Grundofen  -  Leistungsbeschränkung durch das Bauamt
BAU-Forum: Kamin und Kachelofen

Grundofen  -  Leistungsbeschränkung durch das Bauamt

Eine Frage an die Experten:

Wenn das Bauamt bei der Genehmigung von Feuerstätten in einem Neubau deren Leistung beschränkt (in diesem Fall auf 8 kW), bezieht sich dies dann auf die Leistung der Feuerstätte während des Abbrands? Oder die Wärmeabgabeleistung?

Beide Werte unterscheiden sich bei einem Grundofen ja deutlich, da man innerhalb von 1 bis 2 Stunden das Holz vereizt, das einem für die nächsten 12 oder gar 24 Stunden die Bude wärmt.

Da diese Beschränkung wohl den Sinn hat, den Schadstoffausstoß zu begrenzen, kann aus meiner Sicht nur die Wärmeabgabeleistung herangezogen werden. Aber kann man sich darauf verlassen?

Dankeschön!

  1. Besteht denn eine Rechtsgrundlage

    für diese Beschränkung?

    Die müssen doch eine Begründung für diese Beschränkung angeben. Dazu eine Rechtsmittelbelehrung.

    § 37 des Verwaltungsgesetzes verlangt, dass der Bürger erkennen muss, was er zu tun hat und warum.

    So ähnlich habe ich es in Erinnerung

  2. Richtig!

    Foto von wiki

    Leistung (auch Heizlast), SI-Einheit in kW

    Ansonsten hätten die den Heizwärmebedarf mit der SI-Einheit in kWh benannt.

    (was Sie mit Wärmeabgabeleistung benennen ist nicht korrekt)

  3. Dauerbrandofen versus Zeitbrandofen

    Hallo,

    der Unterschied zwischen Leistung und Arbeit (bzw. Wärmemenge) ist mir schon der bekannt. Der springende Punkt ist, dass das Bauamt die Leistung des Ofens begrenzt. Nun gibt es "normale" Kaminöfen, die als Dauerbrandöfen funktionieren. Wollte man damit wirklich Heizen, müsste man permanent Holz nachlegen. Die Wärmeabgabe ist hier ungefähr gleich zu der Feuerungsleistung (Wirkungsgrad natürlich beachten). Aber ein Grundofen ist ein Zeitbrandofen. Da wird innerhalb relativ kurzer Zeit eine große Menge Holz verbrannt (= hohe Feuerungsleistung), dann aber die Wärme in einem viel längeren Zeitraum abgegeben. Für den Grundofen gibt also sozusagen zwei verschiedene Leistungskennzahlen. Meine Frage ist, aus welche davon man zurückgreifen kann, wenn es um die Vorgabe der Gemeine geht.

  4. Damit ist natürlich

    die Leistung gemeint (das was Sie als Wärmeabgabeleistung bezeichnet haben). Hier kann ein Grundofen mit einer Nennleistung von 8 kW gebaut werden. Die Feuerungsleistung ist von den Nachlegeintervallen (Bauart) abhängig und natürlich viel höher.

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