere Positionen verteilen!
    Abschlagszahlung 12) Abnahme/Übergabe wofür ist das nötig?
    Die Außenanlagen sind doch im Leistungsumfang enthalten!
    Also die auch auf andere Positionen verteilen!
    Als Letzte Abschlagszahlung vereinbaren 5 % Nach Fertigstellung aller arbeiten und Abnahme/Übergabe!
    Feste Ausführungsfristen vereinbaren! Baubeginn 01.09.2006 oder 35. KWAbk. 2006 und Fertigstellungstermin genau so.
    Ob bei Verzögerung als Schadenersatzt 1000 € Reichen müssen sie selber entscheiden, Miete/Hotel/lager kosten.
    Es muss nicht jede Bauträger unseriös sein!
    Viel Spaß und Starke Nerven wünsche ich Ihnen.
    Yilmaz
  2. sehr einseitig

    Moin,
    klar wollen die Herren und Damen Bauträger immer gerne erstmal Ihr Geld und dann kommt (vielleicht) eine Leistung. Sie zahlen bereits 48 % der gesamten Bausumme bei Verlegung der Deckenelemente über OGAbk.. Das ist knackig. Geht irgendwas schief (Bauträger geht pleite, sie verkrachen sich und müssen/wollen Vertrag kündigen usw), haben Sie schon deutlich mehr gezahlt, als Leistungen an Sie geflossen sind. Leistungen, die zudem möglicherweise auch noch mangelbehaftet sein könnten. Im schlimmsten falle hieße dies: Sie haben für eine mangelhafte Leistung bereits den vollen (ohnehin zu hohen) Presi gezahlt.
    Mag sein, dass Ihr Bauträger seriös und eine Seele von Mesnch ist. Wenn aber nicht manövrieren Sie sich mit einem derartig zu Ihren Ungunsten ausgelegten Zahlungsplan geradewegs ins Abseits.
    Gruß
    Thomas
  3. Ich würde mich niemals darauf einlassen

    Sie bezahlen für einen noch nicht einmal genehmigten Bauplan 8 % der Bausumme.
    Sie bezahlen bereits 18 % der Bausumme, ohne dass auch nur ein Handstreich auf der Baustelle erfolgt ist.
    Sie bezahlen bereits 48 %, da ist die Decke über OGAbk. noch nicht einmal betoniert (lediglich die Elemente draufgesetzt).
    Ich persönlich würde es nicht tun, ich hätte große Angst, mich abhängig zu machen ...
    MfG Ortwin
  4. Zahlungsplan scheinbar ungünstig  -  bitte um alternative Vorschläge!

    Hallo,
    den Beiträgen auf meine Frage entnehme ich, dass der Zahlungsplan als eher nachteilig für mich zu bewerten ist. Welche Änderungsvorschläge gibt es denn, um das Ganze halbwegs ausgewogen zu gestalten? Meine Ideen bisher wären:
    • die ersten beiden Raten 8 % und 10 % zu einer 10 % Rate für "Baubeginn nach Einreichen des Bauantrages" zusammenzufassen
    • die dann verbleibenden 8 % nach hinten auf die letzten 3-4 Punkte zu verteilen
    • nur eine Schlussabnahme zu 5 % und nicht wie bisher 2 Abnahmen zu 2 %und 1 %

    Über Vorschläge oder alternative Ideen würde ich mich sehr freuen.
    MfG Robert

    • Name:
    • Robert
  5. Besser, aber nicht gut ...

