Erdung im Badezimmer ordnungsgemäß durchgeführt?
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Erdung im Badezimmer ordnungsgemäß durchgeführt?

Hallo,
wir bezweifeln, dass die Erdung im Badezimmer richtig durchgeführt worden ist.
Die Badewanne und Dusche ist Keramik, somit kein Kunststoff. Nun sagte mir ein Eklektiker, wenn dies der Fall ist, müssten die Dusche und Badewanne geerdet werden oder die Rohrleitungen am Heizkörper und Wasseranschluss.
Wo kann ich dazu etwas finden? DINAbk.-Norm, Richtlinie etc.
Gruß
Gerda
  1. Potenzialausgleich

    Hallo Gerda,
    DINAbk. VDE 0100-701  -  neue Bestimmungen für Räume mit Badewanne oder Dusche
    Der Begriff ist "Zusätzlicher Potentialausgleich"
    Alle Leitenden Rohre die in den Raum eingeführt werden sind zu verbinden.
    Die Wanne kann in den Potenzialausgleich Eingebungen werden, muss aber nicht.
    Siehe Bild Seite 13 Link unten.
    MfG Jürgen
  2. Vielen Dank für den Hinweis. Ein Bekannter sagte ...

    Vielen Dank für den Hinweis.
    Ein Bekannter sagte zu uns, es gäbe eine EU-Richtlinie, nach der die Badewanne und Dusche nicht geerdert werden müsse. Bezieht sich die DINAbk. VDE 0100-701 darauf?
    Seite 13 Nicht mehr gefordert für leitfähige Badewanne und Duschwanne. Was sind leitfähige Badewannen und Duschwannen?
    Gruß
    Gerda
  3. leitende Wannen

    Hallo zusammen,
    Zitat
    Seite 13 Nicht mehr gefordert für leitfähige Badewanne und Duschwanne. Was sind leitfähige Badewannen und Duschwannen?
    Das sind Wannen die den Strom Leiten, Metall ...
    Da für nicht leitende Wannen aus Kunststoff ..., dieses auch nicht gefordert wird, betrifft es alle Wannen.
    MfG Jürgen
  4. Zusätzlicher Potentialausgleich

    Hallo,
    in den zusätzlichen Potentialausgleich müssen alle leitfähigen Teile einbezogen werden, um eine Potentialdifferenz auszuschließen und damit ein schnelles Abschalten im Fehlerfall zu gewährleisten.
    Beim Einfamilienhaus sind mind. 0,5 des Querschnittes des PEN Leiters im Zählerplatz zu verwenden. D.h. 10 mm2 x 0,5, aber da es keine 5 mm2 gnge Ader gibt wird 6 mm2 verwendet.
    Dies ist dann von den leitenden Teilen im Bad (Wanne, Syphon) zur Potentialausgleichsschiene zu verlegen.
    Sind die Wanne aus Kunststoff/Acryl und die Ablaufrohre aus Kunststoff (was diese meistens sind) so ist keine Einbeziehung in den Potentialausgleich nötig (VDE 0100 Teil 701). Wenn Metallwanne dann Ja.
    Ich fand aber auch die Angabe 4 mm2 Mindestqueschnitt.
    Mit freundlichem Gruß
  5. Keramik auch nichtleitend.

    Ohne auf Normung oder Vorschriften nochmal einegehen zu wollen, Sie können eine Keramikwanne nicht an den Pozialausgleich anschließen, weil Kerakik nicht leitend ist, und dann zwar an der Erdklemme der Wanne (Wenn sie denn eine hätte das gleiche Potezial liegen würde wie an den mitverbundenen Rohren, aber eben nur bis zur Klemme. Weil Keraik ist ein sehr sehr guter Isolator. Daher sine ja auch die Isolatoren an den Hochspannungsmasten aus Keramik.
    Lange Rede kurzer Sinn egal was in welcher EU oder sonst wie Norm steht, es geht einfach physikalisch nicht.
  6. @Herr Bühler Zitat ".. in den zusätzlichen Potentialausgleich müssen ...

    @Herr Bühler
    Zitat
    ".. in den zusätzlichen Potentialausgleich müssen alle leitfähigen Teile einbezogen werden, ... "
    Ganz richtig ist das nicht.
    Leitfähigen Teile können Handtuchhalter Türrahmen ... sein.
    Dies brauchen nicht in den PotentialAusgleich Ausgleich einbezogen werden.
    In den Potentialausgleich sind nur leitfähige Teile einzubeziehen die ein Potenzial in den Raum einfühen können, Leitende Rohre für Wasser, Gas, Abwasser ...
    Zitat
    "Beim Einfamilienhaus sind mind. 0,5 des Querschnittes des PEN Leiters im Zählerplatz zu verwenden. D.h. 10 mm2 x 0,5, aber da es keine 5 mm2 gnge Ader gibt wird 6 mm2 verwendet. "
    Dies Aussage kenne ich nicht, sondern nur min. 4 mm².
    Zitat
    "Dies ist dann von den leitenden Teilen im Bad (Wanne, Syphon) zur.. "
    Die Leitende Wanne braucht nicht mehr einbezogen werden, da Sie kein Potenzial in den R
    MfG Jürgen
  7. Ergänzung voriger Beitrag

    Die Leitende Wanne braucht nicht mehr einbezogen werden, da Sie kein Potenzial in den Raum einfühert.
  8. Örtlicher Potentialausgleich ist nun kein muss mehr, aber trotzdem noch erlaubt.

