Teilbiologische KKA
BAU-Forum: Kleinkläranlagen

Teilbiologische KKA

Hallo,
Wir haben eine Teilbiologische KKA Type Rhebau 80B. Die Verrieselung erfolgt über einen Stoßbeschicker in 4 Stränge unter der Erde, die in kleinem Kiesel eingebettet wurden. Die wasserrechtliche Erlaubnis läuft bis 2011. Nun erhalten wir von unserer Kommune ein Schreiben, dass nur noch vollbiologische KKA oder Pflanzen- kläranlagen den allg. Regeln der Technik entsprechen. Innerhalb einer Frist von 6 Wochen soll ich mitteilen, für welche Alternative ich mich nun entscheide. Soweit so gut. Aber was heißt das nun rechtlich? Gilt meine wasserrechtliche Erlaubnis nun noch, oder kann die jederzeit widerrufen werden, weil findige Köpfe wieder mal etwas Neues erfunden haben?
Standort: NRW, Kreis Viersen
Für eine Antwort schon jetzt meinen Dank.
  • Name:
  • Hans Richrath
  1. Hallo?! Deine Frage wird von Deiner Einleiterlaubnis ...

    Hallo?!
    Deine Frage wird von Deiner Einleiterlaubnis beantwortet. Diese kann bei berechtigen Gründen zurückgezogen werden. Ein viel benutzter Grund ist "Allgemeinwohl". Da Du mit Deiner Untergrundverrieselung den Grenzparameter CSB (chem. Sauerstoff) nachweisen kannst, sieht es zunächst sehr schlecht für Dich aus.
    Lies Dir also Deine Erlaubnis sehr genau durch. Du kannst aber in der Regel mit den der Behörde einen Aufschub aushandel.
    Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du Dich auch weiterhin an mich wenden.
    Wolfram

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