Ist Drainage auf Niveau/Höhe der Lichtschächte sinnvoll oder Unfug?
BAU-Forum: Keller

Ist Drainage auf Niveau/Höhe der Lichtschächte sinnvoll oder Unfug?

Ist Drainage auf Niveau/Höhe der Lichtschächte sinnvoll oder Unfug?
  • Name:
  • Hannes
  1. "Das Haus steht in einem Gebiet mit sehr hohem Grundwasserspiegel"

    "Das Haus steht in einem Gebiet mit sehr hohem Grundwasserspiegel"
  2. Danke für die schnelle Antwort! Das ...

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  3. Einleitung von Dränagewasser in die Kanalisation

    Einleitung von Dränagewasser in die Kanalisation
  4. Nochmals vielen Dank für Ihre Gedanken ...

    Nochmals vielen Dank für Ihre Gedanken ...
  5. Sickerschacht

    Sickerschacht
  6. Habe heute bei der Gemeinde telefonisch ...

    Habe heute bei der Gemeinde telefonisch ...
  7. Klären Sie das Genehmigungsverfahren

    Klären Sie das Genehmigungsverfahren
  8. Abschließend noch einmal vielen Dank für ...

    Abschließend noch einmal vielen Dank für ...
  9. Schriftlich!

    Foto von wiki

    Schriftlich!
  10. Aber natürlich schriftlich einholen!

    Foto von Markus Reinartz

    Ich besitze ein Mehrfamilienhaus (MFH) Baujahr 1970 mit gemauerten Lichtschächten. Bei starken oder lang anhaltenden Regenfällen tritt Wasser hauptsächlich über die Lichtschächte in den Keller ein, z.T. auch durch leichte Risse in den Kellerwänden oder falsche Abdichtungen von Rohrdurchgängen durch die Kellerwand. Das Haus steht in einem Gebiet mit sehr hohem Grundwasserspiegel (Hundsmühlen bei Oldenburg Niedersachsen). Zum Teil moorige Untergründe in der Umgegend. Meine Frage: Ist es grundsätzlich falsch, eine Drainage, die nur 30 cm unterhalb der Lichtschächte verlegt wird, zu setzen? Oder kann eine so flach (ca. 130 cm tief) verlegte Drainage eine Abhilfe (Wassereintritt durch die Lichtschächte) erbringen? da ist eine Dränage generell sinnlos, wenn sie nicht an einen ausreichend großen Vorfluter (Senke weit weg vom Objekt) oder an eine ausreichend große Sammelgrube angeschlossen ist.

    Was soll die Dränage bringen? Wohin soll das Wasser fließen, welches in die Dränage gelangt? Eine Einleitung in den Abwasserkanal ist ja meist nicht zulässig.

    Eine nachträgliche Bauwerksabdichtung macht also deutlich mehr Sinne. Danke für die schnelle Antwort! Das Wasser aus der Drainage soll in einen neuen Schacht mit 30  -  40 cm Durchmesser eingeleitet werden und über eine Hebepumpe in die Kanalisation eingeleitet werden. ist nur mit Genehmigung zulässig. Wenn Ihnen diese vorliegt, dann klingt ihr Vorhaben brauchbar. Zumindest fangen Sie mit dieser Lösung das Oberflächenwasser ein bevor es in die Kellerfenster läuft. Schließen sie, wenn möglich, auch gleich die Kellerlichtschächte an diese Dränage an. Nochmals vielen Dank für Ihre Gedanken dazu. Werde mich bei der Gemeinde erkundigen, ob eine Einleitung in die Kanalisation genehmigungsfähig ist und sonst alternativ über einen Sickerschacht nachdenken. macht bei hohen Grundwasserständen bzw. bei hohem Schichtenwasser und bei Bodenschichtungen mit schlechtem Versickerungsbeiwert oftmals wenig Sinn.

    Bevor Sie diese Maßnahmen durchziehen sollte sich das mal ein Planer bzw. ein Bodengutachter vor Ort ansehen, ob das Vorhaben umsetzbar ist. Habe heute bei der Gemeinde telefonisch nachgefragt und die Auskunft vom zuständigen Sachbearbeiter bekommen, dass es für die entsprechende Straße in Hundsmühlen zwar eine Entwässerungssatzung gibt, dass aber die Einleitung von Drainagewasser in die Regenwassernutzung dort nicht untersagt wird. Von daher wurde mir geraten, das Drainagewasser direkt in den Regenwasserschacht zu leiten. Reicht diese Anfrage und Auskunft oder muss ich mich noch an andere Stellen wenden? mit dem zuständigen Abwasserzweckverband (oder wem immer dieser Regenwasserkanal gehört). Die sagen Ihnen dann auch, ob Sie einen Vorfluter (Sammelschacht mit Pumpe zwischenschalten müssen und wo und wie ihre private Leitung an den Regenwasserkanal angeschlossen werden wird, wer das macht und was das kostet. Abschließend noch einmal vielen Dank für Ihre Hilfe. Eine solche Auskunft hilft Ihnen nur wenn sie auch schriftlich vorliegt. Also nicht mal eben auf's Amt gehen und mit dem Sachbearbeiter reden, sondern besser schriftlich anfragen und eine schriftliche Antwort bekommen. Das ist unbedingt wichtig und erforderlich!


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