Abwassergrube Dichtheitskontrolle
BAU-Forum: Kleinkläranlagen

Abwassergrube Dichtheitskontrolle

Wir haben uns ein Haus mit der Option
"Abwassergrube komplett liefern und installieren" bauen lassen.
Ich habe nunmehr Zweifel an der Dichtheit dieses Fertigteilbauwerks, da nach ca. 2 Wochen das Wasser (Grundwasser drückt) 30 cm hoch stand (0,9 m³). Es hat in der Zwischenzeit weder geregnet noch war die Sanitätechnik im Haus installiert.
1. Ist es wahrscheinlich, dass eine mir angebotene Dichtheitsprüfung Undichtigkeit bescheinigt? (Im anderen Fall soll ich den Test bezahlen)
2. Muss ich den Test bei Dichtheit bezahlen?
3. Welches Verfahren ist in diesem Fall anzuwenden (Luft, Wasser)
4. Welche evtl. Konsequenzen hat ein Ignorieren dieses Themas
Danke
  • Name:
  • db
  1. wahrscheinlich undicht

    Hallo,
    wenn bereits 30 cm Grundwasser ausreichen um die Grube zu füllen, ist diese Wahrscheinlich undicht.
    Zur 1. Frage
    Der Unternehmer muss Ihnen zur Abnahme (auf Antrag für in sich abgeschlossene Leistungen) nachweisen, dass das Werk mangelfrei ist. Für Abwassergruben gehört eine Dichtheitsprüfung meines Erachtens dazu. Da es sich hierbei jedoch um eine besondere Leistung handelt "könnten" Vergütungsansprüche entstehen. Hier kann nur ein Anwalt weiter helfen.
    Zur 2. Frage
    Anwalt fragen. Die Grube ist wahrscheinlich aber undicht. Die Füllung sollte jedoch wesentlich über dem Grundwasserstand liegen. Sonst wird das Ergebnis verfälscht.
    Zur 3. Frage
    Mit Wasser füllen, Stand anzeichnen und eine Woche warten. Hat sich der Stand nicht wesentlich geändert (Regen und Sonne beachten), ist alle sin Ordnung.
    Zur 4. Frage
    Sie sind Eigentümer der Anlage und für den sicheren Betrieb verantwortlich. Wenn Abwässer ins Grundwasser gelangen, wird dieses verunreinigt. In Trinkwassereinzugsgeboeten ist dies besonders schlimm.
    Die zuständigen Behörden können dann Ordnungsgelder verhängen und/oder Auflagen (mindestens Instandsetzung und Abdichtung) verhängen.
    Mit freundlichen Grüßen
  2. Unterlagen

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Wenn mich nicht alles täuscht ist die Dichtheitsprüfung sogar in der DINAbk. für Kleinkläranlagen vorgeschrieben und die Dichtheitsprüfung gehört zu den Belegen, die Sie zur Abnahme vorlegen müssen. Mal bei der unteren Wassbehörde nachfragen.

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