Abfallbeseitigung auf der Baustelle
BAU-Forum: Neubau

Abfallbeseitigung auf der Baustelle

Hallo,

während der gesamten Bauphase wurden vom Bauunternehmer der Bauabfall und Restmaterialien auf der Baustelle belassen. Ich musste und muss mich ständig um die Entsorgung kümmern. Momentan steht noch eine Palette angebrochener Porotonsteine, Säcke voll Dämmwolle-Verschnitt, Dachboden voll mit unbenutzten Dachlatten und Dielen und mehrere Paletten zu viel bestellter Verblendsteine auf der Baustelle, die nicht umgetauscht werden können. Nicht erwähnt die von den Handwerkern mitgebrachten leeren Zigarettenschachtel, Getränkedosen, Brotpapiere, etc. pp, die überall immer wieder von mir eingesammelt wurden. Der Bauunternehmer sagt, ich bin für die Entsorgung der Baumaterialien verantwortlich, da die Materialien auf meine Rechnung bestellt wurden (dies haben wir vereinbart, damit ich so den 5 %-Materialaufschlag einsparen konnte). Aber der Bauunternehmer hat trotzdem die Mengen kalkuliert und mit meiner Vollmacht bestellt. Nur die Material-Rechnungen liefen direkt über mich und wurden von mir direkt bezahlt.

Meine Frage: Ist es unter diesen Umständen normal, dass ich mit dem kompletten Bauabfall auf der Baustelle sitzen bleibe? Ist die Entsorgung von Restmaterialien nicht im Arbeitspreis kalkuliert und vom Auftragnehmer zu übernehmen? Denn die Entsorgung bereitet mir jetzt zusätzliche Kosten, die nicht eingeplant waren.

  • Name:
  • chris
  1. Immer wieder beliebtes Thema ...

    Immer wieder beliebtes Thema was vereinbart?

    Hätte er gesagt, klar, für 1500 Flocken entsorge ich den Mist, hätte er eventuell den Auftrag nicht bekommen.

    Aber wer sich schon auf solche merkwürdigen Sachen einlässt ...

  2. So merkwürdig ...

    So merkwürdig finde ich die Absprache mit der Materialbestellung an sich nicht. Merkwürdig ist nur die Abwicklung der Müllentsorgung. Und die immer wiederkehrende Gegenfrage: "was war vereinbart" ist eine triviale Frage und vermutlich rhetorisch gemeint, da ich nicht früge, wenn vereinbart worden wäre, dass entweder ich oder er für die Materialentsorgung zuständig sei. Ich selbst baue nicht täglich ein Haus und bei Bekannten, die Häuser bauen, wurde bisher meines Wissens immer der Müll vom Bauunternehmen entsorgt. Zugegeben, ich habe nie nach den detaillierten Vertragsinhalten und Leistungsbeschreibungen gefragt. Und sicherlich, ich hätte vorher einen Baubegleiter, zusätzlichen, Bauleiter, einen Gutachter, extra Architekten, einen Rechtsanwalt für Baurecht und weiteres Fachpersonal hinzuziehen können. Habe ich aber nicht. Ich hätte auch zwei Jahre vor dem geplanten Bau zwei Sabbatjahre nehmen können, um ein Studium im Bauwesen anzufangen und in der Freizeit alle Verordnungen und die gesamte Rechtslage im Neubau recherchieren können, um alle winzigen Details zu kennen. Habe ich aber auch nicht. Deshalb habe ich vermutlich treudoof und selbstverschuldet einen Abzockervertrag unterschrieben und Stelle nun hier diese Frage. (Und selbst wenn ich all das getan hätte, schlösse dies nicht aus, dass ich trotzdem jetzt hätte fragen müssen). Wie dem auch sei, es scheint keine allgemeine Regelung zur Entsorgung des Baumaterials zu geben. Und es gibt scheinbar auch keine Ersatzregelung, wenn nichts detailliertes im Vertrag vereinbart wurde. Aber vielleicht bekomme ich doch noch eine aussagekräftige Antwort.
    • Name:
    • chris
  3. Wir mussten unseren Bauschutt auch selber ...

    Wir mussten unseren Bauschutt auch selber entsorgen (habe ihn sortiert und zur Deponie gebracht, war so am billigsten). Der Müll der Handwerker ist da was anderes, ob es aber hilft sich da aufzuregen? Lieber rechtzeitig einen Mülleimer aufstellen und Ansagen machen, sind halt Handwerker. Und so teuer ist ein Schuttcontainer ja auch nicht. Wenn nichts schriftlich vereinbart war ist es Lehrgeld.

    Hier noch eine Weisheit die ich verinnerlicht habe:

    Baue dreimal im Leben, das erste Mal für deinen Feind, das zweite Mal für deinen Freund, das Dritte Mal für dich selbst.

  4. Material auf die eigene Rechnung bestellen: ...

    Foto von wiki

    Material auf die eigene Rechnung bestellen: Wer garantiert denn, dass nicht verschwenderisch damit umgegangen wird, oder evtl. in andere Kanäle abgezweigt wird?
  5. Vor Verschwendung ...

