Vergrößerung bzw. Abriss und Neubau einer Garage an Reihenendhaus
BAU-Forum: Neubau

Vergrößerung bzw. Abriss und Neubau einer Garage an Reihenendhaus

Hallo Zusammen. Wir möchten unsere Garage (direkt am Reihenendhaus) vergrößern bzw. abreißen und größer Neubauten. Die alten Maße sind : 3,26 Breit, 5,60 lang und 2,36 hoch. Unser neues Traummaß wäre bis an die Grundstücksgrenze dann 5,22 Breit, 8,00 Lang und 2,50 hoch. Die Fragen sind : Wie gehen wir vor?  -  müssen wir zuerst das Grundstück neu vermessen lassen? Brauchen wir eine Baugenehmigung, eine Genehmigung unseres Nachbarn? Die Privatstraße gehört uns nur zu 2/19, muss der "Rest" einverstanden sein? Direkt hinter der alten Garage ist der Einfüllstutzen für unseren Öltank im Keller  -  kann der dann in der Garage sein, oder muss der verlegt werden? Und : (Siehe Foto) die Entlüftung? des Tanks mit dem Anstecker für das Tankfahrzeug ist auch dort. Darf das in der neuen Garage sein? Bei 8 Metern, käme dann direkt anschließend ein Licht- und Luftschaft von meinem Wäschekeller, das wäre kein Problem, oder? Die alte Garage ist beheizt, Heizkörper und auch ein Wasseranschluss und Stromanschluss befinden auf der "Haus-Seite"  -  das würden wir gerne so belassen. Dann hätten wir gerne das größtmögliche elektrische Sektionaltor, damit 2 Autos nebeneinander hineinpassen. Hinten zum Garten muss eine Türe sein. Am liebsten würden wir den Auftrag in eine Hand vergeben  -  wie würde da die Preisspanne aussehen? Zur Zeit steht hinter der Garage noch eine alte Wellblechgarage, die müsste auch entfernt werden. Eine Bodenplatte gibt es nur in der Garage, in der Wellblechgarage liegen Gehwegplatten. Wir würden gerne zeitnah starten. Ort: Wuppertal / NRW Leider kann ich keine Fotos beifügen, da dann die zulässige Dateigröße nicht ausreicht.
  1. Angaben fehlen

    Bedingungen einer WEGAbk. gelten wenn Sie nur Anteile an einer Privatstraße haben. Dann würden die WEG-Bestimmungen gelten, das ist Einstimmigkeit bei Bauvorhaben. Fragen Sie den zuständigen Verwalter. Auf jeden Fall ist das komplizierter, als würden nur der Bebauungsplan für Baumaßnahmen gelten.
  2. Sie haben nur Anteile an der Straße?

    Dann ist Ihr Grundstück auch "nur" Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht? Dann sollten Sie tatsächlich zuerst mal den GE-Verwalter mit Ihrem Vorhaben behelligen.
  3. Privatstraße

    Privatstraße = Zufahrt (10 Anlieger in einer Sackgasse), Grundstück Haus, Garage, Garten sind unser Eigentum. Eine WEGAbk. gibt es nicht
  4. Nun

    wenn Sie die Vorgaben der Garagen-Grenzbebauung (maximal 8 m Grenzlänge) einhalten, müssen Sie die andern Miteigentümer der Privatstraße auch nicht um Erlaubnis fragen.

    Ob Sie eine Baugenehmigung brauchen hängt vom Bundesland ab. Fragen Sie mal bei Ihrem Bauamt, ggf. mit Übersichtsfoto und Lageplan mit handschriftlicher Eintragung was sie als Garage planen.

  5. Vielen Dank für die Antwort

    Da kann ich was mit anfangen

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