Schwammsanierung in bewohnten Räumen mit Basiment M?
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Schwammsanierung in bewohnten Räumen mit Basiment M?

In unserer Mietwohnung soll eine Schwammsanierung durchgeführt werden. Die Deckenbalken zum Dachgeschoss werden im Kinderzimmer teilweise ausgebaut und das Mauerwerk wird mit Basiment M behandelt. Leider habe ich keinen Einfluss auf die Durchführung, da ich nur Mieterin bin. In meinem eigenen Haus in Brandenburg hatte ich vor einigen Jahren auch Hausschwamm. Dort habe ich ein völlig ungiftiges Mittel eingesetzt.
Nun wurde ich seitens der Hausverwaltung aufgefordert, Baufreiheit zu gewähren, und die Möbel zur Seite zu räumen. Eine Abdeckung mit Malerfolie soll ausreichend sein. Ich habe versucht, die genaue Zusammensetzung von Basiment M in Erfahrung zu bringen und die gesundheitlichen Risiken beim Einsatz des Mittels. Wer kann mir sagen, was es für Erkenntnisse es im Umgang mit diesem Mittel gibt. Reicht es wirklich aus, das Bett mit Folie abzudecken. Wie lange wäre der Raum nicht nutzbar?
Gibt es nicht doch eine Möglichkeit für mich, den Einsatz dieses Mittels zu verhindern? Über eine rasche Antwort freue ich mich!
E-Mail ruth.kerst@gmx.de
  • Name:
  • Ruth Kerst
  1. 33 % Dimethyl-Benzyl-Alkyl (C12-C14) -ammoniumchlorid ...

    Foto von Martin Malangeri

    heißt der Wirkstoff Ihres Mittels der inzwischen in Basileum M umbenannt wurde. Es handelt sich um ein Schwammsperrmittel für die Behandlung von Mauerwerk, welches im Streich-, Flut-, Bohrlochtränkungs, Bohrlochdrucktränkungs oder Schaumverfahren eingesetzt werden darf. Es darf nicht mit der Haut in Berührung kommen, nicht verschluckt werden und ätzend. Sicherheitsratschläge laut Gefahrstoffverordnung: Nicht in die Hände von Kindern gelangen lassen, bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, Berührung mit der Haut vermeiden, bei Berührung mit Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen, bei Unfall oder Unwohlsein Arzt konsultieren.
    Die Räume sollten etwa 14 Tage auslüften, die behandelten Flächen sind zu verkleiden (Putz, Gipskarton, u. ä.).
    Sie merken schon, diese Mittel sind am gefährlichsten für den Verarbeiter und weniger für den späteren Nutzer der behandelten Räume. Dafür spricht zusätzlich, das die bauaufsichtlich zugelassenen Mittel, und darum handelt es sich hier, äußerst strenge Zulassungsbestimmungen haben, die die gefährlichen Wirkstoffe auf ein Minimum einschränken. Trotzdem kann ein Organismus (der Pilz) nur mit einem Biozid (bios = Leben lat., cadere = töten griech.) bekämpft werden. Die bekämpfende Wirkung von "biologischen" Mitteln (so gut sie in anderen Bereichen sein mögen!) auf Pilzbefall im Holz und Mauerwerk ist Augenwischerei. Wenn die Bekämpfung nach DINAbk. 68800 und dem restlichen Regelwerk (Gefahrstoffverordnung, Biozidverordnung, Landesbauordnung, u.a.) durchgeführt wird, die den Weg mit diesem oder ähnlichen Mittel genau aufzeigen und beschreiben, bietet das für Besteller und Ausführenden die größte Absicherung der Wirksamkeit bei größtmöglicher Sicherheit für die Gesundheit der Nutzer.
    An sich sollte eine sorgfältige Folienabdeckung ausreichen, nützlich wäre aber sicherlich ein gründliches Abwaschen aller abgedeckten Möbel. Matratzen, Bettzeug und -bezüge sollten weggeräumt werden.
    Wenn alle Beteiligten verantwortlich und sorgfältig arbeiten, kann Ihnen nichts passieren. Lassen Sie sich von der ausführenden Firma den "Sachkundenachweis für bekämpfenden Holzschutz" zeigen, das Techn. Merkblatt und das Sicherheitsdatenblatt des Mittels aushändigen und bestehen Sie auf eine Kennzeichnung der behandelten Bereiche mit Angabe des Wirkstoffes (Guter Platz ist im wohnungseigenen Elektrosicherungskasten).
    In seltenen Fällen könnten eventuell, vielleicht und ggfs. allergische Überreaktionen auftreten. Teilen Sie dann dem behandelden Arzt den Wirkstoff mit.
    Ansonsten immer nach dem Motto: Respekt  -  ja. Angst  -  keine.
    Grüße aus Leipzig von

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