Komplizierte Grundwassersituation  -  welche Folgen für den Keller?
BAU-Forum: Keller

Komplizierte Grundwassersituation  -  welche Folgen für den Keller?

Komplizierte Grundwassersituation  -  welche Folgen für den Keller?
  1. Eigentlich geht es hier erst mal wieder ...

    Eigentlich geht es hier erst mal wieder ...
  2. Weiße Wanne

    Weiße Wanne
  3. Danke

    Danke
  4. der Fall ist doch klar

    der Fall ist doch klar
  5. weiße Wanne

    weiße Wanne
  6. und die Drainage

    und die Drainage
  7. Hallo, wie Andreas Lott schon schreibt, müssen bei ...

    Hallo, wie Andreas Lott schon schreibt, müssen bei ...
  8. Nach neuesten Erkenntnissen ...

    Nach neuesten Erkenntnissen ...
  9. Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ...

    Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ...
  10. Außentreppe

    Außentreppe
  11. Ich möchte noch hinzufügen, das eine Drainage sehr ...

    Ich möchte noch hinzufügen, das eine Drainage sehr ...
  12. Drainage / Außentreppe

    Drainage / Außentreppe
  13. Ist ja nur Regenwasser

    Ist ja nur Regenwasser
  14. Dränagen dürfen nur an eine Vorflut angeschlossen werden