    Vor Verschwendung hatte ich eigentlich nie Angst. Die benötigten Massen wurden ja immer vorher berechnet und dann die Preise verglichen. Für mich war dann bei der Bestellung eine kalkulatorische Sicherheit gegeben. Dann habe ich Lieferscheine und Rechnungen erhalten, die ich vergleichen und prüfen konnte. Dies schloss natürlich nicht aus, dass an mancher Stelle eventuell doch mal mehr Material benötigt wurde. Was aber dann vorher besprochen wurde. Und die übergebliebenen Fichtenholz Dielen und Latten hätte man sicherlich als "böser" Bauunternehmer auch noch gut gebrauchen können ... ;) ... Ob eventuell an mancher Stelle im Nachhinein doch weniger Material als berechnet verarbeitet wurde, von dem ich nichts weiß, weil ich nicht alle verbauten Mengen nachgerechnet habe, könnte ich nicht auf Anhieb sagen. Die Rechnungen und Lieferscheine stimmen überein und sind alle innerhalb oder sogar unter dem kalkulierten Angebot. Insofern bin ich eben nur unsicher wegen der Entsorgung. Naja, an der einen oder anderen Stelle konnte ich durch das Bestellverfahren auch gut Geld einsparen. Das Holz findet bestimmt noch Verwendung und mit dem Klinker kann ich sonst noch das Carport verblenden. Ich hoffe, den restlichen Bauabfall werde ich dann auch noch preiswert los. Dann mach ich also mal keinen Stress deswegen ... ;)
    • Name:
    • chris
  6. hmm

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,

    ganz spitzfindig: Reste der von Ihnen bestellten Werkstoffe = Ihr Eigentum Reste der Frühstücks- oder Mittagspause (Frühstückspause, Mittagspause) der Handwerker = deren Eigentum

    Beide dürfen sich gegenseitig nichts entwenden. Würde der Bauunternehmer die von Ihnen bestellten/erworbenen Werkstoffe entsorgen, dann wäre das Diebstahl.

    Mal abgesehen davon wundert es mich, dass dein Bauunternehmer sich überhaupt auf einen solchen Vertrag einlässt. Er stellt lediglich die Arbeitszeit zur Verfügung und hat keinerlei "Reserven" am Material? Ganz ehrliche Meinung? Das riecht etwas nach/mit Geschmäckle.

    MfG

    Stefan Ibold

  7. Ihre Spitzfindigkeit ...

    Ihre Spitzfindigkeit ergibt zumindest Sinn. Wenn es dann auch die unbrauchbaren Bauabfälle beträfe, wäre meine Frage beantwortet. Also scheint dieser Vertragsbestandteil eher nachteilig für den BU? Die von Ihnen erwähnte Reserve wären die ursprünglichen 5 % bei BU-seitiger Lieferung der Materialien?

    LG,

    • Name:
    • chris
  8. Abfallentsorgung ist klassische Nebenleistung

    Hallo Chris, ich verstehe die Diskussion nicht so recht. In der VOBAbk. ist geregelt, dass das Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers sowie das Beseitigen von Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren, auch auf dessen Kosten zu beseitigen sind. Also, stellen Sie Ihre bisherigen Kosten Ihrem AN in Rechnung und ziehen Sie diese Kosten von der Schlussrechnung ab. Die VOB erklärt sogar, dass Abfälle aus dem Bereich des Auftraggebers, also von Ihnen, bis zu einer Menge von 1 m³ (ohne Schadstoffbelastung!) ebenfalls vom AN für Sie kostenneutrale Nebenleistung bedeutet. Viel Erfolg
  9. Herr Rudolf, ...

    Herr Rudolf, sind Sie denn der Meinung, dass er einen rechtswirksamen VOBAbk.-Vertrag hat?

    Und bei dieser merkwürdigen Vertragskonstellation hier wäre ich mit solchen Ratschlägen äußerst vorsichtig

  10. Es ist sicherlich nicht normal,

    Foto von wiki

    dass Sie auf Ihrem Bauabfall sitzen bleiben, der Hinweis auf die VOBAbk. ist hier bisher der sinnvollste.

    "chris" hat sich zu der Vertragsgestaltung noch nicht geäußert!

    Wie ist den die übliche Vertragsgestaltung in der Praxis?

    Ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass die VOB anzuwenden ist.

    Nun lasst uns doch einmal alle gemeinsam nach weiteren Anhaltspunkten suchen, anstatt ständig alles in Frage zu stellen!

    Was könnten weitere Gründe sein?

    Die "guten Sitten"?

    Die UVV?

    Was sagt möglicherweise das BGBAbk. dazu?

    Zur Lösungsfindung und im Sinn einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit aller beteiligten

  11. Quelle: Institut für Wirtschaft und Umwelt

    Foto von wiki

    "Bei Baumaßnahmen ist nach weitgehend einhelliger Auffassung im Schrifttum regelmäßig der Bauherr und nicht der mit der Durchführung von Baumaßnahmen beauftragte Bauunternehmer als Abfallerzeuger der bei den Abbruch- und Sanierungsarbeiten (Abbrucharbeiten, Sanierungsarbeiten) anfallenden Abfälle anzusehen.

    Eine Übertragung der Erzeugereigenschaft auf den Bauunternehmer kommt daher nur in Frage, wenn der Bauunternehmer durch vertragliche Regelung völlig selbstständig und ohne Weisung durch den Auftraggeber tätig ist und die Entsorgung organisiert. Denn nur dann sind die angefallenen Abfälle allein dem Bauunternehmer zuzurechnen.

    In der Regel fehlt es jedoch an solchen Regelungen, sodass der Bauherr bei Baumaßnahmen Abfallerzeuger und damit auch Adressat der Nachweispflichten ist. "


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