    Besser, aber nicht gut für Sie!
    Wie schon auch mein Vorredner schrieb:
    " Sie bezahlen für einen noch nicht einmal genehmigten Bauplan 8 % der Bausumme.
    Sie bezahlen bereits 18 % der Bausumme, ohne dass auch nur ein Handstreich auf der Baustelle erfolgt ist. "
    Hatte ich ja auch schon ansatzweise ausgeführt. Nun gut.
    Grundsätzlich sollten Sie immer nur soviel zahlen, wie Sie bekommen haben. Oder würden Sie in einen Supermarkt gehen und schon mal 20 € mehr zahlen für eine Sache, die dann nächste Woche geliefert werden wird ... vielleicht (wobei das Risiko hier vergleichsweise gering wäre ... was sind schon 20 €?!?).
    8 % für die Baugenehmigung.
    Ein Architekt kriegt für seine gesamte Leistung (Baugenehmigung, Werkplanung, Bauabwicklung) je nach Objektgröße irgendwas zwischen 10 und 12 % der Bausumme als Honorar; die Leistungen bis zur Genehmigung (Entwurf, Bauantrag) schlagen mit etwa 3  -  4 % zu Buche.
    Weitere 10 % zum Baubeginn. Verstehe ich nicht! Sie sollen 20.000 € zahlen damit mal jemand anfängt (das heißt nicht, dass Sie eine verwertbare Leistung erhalten). Im Prinzip würde es reichen den Bauwagen auf die Baustelle zu stellen und einen Spaten in den Boden zu rammen. Ein fürstliches Entgelt!
    Macht der Bauträger jetzt pleite haben Sie 36 T€ gezahlt und sind stolzer Besitzer einer Baugenehmigung und eines in der Erde steckenden Spatens ...
    Jetzt mal im Ernst:
    Für (genehmigten) Bauantrag wären vielleicht 5 % angemessen (geht man davon aus, dass der Bauträger dann auch gleich die Werk- und Detailplanung (Werkplanung, Detailplanung) hinterherschiebt um mit dem Bau beginnen zu können). Weitere 10 % nach Fertigstellung des KG.
    Achten Sie darauf, dass nicht Sie, sondern der Ausführende in Vorleistung geht, sonst zahlen Sie schon mal für eine Leistung deren Qualität und Vollständigkeit Sie vorab gar nicht beurteilen können. Das versetzt Sie in eine denkbar ungünstige Verhandlungsposition. Da kann man schlecht Forderungen stellen, wenn das Druckmittel fehlt!
    Insgesamt scheint mir der Zahlungsplan geeignet Sie massiv zu übervorteilen. Eine Zusammenarbeit mit diesem Bauträger würde ich mir genau überlegen.
    Gruß
    Thomas
  6. Bauträgervertrag-Kurze Ergänzung ...

    wenn es sich, wie Sie schreiben um einen Bauträger (Bauträger) handelt, so muss sich der Zahlungsplan nach der Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung) richten. Dieser sieht maximal 13 Raten in zusammengefasst in Rechnung zu stellenden sieben Teilbeträgen vor. In der MaBV ist auch die prozentuale Höhe der einzelnen Raten festgelegt.
    Ergo: mindesten Bauträger auf die MaBV hinweisen, Zahlungsplan gem. MaBV ändern, eine Gewährleistungsbürgschaft (Insolvenzabsicherung) vereinbaren, Fertigstellungstermin festlegen, bei Bauzeitüberschreitung Vertragsstrafe (ca. 0,1-0,3 % des Preises pro Tag) vereinbaren, etc.
    Empfehlung:
    besser noch Sie lassen sich durch einen qualifizierten Berater und/oder Fachanwalt beraten und bei der Vertragsverhandlung untersützen.
    vgl. Link zu MaBV
    MfG
    R. Kaiser
  7. ungünstig?

    Also, bei Rohbaufertigstellung haben Sie maximal 56 % des vereinbarten Kaufpreises bezahlt.
    Nach Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung) wären eigentlich 58 % fällig.
    Nach Übergabe sind hier (wenn man den Außenputz mal außer acht lässt) noch 3 % fällig, nach MaBV sind es 3,5 %.
    So what?
    Gruß Christian
    PS: Grundstückskosten sin normalerweise in den ersten Raten enthalten.
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  8. nun mal langsam mit den jungen Pferden ...

    @Chr-503-Sto
    Mag sein, dass ich was falsch verstanden habe, aber Sie schreiben:
    "Also, bei Rohbaufertigstellung haben Sie maximal 56 % des vereinbarten Kaufpreises bezahlt.
    Nach Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung) wären eigentlich 58 % fällig.
    Nach Übergabe sind hier (wenn man den Außenputz mal außer acht lässt) noch 3 % fällig, nach MaBV sind es 3,5 %.
    So what? "
    Mal ungeachtet was die Maklerverordnung hierzu hergibt, aber: ich sehe vor allem die 48 % bis "Auflegen der Deckenelemente über OGAbk.". Hier sind nicht annähernd 48 % der Bauleistung abgeliefert. Eher im Bereich von 30-35 % würde ich den tatsächlichen Bautenstand einstufen. Das sind dann schlichtweg 13  -  18 % Überzahlung ungeachtet der abgelieferten baulichen Qualität.
    Es steht natürlich jedem frei so einen Zahlungsplan zu unterschreiben. Natürlich.
    Nur: Ich würde es nicht tun und würde es auch Niemandem raten. Andererseits: Die, die es dann doch tun werden wir  -  zur allgemeinen Belustigung und Häme hinterher ja wieder im Forum finden ...
    Gruß
    Thomas
  9. junge Pferde wollen rennen