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo liebes Expertenforum,
    wir sind gerade etwas ratlos wegen Grundwasserproblemen, mit denen wir nicht gerechnet hatten.
    Wir hatten vor Kauf des Grundstückes ein Bodengutachten erstellen lassen  -  hierbei ging es auch darum, Umweltschäden auszuschließen, aber natürlich auch ums Grundwasser.
    Die Grundwasser führende Schicht beginnt bei 4,60 m. Der Gutachter hat aber die Bohrung später nochmal überprüft, und dann war das Grundwasser in der Bohrung auf 2,20 m angestiegen. Es ist also offenbar so, dass das Grundwasser unter Druck steht.
    Wir wollten eigentlich ebenerdig bauen, für den Keller dann eine Geschosshöhe von 2,5 m. Mit Sohle dann 2,7 m (oder, wenn man die Bodenplatte des EGAbk. herausschauen lässt, 2,5 m) in die Tiefe.
    Bei Grundwasser bei 4,6 m ist das natürlich alles kein Problem, aber was ist nun von diesem "aufsteigenden" Grundwasser zu halten? Der Architekt rät zur Vorsicht. Wir lassen jetzt nochmal bohren, diesmal nur 3 m tief, sodass die wasserführende Schicht nicht angebohrt wird. Ob man dann aber später sicher sein kann, dass nicht doch noch Wasser "hochdrückt", darauf will sich weder der Gutachter noch der Architekt festlegen.
    Mir ist klar, dass Ihnen natürlich nur wenige Fakten vorliegen, aber vielleicht könnte doch jemand sagen, wie er die Situation einschätzt. Auch würde es mich natürlich interessieren, welche Maßnahmen beim Kellerbau Sie für sinnvoll hielten und was diese an Mehrkosten erzeugen würden.
    MfG
    Andreas Eigentlich geht es hier erst mal wieder um die üblichen Fragen: wessen Architekt? eigener oder vom Unternehmer.
    erschütternd ist, dass wir hier was dazu sagen sollen mit ein paar Zeilen, aber die Herren Gutachter nicht wissen was sie machen sollen.
    Das verleitet mich zu der Annahme, dass es sich hier um einen Generalübernehmer handelt, und man jetzt überlegt, wie man Ihnen am besten das Geld aus der Tasche zieht.
    Haftungsfrage: ich würde auf jeden Fall schon mal beim Bodengutachter anrufen und nachfragen, ob er eine gute Haftpflichtversicherung hat ... :-)) Hallo,
    dann sollten Sie, entweder den Keller weg lassen oder ihn als Weiße Wanne ausführen lassen.
    Grüße aus Schönebeck Hallo,
    vielen Dank für Ihre Antworten. Der Architekt ist unserer, kein Bauunternehmen. Die Kommunikation mit dem Gutachter erfolgte bisher nur indirekt über den Architekten. Nach der neuen Bohrung werde ich mal direkt mit dem Gutachter sprechen.
    Herr Struve, hier im Forum habe ich bzgl. der Kosten einer weißen Wanne nur die geschätzten Kosten für einen gesamten Keller gefunden. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre es für mich interesanter zu wissen, was ein Keller mit weißer Wanne üblicher weise mehr kostet als ein gemauerter Keller. Natürlich bekommen wir auch dafür eine Kostenschätzung vom Architekten, der Punkt ist aber, dass wir momentan sehr beunruhigt sind über diese Entwicklung und eben auch darüber, dass diese Probleme "plötzlich" auftauchten, daher wende ich mich eben auch an das Forum.
    Die Grundfläche des Hauses beträgt 10 * 10,5 m, die Geschosshöhe des Kellers soll 2,5 m sein.
    Vielen Dank und viele Grüße es existiert gespanntes Grundwasser, das bis mindestens 2,2 m u. GOK ansteigen kann. Eine zuverlässige Erkundung der Deckschicht über dem Grundwasserleiter in der gesamten näheren Umgebung ist nicht mit vernünftigem Aufwand möglich.
    Niemand wird also die Hand ins Feuer legen, dass die Deckschicht in der Zukunft dicht hält, auch nach der Zusatzbohrung nicht.
    Also müssen Sie entweder viel höher raus oder einen dichten Keller bauen.
    Preisaufschläge für weiße Wannen geistern schon in Mengen durch's Forum und harren des fleißigen Suchers. Wenn es nach den Werbeaussagen der Betonindustrie geht, ist eine weiße Wanne beim Keller 1. Wahl, langlebiger und insgesamt auch noch günstiger, als ein gemauerter Keller mit Schwarzabdichtung.
    So zumindest der Tenor eines Seminars von Betonmarketing, wo ich kürzlich war. Argumente waren, dass Dränungen oft nicht realisiert werden können, oder aber im Betrieb versagen können und das bituminöse Abdichtungen eine Lebenserwartung von 30-40 Jahren haben, der Betonkeller aber von 100 Jahren und mehr. Sie können ja in Ihre Vorüberlegen diese Argumente mit einbeziehen und gleich eine weiße Wanne vorsehen, auch wenn vom aktuellen Lastfall aus gesehen vielleicht nur gegen Bodenfeuchte abgedichtet werden müsste. Eigentlich müsste der Architekt den Bemessungswasserstand anhand des Bodengutachtens definieren. Wenn Grundwasser bis auf 2,20 m unter GOK ansteigen kann, dann kommt da noch ein Sicherheitszuschlag von ca. 1,00 m drauf, also ist man schon bei 1,20 m unter GOK. Da braucht man als Planer nicht mehr lange überlegen, welche Art von Keller erforderlich ist. die scheidet bei gespanntem Grundwasser ohnehin aus. Hallo,
