Hallo zusammen, Ich habe eine Garage ...
BAU-Forum: Neubau
Hallo zusammen, Ich habe eine Garage ...
Ich habe eine Garage gekauft, die eine
Breite von 2,5 m und einer Länge von 4,91 m aufweist.
Die Fahrbahnbreite beträgt: 5,88 m
Mir erscheint die Garage zu klein bemessen, jedenfalls denke ich, dass sie nicht der Garagenverordnung entspricht.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Der Sachverständige hat bei der Berechnung der Garagenbreite die Trennungsmarkierung zwischen den Garagenplätzen (recht und links neben meiner Garage sind auch Stellplätze) mitgemessen. Fließen diese Markierungen mit in die Berechnung der Garagenbreite, wenn diese auf beiden Seiten bei ca. 10 cm liegen?
10 cm machen in der Garagenverordnung sehr viel aus, da danach die Fahrbahnbreite korrelieren muss.
Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar!
Liebe Grüße
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Was haben Sie gekauft?
Eine Einzelgarage oder doch eher einen Stellplatz in einer Garage? -
Sorry, habe mich falsch ausgedrückt. Es ist ...
Sorry, habe mich falsch ausgedrückt. Es ist Sorry, habe mich falsch ausgedrückt.Es ist ein Stellplatz in einer Garage, die Garage umfasst mehr als 100 m²2.
Freundliche Grüße
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Zur Verdeutlichung: Zählen die Innenkantenmaße des Stellplatzes ...
Zur Verdeutlichung: Zählen die Innenkantenmaße des Stellplatzes Zur Verdeutlichung: Zählen die Innenkantenmaße des Stellplatzes oder die Außenkanten (oder etwas dazwischen?)Vielen Dank für die Mühe.
Freundliche Grüße
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Bei breiten Trennmarkierungen
zählen die Achsmaße, also die Mitte der Markierung.