Honorarkürzung oder Schadenersatz bei fehlerhafter Kostenübersicht
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Honorarkürzung oder Schadenersatz bei fehlerhafter Kostenübersicht

Hallo,

wir bauen gerade ein Haus um und haben einen Architekten mit allen Leistungsphasen nach HOAIAbk. beauftragt. Im August wurde uns vom Architekten eine aktuelle Kostenübersicht übergeben (beauftragte Leistungen knapp 120.000,00 €), auf deren Grundlage wir unsere finanzielle Situation geprüft haben. Daraus ergab sich noch ein Polster von ca. 5000 €. Daraufhin haben wir noch einen Auftrag über 4000 € vergeben. Anfang Oktober erhielten wir eine neue Kostenübersicht bei welcher wir plötzlich bei knapp 130.000,00 € beauftragten Leistungen lagen. Ich habe mir dann alle Unterlagen heraus gesucht und festgestellt, dass der Architekt in der Kostenübersicht vom August beauftragte Leistungen / Nachträge von knapp 5.400 € vergessen hatte anzugeben, obwohl ihm diese bereits seit längerer Zeit vorlagen.

Unter dem Strich war unsere Budgetgrenze bereits im August erreicht und wir hätten den Auftrag über 4000 € nicht mehr vergeben können. Nun bleiben wir natürlich auf den Kosten sitzen, da das Gewerk die Arbeiten schon ausgeführt und abgerechnet hat.

Haben wir ein Recht das Honorar zu kürzen (wenn ja um wieviel %) oder gar auf Schadenersatz?

Vielen Dank

  • Name:
  • Markus
  1. Bitte um ein paar Erklärungen

    Foto von Josef Schrage

    Hallo Markus,

    wie hoch ist den nun genau der Ihnen entstandene Schsden?

    Haben Sie die doch offenbar von Ihnen selbst bestellte Leistung nicht erhalten?

    Wieso haben Sie erst jetzt nach der Beauftragung einer Leistung die Überschreitung Ihrer Budgetgrenze festgestellt. Waren Sie vorher dazu nicht in Lage?

    Gruß

  2. Erklärungen

    Hallo Josef,

    wir haben unsere finanzielle Situation immer anhand der Kostenübersichten vom Architekten geprüft. Unser Budget liegt bei 125.000,00 €. Im August hat er uns eine Kostenübersicht übergeben, nach welcher wir bis dahin Aufträge für ca. 120.000,00 € vergeben hätten. Da wir seit dieser Kostenübersicht nichts mehr beauftragt haben außer dem Auftrag für 4000,00 €, hätte die Kostenübersicht im Oktober doch eigentlich auf ca. 124.000,00 € lauten müssen. Nun sind wir aber bei ca. 130.000,00 €, da der Architekt in der Kostenübersicht vom August alte Nachträge für ca. 5.400,00 € vergessen hatte zu erfassen. Unser Schaden liegt also bei ca. 4.000,00 € da wir bei einer richtigen Kostenübersicht, den letzten Auftrag nicht mehr vergeben hätten.

    Gruß und Danke Markus

  3. Schaden?

    Foto von Josef Schrage

    Hallo Markus,

    ihr habt aber doch für die Summe eine Gegenleistung erhalten somit trotz Überschreitung des Budgets keinen Schaden.

    Man wäre das schön die erworbenen Gegenstände oder Leistungen auf dem Wege einer Honorarkürzung etc. ersetzt bzw. von einen Dritten bezahlt zu bekommen.

    Ihr habt und hattet definitiv keinen Messbaren Schaden daher gibt es auch keinen Ersatz dafür.

    Offenbar hattet Ihr ja auch das Geld für die Leistung.

    Diese Gedankenkonstruktion oder das Wunschdenken ist schon sehr weit her geholt.

    Gruß

  4. Schaden liegt im nicht vorhandenen Geld

    ich verstehe das so (mal übersetzt in eine andere Welt)

    Ich habe 125.000 € und möchte mir dafür ein Auto kaufen. Der Händler plant mit mir die Ausstattung, macht einen Vertrag und sagt: kostet nur 120.000. Hurra, da kaufe ich mir für 4000 € noch den passenden Anhänger dazu. Damit ist mein Geld bis auf 1000 € weg. Dann plötzlich die Info, sorry, habe mich vertan und das Glasdach vergessen anzugeben, ist abeer schon geordert und eingebaut, kostet jetzt mehr. wWas hilft es mir nun das Glasdach zu haben wenn das Geld dafür einfach nicht da ist?

