Bitumendickbeschichtung nach DIN 18195/4 bei WU Kelleraußenwand mit Rissbreitenbeschränkung 0,3 mm
BAU-Forum: Keller

Bitumendickbeschichtung nach DIN 18195/4 bei WU Kelleraußenwand mit Rissbreitenbeschränkung 0,3 mm

Hallo,
ich bin Bauingenieur und momentan mit dem Neubau einer Wohnanlage im Raum München beschäftigt. Die Kelleraußenwand, sowie die Bodenplatte ist vom Statiker in C 25/30 WU mit entsprechenden Fugenkonstruktionen und einer Rissbreitenbeschränkung von 0,3 mm bemessen. Die Kellerräume sind gedämmt und beheizt. Der Baugrund ist frostsicherer Kies (im Münchner Raum üblich. Teilweise sind "Hobby-Kellerräume" vorgesehen. Die Ausführung ist ohne weitere Abdichtung (z.B. Bitumendickbeschichtung vorgesehen. Ist diese Ausführung insbesondere im Hinblick auf die Wasserdampfdiffusion bzw. auf die Kapillarwirkung entstehender Risse in Ordnung, bzw. entspricht diese Ausführung unstreitig den allgemein anerkannten Regeln der Technik? Ich habe bislang uneinheitliche Aussagen erhalten.
Für eine klare Aussage mit fundierter Begründung wäre ich dankbar.
  • Name:
  • Franz Baumgartner
  1. Ich will andere nicht wuschig machen ...

    :-)
    Gibt es eine email-Adresse?
  2. liest Du hier:

  3. Hallo Franz Baumgartner, ein Beton ist Haufwerksporig und ...

    Hallo Franz Baumgartner,
    ein Beton ist Haufwerksporig und hat somit keine Kapillaren, nur Poren. Und somit keinen kapillaren Wassertransport.
    für die Außenabdichtung der Fläche (Wände und Boden) sagt schon Lohmeyer sinngemäß bei WU-Beton .. ist die Fläche als wasserundurchlässig anzusehen. Hier also keine weitere Abdichtung notwendig. (Wird zwar manchmal gemacht, ist dann aber Gürtel mit Hosenträger). Gegen Wasserdampfdiffusion können Sie nur mit Asphaltmastix dampfdicht abdichten, alles andere ist nur Dampfbremse.
    Notwendig ist die Abdichtung der Fugen – aber da schreiben Sie ja
    " .. mit entsprechenden Fugenkonstruktionen.. ".
    Wichtig ist die Frage. Ob eine innere Abdichtung der Bodenplatte notwendig ist. Und da schreibt auch wieder Lohmeyer sinngemäß: ist der Bodenbelag dampfdiffusionsoffen, ist keine Abdichtung auf der Bodenplatte notwendig. Andernfalls, z.B. Fliesen, ist eine erforderlich.
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
  4. So einen Stuss,

    habe ich schon lange nicht mehr gelesen.
    Jupp
  5. uiiii

    Euer Meister sieht das bestimmt nicht gerne, wenn sich zwei svgler hier prügeln ...
  6. extra für Dich JJB ;-)

    Die Frage ist doch wohl: entspricht diese Ausführung unstreitig den allgemein anerkannten Regeln der Technik? Ich habe bislang uneinheitliche Aussagen erhalten.
    Klares Nein  -  Eine weiße Wanne welche beheizt wird und gedämmt ist  -  also für Höherwertige Nutzung vorgesehen ist, ist ohne Dampfbremse (und um diese geht es hier  -  sonst muss ich mit Kupfereinlage etc. abdichten) keine anerkannten Regeln der Technik.
    Wäre es eine anerkannten Regeln der Technik würde sich innerhalb der Fachwelt nicht soviel darum gestritten.
    Bitte erst die Divination "anerkannten Regeln der Technik" lesen  -  und dann das Gegenteil behaupten.
    Die Frage war nicht  -  geht das?
    Geschuldet wird natürlich auch der Erfolg aber eben auch die Erstellung nach den anerkannten Regeln der Technik.
  7. Kann das daran liegen, dass Sie die Zusammenhänge ...

    Kann das daran liegen, dass Sie die Zusammenhänge und Bauphysik nicht verstehen, Herr Welschbillig? Ich empfehle Ihnen dringend entsprechende Literatur zu lesen!
    z.B. : Bodenplatten im Wohnungs- und Gewerbebau von Gottfried Lohmeyer. Dort werden die physikalischen Zusammenhänge erklärt!
    Schwabe
  8. Hallo Herr Schwabe,

    Ihnen ist schon bewusst, dass Sie mit Herrn Welschbillich derselben "Bauherrnschutzorganisition" angehören?! Sie kämpfen eigentlich gemeinsam gegen den Pfusch auf Deutschlands Baustellen!
    Was sollen denn Ihre Kunden von Ihnen denken, wenn sie sich hier zerfleischen?
    Ich rufe Sie hiermit zur Räson!
    :-)

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