Sind Planungsunterlagen verbindlich?
BAU-Forum: Neubau
Sind Planungsunterlagen verbindlich?
-
Rechtsberatung
bekommen Se beim Anwalt.Hatten wir diesen Thread nicht schon einmal ausführlich vor einigen Monaten?
Wenn im Vertrag auf Planungsunterlagen verwiesen wird, dann muss der Bauträger Ihnen dese wohl auch aushändigen. Egal wann.
Wenn Sie ein Foto von den ursprünglichen Planungsunterlagen haben und dann werden Sie sich wohl auf diese vertraglich geschuldete Leistung berufen können.
Was wollen Sie nun eigentlich von uns? Sollen wir hier eine Erfolgsgarantie aussprechen? Ab zum Anwalt! Aber der kostet vermutlich mehr als der Rasen
-
Solche Fälle muss man vorher regeln
Im Vertrag sollte festgelegt sein, in welcher Reihenfolge die Beschreibungen, Pläne, Protokolle etc. gültig sind. Es gibt ja auch Widersprüche zwischen Plänen und Beschreibung und manches wurde in Besprechungen vereinbart.Das macht natürlich kein Bauträger freiwillig und auch nicht von sich aus. Dadurch hat der Kunde keine Anspruchsgrundlage und scheitert mit seinen Ansprüchen
Dann gibt es hinterher den Streit.
Ob es sinnvoll ist, einen Anwalt damit zu beauftragen oder man besser gleich die Sache selbst ausbessert, muss jeder für sich entscheiden.
Das ist auch davon abhängig, wie groß der Schaden ist.