Vergessene 1. Horizontalsperre, feuchte Wand, Hohlblocksteine, wie haftet Verkäufer?
BAU-Forum: Keller

Vergessene 1. Horizontalsperre, feuchte Wand, Hohlblocksteine, wie haftet Verkäufer?

Hallo, liebe Leser,
bei einem 1998/99 gebauten Haus sind die Kellerwände teilweise bis zur 2. horizontalen Feuchtigkeitssperre (d.h. die 1. Steinreihe, die auf der Betonplatte steht = die Kimmschicht) feucht. Es ist aufsteigende Feuchtigkeit aus der Betonplatte bzw. von der äußeren undichten? Hohlkehle. Höchstwahrscheinlich wurde aber die 1. horizontale Sperrbahn vergessen.
Statt den eigentlichen Baumangel festzustellen und grundlegend zu beseitigen, hat der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung nur die 1. Mörtelschicht! unter der 1. Steinreihe/Kimmschicht auf der Betonplatte "verkieselt" bzw. mit "Kunstharz verpresst". Firma sagt, dass die feuchte Steinreihe nicht zu verkieseln geht, da 36,5-er Hohlloch-Kalksandsteine verwendet wurden (zu viele Löcher). Außerdem wurde die feuchte Kimmschicht mit Dichtungsschlemme übergestrichen (die Wände sind nicht geputzt).
Frage: 1. Reicht ein "Verpressen" von einer teilweise nur 1 cm hohen Mörtelschicht auf Dauer aus? 2. Wieviel Jahre hält so etwas? 3. Muss ich mich als Käufer darauf einlassen, oder kann ich auf grundlegende Baumangelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung bestehen (ausschachten, Sperrschicht einfügen, Hohlkehle überarbeiten usw.). Letzteres würde für den Verkäufer Kosten in Höhe von mind. 40.000,- € bedeuten. 4. Verkäufer nennt Feuchtigkeit "nur kosmetisches Problem", da die Steine/ die Mörtelschicht nicht durch die Feuchtigkeit leiden, im Keller nur Abstellräume sind. Daher würde kein weiterer Anspruch bestehen. Alles mehr wäre "unverhältnismäßig", die Wand sei ja jetzt (oberflächlich) trocken ...!
Herzlichen Dank für Ihre/Eure kompetenten Antworten,
viele Grüße an alle Leser und Antwortende
  • Name:
  • Rolf
  1. Sachverständigen einschalten

    Grundsätzlich werden Baustoffe immer durch länger andauernde Feuchtigkeitseinwirkungen geschädigt. Das Gegenteil zu behaupten ist mehr als dreist. Verpressungen, Abdichtungen o.ä. sind bei Hohlkörperbaustoffen jeglicher Art schwieriger zu lösende Probleme. Ich empfehle Ihnen die Einschaltung eines (öffentlich bestellten und vereidigten) Sachverständigen. Hat der Verkäufer "nicht's zu verbergen" wird er dieser Maßnahme zustimmen. Stimmt er nicht zu, würde ich an Ihrer Stelle  -  sofern noch möglich  -  "die Finger von der Sache lassen".
    • Name:
    • Reg2023-Herr ChrMül
  2. in Altbau ist diese Sanierungsmethode bekannt

    Dabei bleiben die unteren Steinreihen bis zur Horizontalsperre nass, durch die Schlämme der Kellerinnenraum aber trocken. Insofern ist das schon behoben  -  irgendwie.
    Die Verkieselung als Ersatz der vergessenen Horizontalsperre könnte man auch noch gelten lassen. Ich tippe aber mal darauf, dass sie kein Problem mit "aufsteigender" Feuchtigkeit haben, sondern die Abdichtung außen nicht ordnungsgemäß ist und das Wasser dann eindringt. Und da hilft keine Verkieselung. Wenn Wasser drückt  -  und das ist dann ja der Fall  -  ist das das falsche Mittel. Wenn er das von innen abdichten will, dann aber mit Verpressmaterialien, meist PU-Produkte. Wenn das vernünftig gemacht wird, dann kann man das damit dauerhaft in den Griff bekommen.
  3. Es ist aufsteigende Feuchtigkeit aus der Betonplatte? Wer hat denn so etwas gemessen und wie?

    Foto von Edmund Bromm

    Wie hoch steht denn das Wasser im Keller oder ist es nicht doch "nur" Tauwasser? Weder der Betonstein noch der Beton hat eine signifikante Saugfähigkeit.
    Es kann zwar der Verputz "gut" saugen, jedoch die Steine saugen nicht. Oder, wenigstens nicht bis zu dieser Höhe. Trotzdem ist es feucht, weil auf Grund der Temperatur und der Feuchte  -  Tauwasser ausfällt.
    Bitte die Suchmaschine zu  -  Feuchte Tauwasser Bromm  -  bedienen.
    Ansonsten wären Bilder des Schadens sehr hilfreich. Evtl. auch Feuchte- und Temperaturmessung (Feuchtemessung, Temperaturmessung) im Boden -Wandbereich.

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