Grundstückshöhe / Höhenunterschied
BAU-Forum: Neubau
Grundstückshöhe / Höhenunterschied
An der Grundstücksgrenze würden wir unsere Autos parken, d.h. es muss ja eigentlich so stabil sein, dass wir nicht plötzlich beim Nachbar stehen und keinen Ärger verursachen.
Wir sind zurzeit noch bei der Bodenplatte und der Nachbar ist noch gar nicht angefangen, allerdings sehe ich es als sinnvoller die arbeiten direkt mit zu erledigen. Oder sehe ich das falsch?
Ich hoffe Ihr habt eventuell Erfahrungen und könnt uns weiterhelfen.
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natürliche Geländeoberfläche verändern
Wenn Sie die natürliche Geländeöberfläche verändern, müssen alle Maßnahmen auf dem Grundstück liegen. Bei einer Böschung verlieren Sie Platz. Also bleibt nur eine Mauer ohne überstehende Fundamente oder Winkelsteine. Möglich sind Vereinbarungen mit dem Nachbarn, insbesondere wenn dieser auch aufschütten will. Auf dieser Mauer können Sie dann eine Einfriedung nach den örtlichen Vorschriften errichten. Wenn Sie aufschütten und dadurch einen Vorteil haben, warum sollte sich der Nachbar an den Kosten beteiligen? Wenn der Nachbar auch aufschütten will, dann wird er warten, bis Sie fertig sind und sich über Ihre kostengünstige Hilfe freuen. -
Dein Grundstück ist höher als das ...
Dein Grundstück ist höher als das des Nachbarn also muss du dafür sorgen das dort eine Stabile Wand errichtet wird. Oder du musst abböschen. Was aber wohl wegen den Autos nicht gehen wird. Kostenmäßig muss sich dein Nachbar mMn nicht daran beteiligen. Ich würde den Nachbarn mal ansprechen ob er das Grundstück in der Höhe belässt oder eventuell aufschüttet. Im letzteren Fall könntest du dir die Stützwand sparen.Ob eine Einfriedung (Zaun) gesetzt werden muss kann ich für dich nicht sagen da erkundige dich am besten mal auf dem zuständigen Amt oder frage deinen Architekten. Eine Einfriedung ist aber auf jedenfall das Beste. Ob dein Nachbar sich daran beteiligen muss ist wohl auch recht unterschiedlich. Es kann sein das sich die Nachbarn die Kosten teilen und anderswo ist es so das die Rechte Seite von dem Grundstücksbesitzen voll zu bezahlen ist.