    Hallo,
    Herr Schuh lag da schon richtiger, da die 0,5x-Regel oder mind. 6 mm2 für den Hauptpotentialausgleich gilt. Für den zusätzlichen örtlichen Potentialausgleich sind nur mind. 4 mm2 vorgeschrieben und auch absolut ausreichend, wenn der Erdungswiderstand klein bleibt. Bei der Aufzählung sollte es natürlich Kunststoff- / Acryl- und Keramikwanne heißen, da diese alle nichtleitend sind.
    Mit Ende der Übergangsfrist am 30.06.2003 trat die neue VDE 0100 Teil 701 in Kraft. Darin steht nur noch,
    dass folgende fremde leitfähige Teile, die in Räumen mit Badewanne oder Dusche eingeführt werden, in einen zusätzlichen Potentialausgleich einzubeziehen sind:
    Teile für
    • Frisch- und Abwasser (Frischwasser, Abwasser)
    • Heizung und Klima
    • Gas.

    Die genannten Teile sind außerdem mit der Schutzleiterschiene im Installationsverteiler oder mit der Hauptpotentialausgleichsschiene über einen Potentialausgleichsleiter zu verbinden.
    Die nun gültige Norm enthält eine Bereinigung die festlegt, dass nur noch fremde leitfähige Teile in den zusätzlichen Potentialausgleich einzubeziehen sind.
    Unter einem fremden leitfähigen Teil verstehen wir: "ein leitfähiges Teil, das nicht zur elektrischen Anlage gehört, das jedoch ein elektrisches Potential einführen oder verschleppen kann".
    Dies sind:? Frisch-, Abwasser-, Gas-, Heizungs-, Klima- und Abgasrohre, Lüftungs- und Klimakanäle aus Metall.
    Badewannen oder Duschwannen gehören nicht  -  auch wenn sie leitfähig sind  -  zu den fremden leitfähigen Teilen, da sie kein Potential einführen oder verschleppen können.
    Daher darf auf das Einbeziehen in den zusätzlichen Potentialausgleich verzichtet werden!
    Mit Hilfe des Potentialausgleichs sollen lediglich berührbare leitfähige Teile, die im Falle eines Fehlers eine Spannung annehmen bzw. eine Spannung verschleppen können, miteinander verbunden werden. Nimmt dann eines der leitfähigen Teile eine Spannung an, stehen alle Teile unter Spannung, das heißt, sie führen dasselbe "Spannungspotential", und der Mensch kann beim Berühren mit seinem Körper keine Spannung (keine unterschiedlichen Potentiale) überbrücken. Seine Situation ist etwa dieselbe wie die eines Vogels, der auf einer Freileitung sitzt und mit beiden Füßen denselben Leiter berührt. Ein Potentialausgleich erfüllt seine Aufgabe generell ohne Erdung. Seine Funktion wird aber im allgemeinen verbessert, wenn auch das Erdreich in den Potentialausgleich einbezogen wird. Zum Hauptpunkt der Anfrage enthält die eingangs genannte Norm folgende Hinweise: "Der Potentialausgleichsleiter muss mit dem Schutzleiter verbunden sein.
    Mit Hilfe des Potentialausgleichs sollen lediglich berührbare leitfähige Teile, die im Falle eines Fehlers eine Spannung annehmen bzw. eine Spannung verschleppen können, miteinander verbunden werden. Nimmt dann eines der leitfähigen Teile eine Spannung an, stehen alle Teile unter Spannung, das heißt, sie führen dasselbe "Spannungspotential", und der Mensch kann beim Berühren mit seinem Körper keine Spannung (keine unterschiedlichen Potentiale) überbrücken. Seine Situation ist etwa dieselbe wie die eines Vogels, der auf einer Freileitung sitzt und mit beiden Füßen denselben Leiter berührt. Ein Potentialausgleich erfüllt seine Aufgabe generell ohne Erdung. Seine Funktion wird aber im allgemeinen verbessert, wenn auch das Erdreich in den Potentialausgleich einbezogen wird. Der Potentialausgleichsleiter muss mit dem Schutzleiter verbunden sein.
    Dass solche Teile, wie leitfähige Badewannen, nicht mehr in den zusätzlichen Potentialausgleich einbezogen werden müssen, hat nichts mit einer eventuell möglichen Gefährdung für Personen zu tun, die sich in eine, an den zusätzlichen Potentialausgleich angeschlossenen Wanne begeben. Vielmehr wurde eine Anpassung an internationale/europäische Normen vorgenommen, wonach bei erhöhter Gefährdung nur fremde leitfähige Teile in den zusätzlichen Potentialausgleich einzubeziehen sind.
    Badewannen oder Duschwannen gehören aber nicht zu den fremden leitfähigen Teilen.
    Trotzdem hat es lange Diskussionen gegeben, ob es Sicht "sicherer " wäre, wenn die leitfähigen Wannen auch weiterhin in den zusätzlichen Potentialausgleich einbezogen werden würden.
    Meiner Meinung nach ist das Risiko einer Gefährdung mit und ohne zusätzlichen Potentialausgleich in etwa gleich sein. Das heißt, in beiden Fällen bleibt ein gewisses Restrisiko, das jedoch als vertretbar angesehen wird. Es gibt laut Norm und der Lehre keine Bedenken, die leitfähigen Wannen auch weiterhin in den zusätzlichen Potentialausgleich einzubeziehen.
    Ich werde das weiterhin tun, da dadurch der FI oder die LS schneller auslöst wenn ein elektrisches Gerät mit Schutzisolierung (Europa-Stecker ohne Schutzleiter) "ins Wasser fällt".
    Mit freundlichem Gruß

  9. Hallo zusammen, hier noch ein Link zum Thema ...

    Hallo zusammen,
    hier noch ein Link zum Thema Potenzialausgleich /FI in derFachzeitschrift Elektropraktiker.

    MfG Jürgen


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