Bau einer Arbeitsgrube zur KfZ Reparatur
BAU-Forum: Keller

Bau einer Arbeitsgrube zur KfZ Reparatur

Hallo
Mein Vater und ich haben es uns zum Hobby gemacht, unseren 'Familienfuhrpark' zu warten. Zur Verdeutlichung: Es handelt sich um 4 PKW, die seit Jahren die Werkstatt nur zu TÜV und ASU von Innen gesehen haben.
Leider stoßen wir mit den Garagenmitteln an Grenzen, da die Autos für bestimmte Arbeiten waagrecht stehen müssen und man trotzdem von unten dran muss (z.B. Getriebeölwechsel, Kontrolle der Agregate).
Wir möchten den Boden unserer Garage aufgraben und dort eine Arbeitsgrube einbauen. Die Garage ruht auf Grabenfundamenten unter den Mauern, es sollte also gehen. Bitte jetzt nicht losschreien. Ich werde die konkrete Möglichkeit mit einem Statiker und Bauunternehmer vor Ort abklären. So eine Grube sollte schließlich als Minni-Weiße-Wanne ausgeführt sein. Da brauchen wir Fachleute.
Wir sind noch in der Vorplanung. Wenn das nicht klappt  -  ich wollte eh schon immer eine Garage für mich haben :)
Ich habe hier im Forum verschiedene Beiträge gefunden. Diese sind mit Hinweis auf Wasserschutz, Ex-Schutz, Belüftung und sonstige Vorschriften schnell im Sand verlaufen.
Ich habe mich deshalb im WWW auf die Suche nach Vorschriften für Gruben gemacht. Hinweise habe ich bei den BGen und Herstellern für Grubenheber (feine Sache) usw. gefunden.
EX-Schutz:
nur, wenn man stationär Steckdosen, Schalter usw. anbringt. Klar ausreichende Beleuchtung braucht man.
Habe z.B. diese gefunden

Gewässer-Schutz:
Muss man nur beachten, wenn die Grube einen Ablauf hat und damit einen Abscheider braucht. Wir wollen aber keinen Ablauf machen.
Belüftung:
Lt. BG nur vorgeschrieben, wenn die Grube tiefer als 1,6 Meter ist. Tiefer wollen wir aber nicht.
Außerdem wollen wir die Grube nur privat als Hobby betreiben. Von da her brauchen wir uns nicht dem gewerblichen Arbeitsschutzrecht usw. zu unterwerfen.
ach so: Bundesland Bayern, kein Wasserschutzgebiet etc., Dörfliche Bebauung ohne Bebauungsplan
Trotzdem soll es eine Investition für die Zukunft sein, die geplant und möglichst fehlerfrei ausgeführt werden soll.
z.B. mit einem Stahlrahmen und Radabweisern, der später auch mal als Laufschiene für einen Gruben- bzw. Achsheber dienen könnte.
Ich möchte Euch um Kommentare zu unserem Vorhaben bitten.
Vor allem suche ich Beispiele, Richtlinien und Hinweise was bei der Planung und beim Bau der Grube zu beachten ist.
Vielen Dank und einen guten Rutsch ins Jahr 2006
Mathias

  • Name:
  • Mathias
  1. KFZ-Grube

    Hallo Mathias,
    warum dann nicht gleich richtig?
    a  -  Statiker brauchen Sie sowieso vorher um abzuklären, ob's überhaupt möglich ist im Bestand so etwas zu verwirklichen.
    b  -  Falls nicht möglich  -  Neuplanung einer Garage mit abklären ob's überhaupt genehmigungsfähig ist.
    c  -  dann Detailplanung und Ausführung.
    d- und warum sollen wir es im Netz umsonst machen.
    Mit freundlichen Grüßen und ein gutes Neues Jahr
  2. Sehr geehrter Herr Rieder, ich möchte mir erst ...

    Sehr geehrter Herr Rieder,
    ich möchte mir erst mal klar werden, was möglich ist, um dann
    einschätzen zu können, ob es in unseren Rahmen passt.
    Ich hatte Sie nicht um kostenlose Arbeit gebeten.
    Mir geht es um Ratschläge, Links, Fachartikel oder Bücher, Beispiele usw. wo ich mich informieren könnte, um Eindrücke zu gewinnen.
    z.B. welche Normmaße sind zu beachten, damit wir hinterher nicht teure Sonderkonstruktionen brauchen.
    Wenn das ganze konkret wird, werden wir die von Ihnen bezeichneten Schritte gehen, soweit sind wir aber noch nicht.
    MfG
    Mathias
  3. Hallo,

