"Meilensteine" für Sachverständigenüberprüfung?
BAU-Forum: Neubau

"Meilensteine" für Sachverständigenüberprüfung?

Hallo,
wir würden gerne wissen, an welchen Punkten im Bauverlauf ein Sachverständiger die Qualität der Gewerke prüfen sollte und was das kosten darf.
Bspw. Kellerabdichtung: ist es wichtiger, die Bitumendickbeschichtung prüfen zu lassen oder aber Perimeterdämmung + Drainage?
Danke für Eure Antworten!
Claudia
  • Name:
  • Ratlose Bauherrin
  1. Baukontrollen

    Moin Claudia,
    wie viele Baukontrollen durchgeführt werden sollen und wann, lässt sich pauschal nicht so einfach beantworten. Abhängig ist dieses sowohl von dem persönlichen Bauherrenwunsch nach Sicherheit, als auch von der Komplexität des Bauvorhabens und Qualität der beauftragten Firmen.
    Je mehr Kontrollen, desto größer die Chance, Mängel frühzeitig zu entdecken. Jede Kontrolle kostet natürlich Geld.
    Als Minimum der baubegleitenden Kontrolle gelten etwa 5 Besuche des Bauvorhabens. Wann, immer dann, wenn noch etwas zu sehen ist. Ganz grob, nach Aushub, vor Anfüllung de Baugrube, Rohbau, vor Verkleidung der Dampfsperre, vor Abnahme nach Innenausbau.
    Zu Ihrer Frage, die Dickbeschichtung und die Drainage zu prüfen ist wichtiger als die Perimeterdämmung, jedoch lässt sich diese bei einem günstigen Besichtigungstermin vielleicht teilweise mit überprüfen.
    Zu den Kosten, sehr unterschiedlich, abhängig von der Entfernung. Ganz grob zwischen 200 und 300 € pro Besuch.
  2. Hier können Sie die Kosten erlesen:

  3. Das kann eine Kostenfalle werden

    Herr Carden, Ihr Link ist klasse. Ich möchte nur noch ergänzen, dass die Honorare von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sind. Schwankungsbreite etwa zwischen 60 und 250 €/h.
    Das Problem liegt im Vertrag selbst: im Grunde unterschreibt der Bauherr bei einem Stundenlohnvertrag, genau wie im Handwerk auch, einen Blanko-Scheck.
    (Nebenbei: wir haben hier gerade eine Abrechnung zu prüfen, bei dem der Gutachter 4 Ortstermine mit insgesamt 20 Stunden abrechnet ... dazu noch Büroarbeiten mit 42 Stunden ... alles in 4 Tagen ...)
    Insofern sind Pauschalbeträge oder auch Höchstbeträge für den Auftraggeber besser kalkulierbar. Da stimme ich dann mit Herrn Volquardsen überein: lieber Pauschale pro Besuch vereinbaren.
    Das wäre dann zum Beispiel Bewehrungskontrolle aller Betondecken und -sohlen, Prüfung der Kellerabdichtung und evtl. Drainanlage (bevor wieder zugeschüttet wird), Überprüfung Mauerwerk (bevor der Putz drauf ist, Sichtprüfung Luftdichtigkeit, Anschluss Fenster usw.
    Im Grunde eine Check-Liste.
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
  4. Wa soll denn die Aufgabe sein.

    Laufende Baukontrolle an prägnanten Punkten, z.B. Bewehrungsabnahme, Kontrolle der Abdichtung usw. Oder das Verfassen von Gerichtsfesten Gutachten. 42 Stunden Büroarbeit habe ich noch NIE für ein Gutachten abgerechnet oder Abrechnen können, schon gar nicht, wenn es dieses gar nicht bedarf.
  5. die Aufgabe: Bauleitung light

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Im Vergleich zur Leistungsphase 8 HOAIAbk. "Objektüberwachung" sollen erbracht werden:
    1. stark lückenhaftes Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den Plänen und Leistungsbeschreibungen, mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
    2. stark lückenhafte Abnahme der Bauleistungen unter Feststellung nur eines kleinen Teiles von Mängeln
    3. kein Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
    4. kein Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
    5. kein Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes
    6. kein Führen eines Bautagebuches
    7. kein gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
    8. keine Rechnungsprüfung
    9. keine Kostenfeststellung nach DINAbk. 276
    10. keine Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen
    11. keine Auflisten der Gewährleistungsfristen
    12. keine Kostenfeststellung und Kostenkontrolle
    13. keine Haftung des Objektüberwachers für ein mangelfreies Werk gem. Werkvertragsrecht

    Die Risiken aus Punkt 1 und 2 sollen durch die hier erhofften Antworten verringert werden. Ob das Ganze am Ende deutlich weniger kostet als eine ordentliche Beauftragung der LPh 8 HOAI wage ich bei den in den Raum gestellten Stunden- und Tagessätzen zu bezweifeln.