    Mein Vorschlag:

    Autohaus (Architekt) gewährt Zinslosen Kredit über 10 Jahre zum Abstottern des Glasdaches ...

    btw. wir sollen den Architekten ja vertrauen, oder besser noch diese durch eine zusätzlich bezahlte Baubetreuung kontrollieren lassen, diese kontrolliert dann am besten der TÜV und den vielleicht ein anderer Architekt usew usw ...

  5. Carsten und Markus kommen Sie wieder herunter

    Foto von Josef Schrage

    von Ihrer Denkweise.

    Mit klarem analytischem Verstand haben Ihre Denkweisen rein gar nichts zu tun.

    Deutlicheres erspare ich mir.

    Ich schreibe auch nichts mehr dazu, dass ist mir einfach zu blöd ...

    Gruß

  6. Bitte sachlich bleiben

    Hallo,

    ein Schaden in Form von z.B. "etwas kaputten eingebaut" ist uns nicht entstanden. Der Architekt hat aber seine Pflicht uns während des Bauvorhabens über den aktuellen Stand der beauftragten Leistungen / Kosten zu informieren (wird dafür ja auch bezahlt) verletzt. Wenn man sich nicht auf diesen aktuelle Stand verlassen kann, wie soll man dann eine Entscheidung zu treffen, ob noch Geld für das Bauvorhaben vorhanden ist. Wären in der Kostenübersicht vom August alle bis dahin beauftragten Leistungen richtig erfasst gewesen, hätte die uns vorgelegt Zahl bei ca. 125.000,00 € liegen müssen. Da dies unsere Budgetgrenze war, hätten wir dann keine Aufträge mehr vergeben. Es muss doch richtig sein, dass der Architekt für seinen Fehler gerade stehen muss.

    Danke und Gruß Markus

  7. Möchten Sie für 4 % Budgetüberschreitung

    Foto von wiki

    einen Rechtsstreit riskieren?

    Sicherlich haben Sie im Prinzip recht, aber wie würde ein Gericht dies geringe Überschreitung werten?

  8. Bruder Leichtssinn

    ... saß wohl mit am Steuer.

    Sowas macht man doch nicht  -  sein Budget voll ausschöpfen  -  weil man doch weiß, dass immer noch was kommen kann und die tatsächlichen Rechnungen immer erst "danach" gestellt und gezahlt werden. Ein Hausbau ist eben kein Autokauf!

    Wie groß ist denn der Schaden? Sie müssen einen Kredit aufnehmen für die 5000 € und dafür Zinsen zahlen? Dann ist der Schaden wohl nur die Summe der Zinsen  -  aber ob sie diesen Betrag vor Gericht als Schadenersatz durchbekommen wegen 4 % Budgetüberschreitung?! .

    Wenn Sie den Architekten "bestrafen wollen", dann doch nicht für Ihren eigenen Leichtsinn!

    Einzige Idee, über die Sie beim Architektenhonorar vielleicht nachdenken könnten: Der Architekt rechnet die "vergessenen 5.400 EUR" bei seiner Honorarabrechnung nicht mit in die anrechenbaren Kosten. Soll er sie da halt auch "vergessen"  -  das ist sicher keine gängige Rechtsprechung  -  aber vielleicht ein fairer Ansatz, wenn der Architekt sein Honorar auf Basis der 120.000 + 4000 = 124.000 € berechnet und nicht auf Basis der 120.000 + 5.400 + 4000 = 130.400 €.

    Und wenn Ihnen das nicht reicht, dann seinen Sie mal ehrlich und beantworten sich selbst folgende Frage: Hätte der Architekt nicht teurer gebaut als anfänglich veranschlagt, sondern billiger  -  hätte ich dem Architekten dann für die Ersparnis einen Bonus bezahlt, weil ich ja Geld übrig habe und damit anderweitig Zinsgewinne realisieren könnte?


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