    wie Andreas Lott schon schreibt, müssen bei diesem Vergleich auch die Leistungen abgezogen werden die durch einen Keller in der Ausführung als wW nicht anfallen.
    Je nach Nutzung des Kellers kann die nicht ganz billige Außenabdichtung auf die Fugen begrenzt werden, der Innenputz entfällt. Die kürzeren Bauzeiten sprechen auch für die wW.
    Der Preisunterschied von schwarzer-X1234Xzu weißer Wanne kann nur im direkten Vergleich ermittelt werden. Das Preis-Leistungsverhältnis ist bei der wW normalerweise das bessere.
    Grüße aus Schönebeck Nach neuesten Erkenntnissen so wurde zumindest auf dem Seminar von allen Referenten verkündet, ssollen weiße Wannen praktisch wasserdampfdiffusionsdicht sein. Das bedeute, dass eine äußere, wasserdampfdiffusionsdichte Abdichtung völlig überflüssig sei, auch bei hochwertiger Nutzung innen.
    Es müssten aber Vorkehrungen getroffen werden, damit die ausdiffundierende Baufeuchte aus dem Beton nicht zu Bauschäden führt. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, diffundiere von Außen kein Wasserdampf mehr nach, bei entsprechend geplanten Konstruktionen versteht sich (z.B. nicht nur Bewehrung zur Rissbreitenbeschränkung, sondern auch Trennrissvermeidung durch gezielte Sollrissfugen). Sehr geehrte Damen und Herren,
    vielen Dank für die weiteren, sehr interessanten Antworten. Ich bin mittlerweile auch erheblich klüger, da ich nun selbst mit dem Gutachter gesprochen habe.
    Er erläuterte mir, dass die wasserundurchlässige Deckschicht durch den Bau des Kellers ja auf jeden Fall dünner werde, sodass man wg. "Linsen" im Grund damit rechnen muss, dass  -  zumindest gelegentlich  -  Grundwasser bis auf ca. 2,2 m ansteigen kann. Man muss den Keller also definitiv so bauen, dass dem Rechnung getragen wird.
    Er sieht zwei Lösungsmöglichkeiten: Weiße Wanne oder Drainage mit Pumpe. Bei korrekter Ausführung hält er beide Lösungen für gleichwertig. Die Drainage hätte für uns den Vorteil, dass wir eine geplante Außentreppe in den Keller realisieren können, bei der weißen Wanne nicht.
    Was meinen Sie zur Drainage mit Pumpe? Der Gutachter meinte, dass bei den örtlichen Gegebenheiten zwar mit Wasser zu rechnen sei, nicht aber mit viel Wasser, und dass die Pumpe wahrscheinlich die meiste Zeit über inaktiv bleiben könnte. Er persönlich würde daher, wegen der Außentreppe, mit Drainage bauen. Zu den Kosten kann der Gutachter natürlich nichts sagen, das ist dann Sache unseres Architekten.
    Wir bauen übrigens in Südniedersachsen, wenn von Ihnen jemand in der Gegend aktiv ist, können wir Sie gerne bei der Ausschreibung berücksichtigen. Machen Sie ggf. eine kurze Anmerkung, ich schreibe Sie dann über Ihr Profil an. Die Außentreppe ließe sich schon in eine weiße Wanne integrieren. Es wird halt nur bei den Fugen etwas komplizierter. Örtliche Bauunternehmer aus Südniedersachsen habe ich hier im Forum noch keine gesehen. Aber was Statik, EnEVAbk. etc. angeht, folgen Sie mal dem Link ... Ich möchte noch hinzufügen, das eine Drainage sehr Wartungsintensiv, also auch laufende Kosten verursacht, ist.
    Da könnte ich mir schon vorstellen, das die weiße Wanne nicht erheblich teurer als die schwarze mit Drainanlage ist.
    Und wie schon gesagt wurde, die Außentreppe kann durch aus mit in die Konstruktion eingebunden werden.
    Grüße aus Schönebeck Hallo,
    was mache ich aber ohne Drainage mit dem Regenwasser, das sich z.B. an der Treppe sammelt? Das muss doch irgendwie weg, oder? Es fällt ja kein Dränwasser an. Somit kann man, wenn es mit natürlichem Gefälle geht, einen druckwasserdicht eingebauten Gully mit Rückstauklappe nehmen und das an den regenwasserkanal anschließen. Wenn ein Anschluss nicht mit Gefälle geht, dann ein Dach drüber planen, sodass Niederschlag fernbleibt. Werter Fragesteller,
    Dränagewasser darf entsprechend der DINAbk. 4095 nur an eine Vorflut (z.B. Vorfluter, Bach, Fluss, See, Meer, offenes Gewässer etc.) angeschlossen werden.
    Ist dies nicht möglich, ist dass anfallende Dränwasser auf dem Grundstück zu verrieseln, was wiederum die "Nötigkeit" eines größeren/höheren Durchlässigkeitsbeiwertes von 10 hoch minus 4 m/s beim anstehenden Erdreich zur Folge hat. Siehe hierzu DIN 18130.
    Ist dies auch nicht möglich, weil das anstehende Erdreich einen geringeren Durchlässigkeitsbeiwert von 10 hoch minus 4 m/s hat, ist entsprechend der Normengebung auf die Verlegung einer Dränage zu verzichten und der Lastfall "drückendes Wasser" nach DIN 18195 Teil 6 Abschnitt 8 abzudichten.
    Dementsprechend wäre  -  wenn keine Drainageverlegung möglich ist  -  gegen den Lastfall "drückendes Wasser" abzudichten, was für Sie beim Bau des Hauses wesentlich höhere Kosten verursacht.
    Dabei ist der Bemessungswasserstand und der höchstgelegene Grundwasserspiegel und der Stand wie sie tatsächlich stehen völlig egal. Alleine aus den vorgenannten örtlichen Gegebenheiten ergibt sich der Lastfall und die Art der Abdichtung.