    und bevorratete Grundstücke bezahlt werden.
    Und eine BE gibt es auch. Und die Architektenleistung auch.
    Und bis OGAbk. Decke hat der Mann dann nun ca. 100.000,- bezahlt.
    jetzt taxierste das Grundstück mal mit 40.000,-; die Architektenleistung mal mit 10000,- und ziehst mal die Mehrwertsteuer aus dem Rest raus und bist bei ca. 43.000,- für Gründung, EGAbk. und 1. OG.
    Immer noch unfair?
    Ich garantier, dass Ihr Architekten dem Bauherrn bis OG-Decke schon mehr Kohle abgeknöpft hättet, immer inkl. Grundstück.
    Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  10. Bullshit ...

    Bullshit dass wir den BH mehr abknöpfen. Also ehrlich.
    Außerdem: Habe nicht gelesen, dass das Grundstück mit dabei wäre. Dann müsste  -  wenn das Grundstück mit dabei wäre  -  dies natürlich schon irgendwie Berücksichtigung finden.
    Daher: an den Fragesteller: Ist Grundstück hier mit dabei?
    Grüße
    Thomas
  11. Butter bei die Fische

    Grundstück 40.000,-
    Architektenhonorar bis dahin abzurechnen LPAbk. 1-7 = 14.000,-
    Statiker ca. 10.000,-
    Mutterboden abschieben, Grundleitungen verziehen, frostfrei gründen: ca. 4000,-
    Bodenplatte d = 25 cm; ca. 80 m² = 10.000,-
    Baustelleneinrichtung ca. 6.000,-
    Mauerwerk EGAbk., d = 17,5 cm ; ca. 100 m² x 80,- pro m² = 8000,-
    EG Decke ca. 8000,-
    1. OGAbk. Mauerwerk ca. 8000,-
    1. OG Decke ca. 8000,-
    wie weit biste?
    bei mir kommen so ca. 116.000,- raus.
    und ich Streit mich nicht um 5 Mille.
    Vorausgesetzt der Architekt gibt die Rechnungen immer schön zeitnah frei.
    Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  12. angegebener Zahlungsplan war ohne Grundstück!

    Die 200.000 für das Haus und somit auch der angegebene Zahlungsplan waren OHNE Grundstück. Das wird extra gekauft.
    Ich habe Aufgrund der vorhergehenden Beiträge den Zahlungsplan etwas überarbeitet und würde dem Bauträger folgendes anbieten:
    8 %  -  Stellen des Bauantrages und Baubeginn
    15 %  -  Verlegen der Deckenelemente über EGAbk.
    15 %  -  Verlegen der Deckenelemente über OGAbk.
    8 %  -  Aufbringen der Dachabdichtung
    8 %  -  Montage der Fenster
    8 %  -  Rohinstallation Sanitär und Elektro
    8 %  -  Verlegung des Innenputzes
    6 %  -  Verlegen des Estrichs
    2 %  -  Montage Treppe
    2 %  -  Montage Türzargen Innentüren
    8 %  -  Abnahme/Übergabe
    5 %  -  Ausführung Außenputz
    2 %  -  Fertigstellung der Pflasterarbeiten
    5 %  -  Endgültige Fertigstellung
    Wäre ein solcher Zahlungsplan für beide Seiten ausgewogen? Ich will hier weder den Bauträger noch mich im Vorteil sehen, es soll für beide Seiten fair und tragbar sein.
    Grüße, Robert
    • Name:
    • Robert
  13. und nun?

    hi Herr Chr-503-Sto
    "wie weit biste?
    bei mir kommen so ca. 116.000,- raus.
    und ich Streit mich nicht um 5 Mille.
    Vorausgesetzt der Architekt gibt die Rechnungen immer schön zeitnah frei. "
    nach der letzten Info vom BH bin ich jetzt bei eben mal € 40 T weniger. Und nun? Streit um des Kaisers Bart? Bringt doch nix, oder?
    Vertragen wir uns einfach wieder und schaune was der Bauherr weiter so machth.
    Gruß
    Thomas
  14. alles klar

    Herr Bock.
    Bin auch nicht auf Streit aus.
    Hatte nur in meinem ersten Posting explizit erwähnt : " alles immer mit Grundstück"
    Nix für ungut.
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto

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