Baugenehmigung
BAU-Forum: Hochwasser

Baugenehmigung

Kann die Gemeinde die Baugenehmigung für ein Baugrundstück zurücknehmen ohne den Eigentümer des Grundstückes drüber zu informieren? Grund ist angeblicher Hochwasserschutz obwohl an dem Bach mehrere Häuser stehen!
  • Name:
  • Stefan Hof
  1. Das kommt darauf an!

    • Ist die Gemeinde auch untere Baurechtsbehörde?
    • Wann wurde die Baugenehmigung erteilt und wann wurde sie rechtskräftig oder ist sie überhaupt noch nicht rechtskräftig?
    • von welchem Bundesland sprechen wir?
    • Gibt es einen Bebauungsplan oder auf welcher Grundlage wurde die Baugenehmigung erteilt?

    ...

  2. Baugenehmigung

    Entschuldigung aber ich habe mich da etwas schlecht ausgedrückt. Es handelt sich um den Freistaat Sachsen und ob die Gemeinde die untere Baurechtsbehörde ist weiß ich nicht. Es gibt auch keinen Bebauungsplan. Es ist so wir hatten uns das Grundstück 1993 gekauft und von der Gemeinde die Bestätigung erhalten das es sich um Bauland handelt. Wir wollten eigentlich bauen haben uns dann doch für ein anderes Bebautes Grundstück entschieden. Nun wollten wir das Bauland für unsere Kinder aufheben. Als wir aber nun das Grundstück veräußern wollten wurde uns schriftlich mitgeteilt, dass das Bauamt 1998 durch Satzungsänderung beschlossen hat, dass das Grundstück im Außenbereich liegt und nicht mehr bebaubar ist. Wobei ich sagen muss das in einen angrenzende Grundstück ein Haus steht und in einem anderen angrenzenden Grundstück gebaut wurde. Außerdem wurden wir über die Satzungsänderung nicht informiert und somit wurde unser Grundstück wertlos. Können die das einfach so? MfG Stefan Hof
  3. das ist die A-Karte

    Sie haben keine Baugenehmigung und die Zusage der Bebauung war unverbindlich. Die Gemeinde kann jegliche Änderungen vornehmen und muss niemanden direkt informieren. Sie können Beschlüsse der Gemeinde jederzeit einsehen. Da eine Prüfung von Bauanträgen erst mit der Einreichung des Bauantrages vorgenommen wird, ist alles rechtens. Hätten Sie 1993 einen Bauantrag eingereicht, würde heute dort Ihr Haus stehen. Sie haben mit dem Grundstück gezockt und verloren, der Hinweis auf Nachbarbebauung hilft nicht weiter. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  4. Baugenehmigung

    Ist zwar sch ... gelaufen aber vielen Dank für die Antwort. Habe ich wenigsten ein teures Gartengrundstück.

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