Neubau nach Abriss am aufgefüllten Hang  -  Welches Gelände für Höhenlage?
BAU-Forum: Neubau

Neubau nach Abriss am aufgefüllten Hang  -  Welches Gelände für Höhenlage?

Neubau nach Abriss am aufgefüllten Hang  -  Welches Gelände für Höhenlage?
  1. Ohne ...

    Ohne ...
  2. natürliche Geländehöhe

    natürliche Geländehöhe
  3. Richtig!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo, wir überlegen ein Eck-Grundstück mit einem Abrisshaus (KG+EGAbk.+Dach) zu kaufen. Augfrund der Ecklage sind unterschiedliche Höhen durch die 2 Straßen gegeben. Das aktuelle Haus wurde eben nach dem höchstgelegenen Punkt gebaut. Das tiefste untere Punkt liegt 2 m niedriger  -  Der Hang wurde bislang für mehr Licht im Keller genutzt. Nach Bebauungsplan sind kg+EG+OGAbk.+DGAbk. erlaubt und wir möchten dies ausnutzen um 2 Vollstockwerke+Dach zu bauen. Darüber hinaus möchten wir EG mit 2,7 m Raumhöhe haben. Nun stellt sich die Frage, ob Aufgrund des Hangs die Stadt dies erlauben würde : da das Grundstück aufgefüllt wurde auf dem höchsten Punkt wäre das Haus weit höher als das Nachbarhaus, selbst wenn dieses ebenfalls 2 Vollstockwerke + Dach hat. Gibt es tatsächlich ein Risiko, dass die Stadt (Bayern) nicht mehr das "natürliche" Gelände, sondern das neue betrachtet und dies daher verbietet? Danke, Ohne Architekt, der sich die Situation vor Ort ansieht, den Bebauungsplan studiert und ggf. mit dem Bauamt spricht, wird das nix. Evtl. Bauvoranfrage falls es zu kitzlig wird. So in 2 Zeilen was sinnvolles zu sagen, ohne Hintergrundkenntnisse ist einfach nicht seriös. Die natürliche Geländehöhe ist verbindlich. Eine Aufschüttung in einer genehmigungsfreien Höhe ändert daran nichts, schon gar nicht eine Kaskadenaufschüttung (immer mal ein wenig). Anhaltspunkte für eine natürliche Geländehöhe sind die Nachbargelände. Mögliche Ausnahmen können dammartig angelegte Straßen sein. Ein ortskundiger Architekt hilft Ihnen sicherlich weiter. Da haben mal alle Recht!
    Holen Sie sich sach- und fachkundige (sachkundige, fachkundige) Hilfe, im Rahmen eines Forums und ohne Ortsbesichtigung und Einsicht in die von Herrn Berg genannten Unterlagen wird das nichts.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

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