FeuVO Kommentar
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

FeuVO Kommentar

Hallo liebe Fachleute,
habe gerade in der FeuVO geschmökert, werde als Bauingenieur daraus allerdings nicht hinreichend schlau.
(5) Gasleitungsanlagen in Räumen müssen so beschaffen, angeordnet oder mit Vorrichtungen ausgerüstet sein, dass bei einer äußeren thermischen Beanspruchung von bis zu 650 ° C über einen Zeitraum von 30 Minuten keine gefährlichen Gas-Luft-Gemische entstehen können. Alle Gasentnahmestellen müssen mit einer Vorrichtung ausgerüstet sein, die im Brandfall die Brennstoffzufuhr selbsttätig absperrt. Satz 2 gilt nicht, wenn Gasleistungsanlagen durch Ausrüstung mit anderen selbsttätigen Vorrichtungen die Anforderungen nach Satz 1 erfüllen.
Heißt das nun, dass eine temperaturgeführte Sicherungs (Absperreinrichtung) im Keller eines Mehrfamilienhauses eingebaut werden muss, wenn dort die Gas-Heizung steht? Oder sind solche Abschaltungen i.d.R. in der Anlage selbst bereits enthalten?
Lieben Dank für alle Infos
  • Name:
  • Ben Krause
  1. habe es gefunden

    Es handelt sich um kleine Schraubstücke in der Gasleitung, sog. thermische Absperreinrichtungen (TAE)
  2. sogenannte Schraubstücke

    Die sogenannten Schraubstücke sind eigentlich Stand der Technik und werden durch den Installateur immer vorgesehen. Bitte beachten Sie auch die neue DVGW-TRGI 2008, auch hier hat sich einiges geändert im Rahmen der Gasinstallation

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