Offenlegung von Rechnungen zwischen Bauträger u. Subunternehmen bei Vereinbarung von Festpreisen von Einzelgewerken
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Offenlegung von Rechnungen zwischen Bauträger u. Subunternehmen bei Vereinbarung von Festpreisen von Einzelgewerken

Bei dem Bau unseres Einfamilienhaus (Niedersachsen) haben wir einen Werkevertrag mit einem Bauträger geschlossen (VOBAbk. Teil B wurden vereinbart). Für einzelne Positionen, z.B. Haustür oder Garagentor haben wir im Vertrag einzelne Festbeträge vereinbart. Sollte z.B. der Preis der Hautür teurer als der vereinbarte Preis sein, müssen wir entsprechen zuzahlen bzw. bekommen eine entsprechende Gutschrift bei Minderkosten.
Die Subunternehmen (z.B. der Tischler der Haustür) gibt uns keine Auskunft über den angefallenen Rechnungsbetrag, da der Vertrag mit dem Bauträger geschlossen wurde und nicht mit uns. Unser Bauträger nennt uns auch keine Beträge, sondern teilt uns lediglich mit, dass die Haustür zum vereinbarten Preis kostenneutral wäre. Wir haben keinen Einblick in die Kosten und vermuten, dass er uns Gutschriften vorenthält.
Ist der Bauträger vepflichtet, uns die Rechnungen der Subunternehmen bei einzeln festgelegten Positionen offenzulegen?
  • Name:
  • Baumaus
  1. @ Baumaus

    Schöne Story  -  weil ich das bisher nur umgekehrt bzgl. Mehrkosten zu in den Vertrag integrierten Maximal-Einheitspreisen kenne;
    ... aber zu Ihrer Frage: "Ja". Hilft Ihnen das auch? "Nein". Denn wie wollen Sie es durchsetzen, ohne meinen Berufsstand in Anspruch zu nehmen? Wenn der Sub-Unternehmer Ihnen keine Einblicke gewährt  -  nötigenfalls auch nach dem kostenfreien vierten Bier  -  kommen Sie kaum weiter. Aber selbst wenn Sie Ihren Generalunternehmer (Bauträger ist doch wohl Ihre Laienmeinung, oder?) zwingen würden, käme vielleicht bei der Tür ein 18 % niederiger Preis heraus. Sie würden dann jedoch sofort hören, dass diese 18 % als sog. Generalunternehmer-Zuschlag (Koordinierung der Sub etc.) anfallen. Denn Sie haben ja einen Vertrag mit Ihrem Generalunternehmer und nicht mit dem Sub. Sie müssten also belegen, dass die Tür im Verhältnis zu Ihrem Vertragspartner billiger ausfällt als vereinbart. Dafür kann der vom Sub in Rechnung gestellte Betrag ein Indiz sein, muss es aber nicht. Auch soll es vorkommen, dass wirtschaftlich abhängige Sub's auf Verlangen neue Rechnungen ausstellen, was natürlich böse wäre. Aber das Böse ist ja mittlerweile überall. Also alles schwierig
    Hier rächt sich eben, dass Sie diese Regelung im Vertrag nicht eindeutiger gefasst haben ... es bleiben nur Taschenspielertricks nach der Grobklotz-Redewendung, die ich Ihnen aber nicht mitteile, weil Sie nicht meine vertrauenswürdige Freundin sind (ist nicht böse gemeint).
  2. Preise für Bauteile

    Rechtlich haben Sie ja bereits eine Antwort von einem Profi.
    Trotzdem verwechseln Sie nicht vielleicht Gewerkekosten mit Bruttolistenpreisen?
    Beispiel hierzu: Ihr Generalunternehmer bietet Ihnen vertraglich eine Haustürauswahl nach Katalog des Herstellers XX im Werte
    von xy € an.
    Bleiben Sie in diesem Rahmen, ist es natürlich egal, ob der einbauende NU diese Haustür nun preisgünstiger einkauft oder nicht.
    Woher haben Sie denn die Erkenntnis, dass z.B. die Haustür, kostengünstiger ausgeführt wurde als vereinbart?

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