Kleinkläranlage in Sachsen-Anhalt Planung und Ausführung
BAU-Forum: Kleinkläranlagen

Kleinkläranlage in Sachsen-Anhalt Planung und Ausführung

Habe in Sachsen-Anhalt ein kleine MF-Haus (8-16 Personen, je nach Leerstand) in einem kleine Dorf geerbt. Bisher wurden die Abwässer (ca. 250-350 m³) über eine alten Grube (Beton) unklaren Baujahres (mehr als 30 Jahre) mit 1x jährlicher Schlammentsorgung in eine Graben am Grundstücksrand geleitet. Grundstücksgröße ca. 3000 m². Jetzt soll bis zum 31.12.2009 ein Umbau erfolgen, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht, und ich soll den Behörden die dazu geplanten Maßnahmen mitteilen. Habe aber keine Ahnung von solchen Dingen und zusätzliches Problem ist, dass ich 250 km von dem Objekt entfernt wohne, sodass sich für mich folgende Fragen ergeben.
1. Es gibt verschiedene Verfahren der vollbiologischen Kleinkläranlagen (eine solche muss es wohl sein), welches Verfahren wäre den das günstigste für oben beschriebene Situation? Sie muss auch kostengünstig sein bei Kaltmieten von 3 € und 80 % Hartz-IVAbk.-Mieter.
2. Ist für den Graben die untere Wasserbehörde zuständig oder ist es ein "Bürgermeisterkanal"? Wer gibt dazu Auskunft.
3. In welchen Größenordnungen sind die zu erwartenden Kosten?
4. Woher bekommt man eine neutrale Vorort-Beratung, ohne sich gleich an eine Herstellungsfirma zu binden?
Wäre für jeden Rat und Tipp dankbar, auch für eventuelle Tücke und Fallen die beim Bau sein könne.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Uwe Ratlos
  • Name:
  • Uwe Ratlos
  1. Erst mal klären

    ob nicht doch ein Anschluss- und Benutzerzwang (Anschlusszwang, Benutzerzwang) besteht. Dazu den nächsten Wasser oder Abwasserverband befragen, in dessen Einzugsgebiet das Gebäude liegt. Sachsen-Anhalt strebt nämlich einen sehr hohen Anschlussgrad an zentrale Anlagen an. Nicht das heute gebaut wird und morgen muss zentral angeschlossen werden. D.h. Du benötigst unbedingt die Befreiung durch den für das Gebiet zuständigen Verbandes mit einer Bestandsschutz-Garantie für das, was Du baust. Und auch hier weiß der Verband, was zulässig und gewünscht ist. In den Graben wirst Du wohl nicht mehr einleiten können. Wahrscheinlich läuft es auf eine biologische Klärung mit Verrieselung auf dem Grundstück hinaus. Dürft wohl bei der Grundstücksgröße kein Problem sein. kenne nen Bauträger, der hat dies bei 6 ETW auf einem 700er Grundstück realisiert.
    Grüße aus Anhalt
  2. Kleinkläranlagen

    Hallo Herr Ratlos,
    Informationen/Preisliste usw. zu Kleinkläranlagen kann man hier bekommen:

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