  6. Na also

    Da sind wir doch auf derselben Stufe und merken es nicht einmal. Unterstellen wir einmal anrechenbare Baukosten von 250.000 €. Dann kostet LPAbk. 8 sehr grob über dem Daumen etwa 7000  -  8000 €.
    Vorausgesetzt, es wird gewissenhaft durchgeführt, und der Architekt / Bauingenieur schuldet eben nicht nur den (dann ja nicht nachvollziehbaren) Erfolg.
    Jetzt nehmen wir mal 400 € pro Besuch, und zwar mit den o.a. zusätzlichen Punkten. Damit wären wir bei 20 Besuchen.
    Und jetzt der springende Punkt: nämlich der Vertrag. Und damit die Haftung.
    Kann man eigentlich überhaupt noch was ohne Rechtsanwalt machen?
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
  7. kein Beitrag

    vom Rolf vor Mittach. Schon aufgefallen? *gähn*
  8. Rechter Aufwärtshaken

    Die ratlose Bauherrin stellt eine einfache Frage und dann kommt Bruno mit einem Knock-Out-Beitrag.
    Und nun?
    Paradebeispiel für funktionierende AllesWirdGut-Hormone!
    Der Beitrag wird  -  wahrscheinlich vogelzeigend  -  ignoriert.
  9. vielleicht ist es so verständlicher

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Ich finde die Frage nur verbal einfach: "Wieviel Bauleitung kann ich weglassen, damit im Ergebnis immer noch ein mangelfreies Bauwerk rauskommt  -  bitte Wegschauliste und Einsparpotenzial angeben". Wenn ich die Antwort wüsste, würde ich sofort ein Buch "Wirtschaftliche Objektüberwachung für Architekten" schreiben. Bin gespannt auf noch kommende Anregungen, mein Verlag wartet schon.
  10. Natürlich hat Bruno Recht,

    ich hatte die Frage auch nicht so verstanden, dass die Prüfung der Gewerke die Bauleitung ersetzen soll, sondern diese unterstützen soll.
    Jetzt behaupte ich einmal Frech, dass ein (guter) Sachverständiger auf seinem (Fach) Gebiete, besser sein sollte (muss) als der durchschnittliche Architekt oder Bauleitende Ingenieur. Dieses soll keine Beleidigung sein, sondern die Folge von logischem Denken. Ich könnte mir gar nicht vorstellen, auf sämtlichen am Bau beteiligten Gewerken, mir das Fachwissen anzueignen, welches ich in meinem Ureigenen Gewerk habe.
    Ausnahmen beider Couleur bestätigen hier nur die Regel.
  11. dann hast du sie aber falsch verstanden Mark

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Für mich geht die Frage klar in Richtung "Baubetreuung" durch einen Supersachverständigen für alle Gewerke, a la VPB, TÜV, Dekra. Dessen Aufgabe soll so optimiert werden, dass er möglichst selten kommt aber möglichst alles findet.
    Ich schreibe übrigens schon an meinem Buch, Arbeitstitel:
    "Wirtschaftliche Objektüberwachung für Architekten"
    Bauleitung light  -  wann Sie sich unbedingt auf Ihrer Baustelle blicken lassen sollten
    • Mit der BGH-Liste "Gefahrenträchtige Schlüsselgewerke"

    und den Haftungsquoten der großen deutschen Berufshaftpflichtversicherer

    • Neu: Urteilssammlung zu Mängeln, für die trotz fehlerhafter Überwachung allein die ausführenden Firmen haften mussten
  12. Ich denke halt immer gerne Positiv.

    Also noch mal  -  ohne Baubegleitende Bauleitung  -  ist es meistens zum scheitern verurteilt. Oftmals auch mit dieser. Aber auf der anderen Seite, je besser die Bauleitung, je weiniger Krümel fallen für uns öbuvAbk. Sachverständigen ab, von welchen wir uns ernähren müssen.
    Aber Deine Aussage über die ... Supersachverständigen für alle Gewerke, a la VPB, TÜV, Dekra ... Gilt in diesem Fall aber auch dann Regelmäßig für die Sachverständigen Schäden an Gebäuden von der IHKAbk..
    Mich Sachverständig bis in die Detail, für so viele Gewerke am Bau zu nennen, würde ich mich nie trauen (oder auch nur glauben mir aneignen zu können). Aber vielleicht liegt das auch an der Bescheidenheit der HwK Sachverständigen wie ich einer bin ;-) Mir reichen meine Gewerke
  13. Richtig, Herr Carden

    Von der Handwerkskammer werden die Sachverständigen ja nur für jeweils ein Gewerk bestellt: Maurer, Zimmerleute, Dachdecker etc.
    IHKAbk. bestellt allgemein für Schäden an Gebäuden ...
    (Scheinbar) konsequent wäre ja nun, einen öffentlich bestellten und vereidigten SV der IHK zu nehmen, oder aber eben 10 verschiedene der HWKAbk.. Aber genau wie Sie traue ich einem Einzelnen nicht zu, sich so detailliert in jedem (!) Gewerk auszukennen. Vor allem, wenn er das Handwerk nicht gelernt hat.
    Es gibt allerdings auch Vereine und Gruppen, die schicken tatsächlich verschiedene Spezialisten raus. Meist Ingenieur-, Architekten- oder Sachverständigengemeinschaften.
    (An JDB: Sie werden es nicht glauben, aber tagsüber arbeite ich)
    • Name:
    • Reg2003-R.K.

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