    Was möglich und machbar ist und welche Bodenklassen anstehen  -  und wie viel Wasser ankommt  -  ist entsprechend der DIN 4021 und DIN 4022 zu untersuchen.
    Insbesondere Grundwasser und auch Dränwasser dürfen nicht  -  ohne Genehmigung  -  in das städtische Abwassersystem eingeleitet werden.
    Auch sind  -  entsprechend der vorgenannten Norm DIN 4095  -  Dränagen gegen Rückstau zu sichern, damit Sie sich über die Dränage kein Wasser ans Haus ziehen. Es ist vielmehr nicht so, dass  -  wie Sie es beschreiben  -  Dränagen über die Rückstauebene zu heben bzw. pumpen sind oder wären. Diese Aussage ist falsch, da es eine solche Vorschrift nicht gibt. Siehe Hierzu DIN 12056 und DIN 4095 aber auch DIN 752 und DIN 1986.
    Aus den vor Ort vorherrschenden Gegebenheiten kann sich natürlich ergeben, dass Sie heben oder pumpen müssen, eine Vorschrift dazu  -  bis auf die Vorschrift die Dränage gegen Rückstau zu sichern  -  gibt es aber nicht.
    Auch dürfen Lichtschächte und Kelleraußentreppen  -  bzw. deren Bodenabläufe in den Kelleraußentreppenantrittspodesten  -  und das dort anfallende Oberflächenwasser, nicht an Dränagen angeschlossen werden.
    Insofern ist die bislang noch nicht so klar gestellte Frage, nach dem Anschluss des Kelleraußentreppenantrittspodestes an die Dränage auch beantwortet.
    Die Dränung, die Abdichtung und auch die Sonstige Grundstücksentwässerung stehen im Zusammenhang und können nur in diesem Gesamtpaket abschließend betrachtet und beurteilt werden.
    Aufgrund dessen kann auch dann erst die Wahl auf das für Sie, Ihr Haus und Ihr Grundstück passende Abdichtungspaket getroffen werden.
    Das die angebotsunterbreitenden Firmen meist jeweils ein Angebot unter Berücksichtigung der Verlegung einer Dränage unterbreiten kommt sicherlich nur daher, dass der allgemeinübliche Sicherheitsgedanke im Hinblick auf ggf. anstehende Baumängel und ggf. daraus resultierende Wasserschäden gestillt werden sollen, es aber häufig aus Gründen der mangelnden Fachkenntnis hieraus logisch geschlussfolgert dazu kommen kann, dass man sich gerade durch diesen gehegten Sicherheitsgedanken einen Baumangel und mitunter den später eintretenden Wasserschaden einhandelt.
    Werden die vorgenannten Normen nicht eingehalten, kann dies mitunter dazu führen, dass der Versicherer im Schadenfall frei ist von der Leistung.
    All diese Infos sollten Sie aber eigentlich von Ihrem planenden Architekten erhalten können.
    Hinsichtlich der Ausführung Ihres Kellergeschosses bleibt zu sagen, dass auch hier entsprechend der Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Betonbauwerke zu planen ist.
    Demnach stellt sich die Frage nach der Nutzungsklasse (A oder B), der Beanspruchungsklasse (1 oder 2) und nach den Entwurfsgrundsätzen [a, b, oder c] und damit stehen und fallen halt die Kosten.
    Es wird (hier von mir übertrieben dargestellt und erläutert) unterschieden ob Sie (Nutzungsklassen) einen feuchten Keller bauen wollen oder einen trockenen und ob Sie nur Kartoffeln im Keller einlagern wollen, ob Sie drin wohnen wollen oder ob Sie von Ihrem Freund, dem Museumsleiter, den Van Gogh oder den Da Vinci in Ihrem Keller einlagern wollen und welche (Beanspruchungsklasse) Regentropfen oder welcher Tsunami Ihr Bauwerk erreichen können und (Entwurfsgrundsätze) ob es Ihnen egal ist, wenn es ein paar Jahre Feucht ist in Ihrem Keller und anschließend erst durch die Selbstheilung des Betons (Beton dichtet sich auch selbst ab) erst trocken wird oder ob Sie sofort einen staubtrockenen Keller erwarten.
    Die Selbstheilung planerisch vorausgesetzt bzw. besser gesagt vorausgesetzt, dass Sie einen feuchten Keller haben wollen, der sich später selbst heilt und dann erst  -  im Zuge dieser Selbstheilung und 5 oder 7 Jahre später  -  trocken wird, folgt hieraus logisch geschlussfolgert, dass Sie die Bauteiloberflächen nicht belegen dürfen, weil sonst der Selbstheilungsprozess behindert wird oder gar überhaupt gar nicht funktionieren kann und, und, und, und, und ...
    Das was Sie hier in diesem Forum und so auch in Ihrem Beitrag  -  des Öfteren  -  als "kompliziert" und als "Problem" zu bezeichnen ist, ist sicherlich (an-) getrieben von Ihrer Angst eines Ihnen ggf. entstehenden finanziellen Schadens, was absolut nachvollziehbar ist. Dennoch würden wir Ihre Schilderungen wohl eher nicht als vermeintliches "Problem" oder als "kompliziert" ansehen, sondern wohl eher als Fleißarbeit für den am Bau beteiligten planenden Architekten.
    Vorstehende Sachverhalte sind lediglich Erledigungen die der Reihe nach und dann entschieden werden müssen  -  auch von Ihnen-, um ein gewisses Maß an der üblichen (Bau-) Sicherheit erlangen zu können.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

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