Hausbock, vorbeugender Holzschutz vor Dachausbau
BAU-Forum: Holzschutz, Holzschäden, Holzsanierung

Hausbock, vorbeugender Holzschutz vor Dachausbau

In einem Dachstuhl Baujahr. 1954 wurde Hausbockbefall festgestellt und erfolgreich bekämpft. Der alte Dachausbau (ungedämmt) wurde nun abgerissen, hierbei zeigten sich weitere oberflächlich beschädigte Balken. Bevor wieder zugemacht wird, wurde ich das Holz gern streichen  -  auch im Hinblick auf andere Schädlinge. Vielleicht hat ja einer der Experten eine Empfehlung ..
  1. Hausbock und Chemie

    Foto von Martin Malangeri

    Eine chemisch bekämpfende Maßnahme ist überhaupt nur dann notwendig wenn ein Lebendbefall durch den Haubock vorliegt. Das sollte vorher geprüft werden.
    Die Hausbocklarve frisst sich bei Nadelhölzern im Splintholzbereich knapp unterhalb der Holzoberfläche entlang. Zeigen sich oberflächlich nur wenig Ausfluglöcher, sagt das noch nichts über den tatsächlichen Zerstörungsgrad aus. Den kann man nur dann feststellen, wenn man die Hölzer seitlich quer zur Faser einritzt oder bebeilt.
    Der erste Schritt sollte also heißen: Restquerschnitte feststellen und statisch überprüfen, ggfs. konstruktiv verstärken.
    Führt man eine chemische Behandlung durch ohne die zerfressenen Bereiche zu entfernen, imprägniere ich in der Regel nur das sehr saugfähige Fraßmehl, welches in den Frassgängen der Larve hängt und diese fest verstopft.
    Vorbeugende und/oder bekämpfende, chemische Maßnahmen an tragenden Holzbauteilen dürfen überhaupt nur mit bauaufsichtlich zugelassenen Holzschutzmitteln durchgeführt werden und sind in der Regel nur im Fachgroßhandel erhältlich.
    Verarbeitung nur durch fachlich geschultes Personal mit Sachkundenachweis, weil hier mit Bioziden gearbeitet wird, die einem ziemlich umfangreichen Regelwerk unterliegen.
    Im Baumarkt oder sonst wo erhältliche HSM haben keine bauaufsichtlich Zulassung und sind daher nicht unabhängig auf Wirkung und Umweltbelastung geprüft. Fazit: Diese frei erhältlichen Mittel können (und werden es überwiegend sicherlich auch) funktionieren, müssen aber nicht.
    Dies ganzen vertrackten Reglementierungen haben den Hintersinn den Eigenleistungswilligen Bauherrn davon abzuhalten selber mit Bioziden an tragenden Holzbauteilen sich und andere zu gefährden.
    Die Moral von der Geschichte: Bitte schalten Sie einen Sachkundigen oder Sachverständigen für Holzschutz zu, der Ihnen einen konkreten auf Bauwerk und Nutzung zugeschnittenen Sanierungsplan zuarbeitet und vorher die betroffenen Hölzer auf die Faktoren Schädlingsart- und ausmaß, Lebendbefall und Tragfähigkeit überprüft hat.
    Mit freundlichen Grüßen
    Martin Malangeri

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