Sind Planungsunterlagen verbindlich?
BAU-Forum: Neubau

Sind Planungsunterlagen verbindlich?

Hallo, wir haben vor einiger Zeit eine Eigentumswohnung (Neubau) über einen Bauträger gekauft. Bei der Abnahme wurde die Rasenfläche bemängelt, da diese extreme uneben ist und der Rasen nicht wirklich angegangen ist. Der Bauträger hat dann 2 mal vergeblich versucht auszubessern. Als wir es weiter bemängelt haben, meinte er, die Leistung ist im Vertrag gar nicht enthalten, aber aus Kulanz würde er uns im vorderem Teil (ca. die Hälfte der Rasenfläche) Rollrasen verlegen (dieser ist auch gut geworden). In unserem Vertrag steht "Erstellung der Außenanlage nach Planungsunterlagen". Diese Planungsunterlagen wurden uns aber nicht ausgehändigt. Als die Außenanlage erstellt worden ist, habe ich die Planungsunterlagen (Bauzeichnung) gesehen und hiervon ein Foto gemacht. Hier ist eindeutig die komplette Fläche als Rasenfläche gekennzeichnet. Nun meine Frage (n): 1.) Sind durch den Verweis im Vertrag diese Planungsunterlagen zu mitgeltenden Unterlagen geworden und demnach bindend, oder ist der Verweis ungültig? 2.) Können wir im Nachhinein noch die Aushändigung dieser Unterlagen verlangen? Zudem währe ich für Verweise auf § oder Links sehr dankbar!
  • Name:
  • Lallo79
  1. Rechtsberatung

    bekommen Se beim Anwalt.

    Hatten wir diesen Thread nicht schon einmal ausführlich vor einigen Monaten?

    Wenn im Vertrag auf Planungsunterlagen verwiesen wird, dann muss der Bauträger Ihnen dese wohl auch aushändigen. Egal wann.

    Wenn Sie ein Foto von den ursprünglichen Planungsunterlagen haben und dann werden Sie sich wohl auf diese vertraglich geschuldete Leistung berufen können.

    Was wollen Sie nun eigentlich von uns? Sollen wir hier eine Erfolgsgarantie aussprechen? Ab zum Anwalt! Aber der kostet vermutlich mehr als der Rasen ;-)

  2. Solche Fälle muss man vorher regeln

    Foto von wiki

    Im Vertrag sollte festgelegt sein, in welcher Reihenfolge die Beschreibungen, Pläne, Protokolle etc. gültig sind. Es gibt ja auch Widersprüche zwischen Plänen und Beschreibung und manches wurde in Besprechungen vereinbart.

    Das macht natürlich kein Bauträger freiwillig und auch nicht von sich aus. Dadurch hat der Kunde keine Anspruchsgrundlage und scheitert mit seinen Ansprüchen

    Dann gibt es hinterher den Streit.

    Ob es sinnvoll ist, einen Anwalt damit zu beauftragen oder man besser gleich die Sache selbst ausbessert, muss jeder für sich entscheiden.

    Das ist auch davon abhängig, wie groß der Schaden ist.


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