    also:
    Ihre Grube muss den BG-Vorschriften entsprechen. Punt aus.
    Warum? Weil Sie einen Entwurfsverfasser brauchen, dieser muss so planen, dass die Grube betriebssicher ist. Wenn er eine von den BG-Vorschriften abweichende Planung anfertigt, muss er wahrscheinlich haften, falls es zu einem Unfall kommt. Es geht auch kaum, dass Sie einen Entwurfsverfasser von dieser Haftung befreien, da alle aufgestezten Schreiben und Verträge wirkungslos bleiben, da Sie nach Auffassung der deutschen Richter nicht sachkundig sind und die Auswirkungen einer unsicher geplanten Grube nicht abschätzen können. Also bleibt der schwarze Peter beim Entwurfsverfasser. Und der wird, wenn er nicht mit aller Gewalt Pleite gehen will, eine der BG entsprechende Grube planen. Einige dieser Vorschriften sind:
    Grube nicht tiefer als 1,60 m, sonst Lüftungsanlage. Einstieg an einer Siete durch Treppe mit max. 45 °. Notaustsieg an der anderen Seite durch Leiter. Die Einstiegsbereiche sind bei Nichtbenutzung mit Gitterrosten abzudecken (zur Durchlüftung), der Rest mit Bohlen. Die Grube muss so lang sein, dass beim Abstellen des längstmöglichen Fahrzeugs immer ein Ausstieg benutzbar ist. Also bei einem Fahrzeug mit 5 m folgt ca. Grubenlänge 7 m.. An der Grubenrändern ist eine schwarz-gelbe Markierung anzubringen. Elektroinstallationen in der Gube müssen speziellen Richtlinien entsprechen (keine Funkenbildung, Entzündungsmöglichkeit von Benzin-Luft-Gemischen).
    Die Bauämter sehen dass so: Es muss bei einer KFZ-Grube davon ausgegangen werden, dass auch mit Wassergefährdenen Stoffen (Benzin, Öl, Schmiermittel) umgegangen wird. Da nütz es nichts, wenn man erklärt, man wolle nur Inspektionen durchführen und den Ölwechsel dem Fachbetrieb überlassen, dass glaubt niemand. Also ist die Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" von deutschen Ausschuss für Stahlbeton anzuwenden. Demnach wird ein spezieller Beton erforderlich, ein hoher Bewerhungsgrad zur Rissbreitenbeschränkung und eine Entsprechnde Bauteildicke (Sohle und Grubenwände mindestens 25 cm, wenn nicht 30 cm. Darüber ist vom Statiker der rechnerische Nachweis zu erbringen. Der von Ihnen noch zu beauftragende Bauleiter hat die ordnungsgemäße Ausführung zu überwachen.
    Bodenabläuzfe gibt es in privaten Gruben ohnehin meistens nicht, wenn überhaupt nur mit entsprechnenden Abscheidern.
    So sieht es aus. Da führt, wenn Sie den offiziellen Weg gehen wollen, kein Weg dran vorbei.
    Gruß
  4. Habe ein bisschen zu schnell getippt.

    Wer Fehler findet darf Sie behalten.
    Gruß
  5. Das ist so nicht ganz richtig, Herr Lott.

    Was hat denn die PRIVATE Nutzung einer KFZ-Grube mit der BG zu tun? Und auch was bei einem eventuellen Unfall passiert (wir wollens freilich nicht hoffen), interessiert die BG herzlich wenig, da mit ihr kein Versicherungsverhältnis besteht, da es sich ja um privaten KFZ-Service handelt.
    So what?
    MfG
  6. darum geht es nicht

    ob es die BG etwas angeht oder nicht, ist nicht die Frage! Wenn etwas passiert, wir wollen es nicht hoffen, werden Fragen gestellt: Wie wurde gebaut? Entspricht die Grube den Arbeitssicherheitsbestimmungen? Wenn dann die Grube nicht nach den BG-Vorschriften errichte wurde, bekommen Sie, bzw. der Entwurfsverfasser, mit ziemlicher Sicherheit Probleme.
  7. papperlapapp ...

    Aus der Praxis:
    habe bereits zwei Garagen mit Gruben hinter mir:
    Jedes Mal Architekt geplant, Jedes Mal Baugenehmigung erteilt, kein Mensch fragte nach irgendwas, geschweige denn die Einhaltung einschlägiger BG Vorschriften, wofür auch?
    Augenmaß, Verhältnismäßigkeit sind angebracht.
    Ich finde die Kirche gehört ins Dorf.
  8. es geht auch nicht um

    es geht auch nicht um das Bauamt, das sieht sich doch nur die Erklärung des Entwurfsverfassers und des Statikers an (überspitzt).
    Es geht im Schadensfall um den Richter oder die Versicherung! Die werden Ihnen schon sagen, was Augenmaß oder verhältnismäßig ist!
    Wenn der Architekt das frei Schnautze plant, bitte.
  9. Schließe mich Herrn Magill an!

