Gaststättenlüftung
BAU-Forum: Lüftung

Gaststättenlüftung

Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Wir haben eine Gaststätte mit Saal in Bayern übernommen. Es ist eine Lüftungsanlage vorhanden, die jedoch Aufgrund langjähriger fehlender Wartung nicht mehr funktioniert. Jetzt stehen wir im Streit mit dem Eigentümer wegen der Reparatur. Der Eigentümer redet sich raus mit dem Argument "da nicht mehr geraucht werden darf, braucht man keine Lüftung mehr". Leider kann ich in der BauVo nichts finden über Lüftung.

Wer weiß etwas darüber?

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Robert

  • Name:
  • Robert Schandl
  1. Baugenehmigung

    Die Lüftungsanlage steht in der Baugenehmigung. Wenn das so ist, kann der Saal und die Gaststätte nur mit Lüftung betrieben werden. Fehlt die Lüftung, so gibt es keine Betriebsgenehmigung. Verantwortlich ist der Eigentümer, auch für einen Wartungsvertrag. Gruß
  2. die Lüftung

    steht nicht in der Bauordnung. Dort steht in Art. 90 Abs. 1 Satz 3 ein Verweis aus Sondervorschriften. Dann kommt die Gaststättenbauverordnung § 13 und je nach dem wie groß der Saal ist in der Versammlungsstättenverordnung ins Spiel.

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