Geruchsbelästigung durch Kleinkläranlage?
BAU-Forum: Kleinkläranlagen

Geruchsbelästigung durch Kleinkläranlage?

Hallo,
Ich plane eine Kleinkläranlage auf meinem Grundstück.
Zur Standortbestimmung interessieren mich Erfahrungen zur Geruchsbelästigung durch eine KKA.
Kommt es zu Geruchsbelästigungen z.B. an sehr warmen Sommertagen?
Welche Abstandsflächen sollte man zu Sitzplätzen und Wohngebäuden einhalten damit es zu keiner Belästigung kommt?
Gibt es Unterschiede in der Geruchsbelästigung abhängig vom Klärverfahren?
Gruß
Jochen
  • Name:
  • Jochen
  1. Beispiel aus Brandenburg

    Brandenburgische Bauordnung
    § 45 Kleinkläranlagen, Gruben und Sickeranlagen
    (7) Kleinkläranlagen, Gruben, Sickeranlagen und Dunststätten dürfen nicht unter Aufenthaltsräumen angelegt werden und müssen von Öffnungen zu Aufenthaltsräumen mindestens 5 m entfernt sein; sie müssen von der Nachbargrenze mindestens 2 m entfernt sein.

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