    Hallo,
    so eine Arbeitsgrube ist laut den Bauordnungen und den Garagenverordnung der Bundesländer durchaus zulässig. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren werden u.a. nur die Zulässigkeit nach Bebauungsplan, örtlichen Vorschriften und Satzungen und dem Abstandsrecht geprüft, wenn die entsprechende Entwurfsverfasserbescheinigung und die Bescheinigung zu den bautechnischen Nachweisen vorliegt. Der Entwurfsverfasser, der diese Bescheinigungen unetrschreibt, erklärt aber, dass seine Planung dem öffentl. Baurecht entspricht, sicher benutzbar ist und im Fall der bautechnischen Nachweise allen nur erdenklichen Normen und Vorschriften entspricht. Das Bauamt prüft dann nichts mehr weiter, die haben ja den dummen Entwurfsverfasser, der alles unterschrieben hat. Also wenn Sie einen solchen Entwurfsverfasser finden, der alles unterschreibt was Sie haben wollen, dann ist es ja für Sie in Ordnung. Ich würde auch jederzeit eine Arbeitsgrube planen und als Entwurfsverfasser die Haftung übernehmen, aber ich würde erstmal alle relevanten Vorschriften recherchieren und die Grube so planen, dass ich noch ruhig schlafen kann. Es gibt auch kein sinnvolles Vertragswerk zwischen dem Bauherrn und dem Entwurfsverfasser, wie der Bauherr einen Entwurfsverfasser von der Haftung für eine absichtlich mangelhafte Planung befreien kann.
    Ein Beispiel: Der Architekt plant eine 5 m Lange Arbeitsgrube, ein Arbeiter steht unten drin, der Andere fährt den Wagen oben drauf, alle Ausgänge sind nun versperrt, weil die Grube zu kurz geplant ist (oder die Garage ist gar nicht lang genug). Der Arbeiter oben geht weg, der Andere montiert unten bei laufendem Motor, die Abgase sinken in die Grube, er erstickt natürlich weil er aus der Grube nicht mehr raus kann. Wie steht nun der Entwurfsverfasser da? Er kann zwar erklären: "Der Bauherr wollte die Grube aber nicht länger", dass interessiert bloß niemanden. Und wenn die Angehörigen merken, dass beim Entwurfsverfasser Schadenersatz zu hohlen ist, dann werden die das auch versuchen. Alle im Vorfeld gemachten Absprachen sind dann ganz schnell vergessen und nie gesagt. Und auf seine Haftpflichtversicherung braucht der Entwurfsverfasser gar nicht erst zu hoffen.
    Nächstes Beispiel: Durch eine unsachgemäße Betonsohle sickert einige Jahre lang Öl und Benzin, dass Umweltamt bekommt Wind davon, weil die liebe Nachbar mal eine Anzeige macht. Es folgt Abrissverfügung, Sanierung durch Aushub von einigen m³ Boden. Das kostet einiges. An wen wird sich wohl der Bauherr wenden, wenn er begreift, dass der Entwurfsverfasser und auch der Statiker für Planungsmängel haftbar gemacht werden kann.
    Ist es jetzt deutlicher geworden was ich meine?
    Gruß
  10. Nachtrag

    Hallo,
    mein Beitrag liest sich so, als wolle der Fragesteller eine unsachgemäße Grube bauen. Das ergibt sich natürlich aus der Ursprungsfrage nicht. Der Fragesteller möchte ja nur wissen, was alles zu beachten ist.
    Herr Matthias ..., aus den oberen Beiträgen können Sie ja nun entnehmen, welche Vorschriften u.a. bei der Planung alle berücksichtigt werden müssen, und Sie werden wahrscheinlich einen Entwurfsverfasser und einen Statiker für den Bauantrag brauchen (möchte jetzt nicht erst in der bayrischen Bauordnung lesen.) Diese werden, wenn sie sorgfältig arbeiten, alle relevanten Vorschriften in die Planung einfließen lassen. Wegen der vom Entwurfsverfasser geschuldeten sicheren Benutzbarkeit wird sich die Planung dann an den BG-Vorschriften orientieren.
    Gruß

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