Hallo zusammen Habe ein Einfamilienhaus schlüsselfertig bauen lassen ...
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Hallo zusammen Habe ein Einfamilienhaus schlüsselfertig bauen lassen ...

Hallo zusammen!
Habe ein Einfamilienhaus schlüsselfertig bauen lassen.
Räume mit Heizkörper im 1. OGAbk. (DGAbk. zwischen Sparren und am Boden gedämmt aber unbeheizt, da nicht ausgebaut) werden nicht warm. Ist-Temperaturen nach ca. 5 h Heizzeit zwischen 16 und 19 °C. VL war bei 0 °C Außentemperatur ca. bei 55 °C (max. VL-Temp. bei -15 °C: 75 °C)
Haus ist freistehend.
Heizungsbauer war bereits da, hatte aber keinen Fehler feststellen können.
Er wollte die VL-Temperatur um 10 °C erhöhen, womit ich aber nicht einverstanden war. Denn bei -15 °C wird es dann ja wieder nicht warm  -  oder?
Bzw. muss ich es hinnehmen, dass die VL-Temperatur einfach angehoben wird? Ich bin der Meinung, bei einem Niedrigenergiehaus (NEH)-Haus sind 55 °C bei 0 °C AT nicht zu niedrig. Gibt es da irgendwelche Vorschriften, welche max. VL-Temperaturen gefahren werden dürfen?
Nachdem der Heizungsbauer nun behauptet, seine Wärmebedarfsberechnung sei i.O. und die Heizung sei auch i.O., will er es nun auf einen Streit ankommen lassen.
Hierzu habe ich ein paar Fragen:

1) Wer bezahlt den Gutachter (Bauträger oder ich)?

2) Wer sucht ihn aus?

3) Wie soll ich nun am besten vorgehen?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für Eure Hilfe!
Bin momentan ziemlich verärgert, wie man seitens Heizungsbauer im Regen stehen gelassen wird, obwohl man die Temperaturen ja ganz offensichtlich nicht erreicht.
PS: Heizungsbauer hat hinter meinem Rücken die VL-Temperatur im Servicebereich um 10 °C angehoben und dies auch erst nach dem 3. Mal Nachfragen zugegeben.
Danke für Eure Unterstützung!
Andreas

  1. Gutachten und mögliche Rechtswege bei Mängeln

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Also erstens: Ein Parteiengutachten ist für die andere Seite nicht bindend. Der nachfolgend beschrieben Weg ist meine Meinung, muss nicht richtig sein und ist keine Rechtsberatung.

    Warum soll der Heizungsbauer ein Gutachten bestellen? Für Ihn ist doch alles in Ordnung! Nur Sie  -  sagen wir mal  -  meckern in seinen Augen.

    Wenn Sie also ein Gutachten wollen, dann müssen Sie das Gutachten bestellen und den Gutachter mindestens zuerst bezahlen  -  denn nur Sie haben einen Vertrag mit dem Gutachter. Die Adressen von Gutachtern können Sie z.B. bei der Baukammer erhalten.

    Wenn das Gutachten für Sie negativ ist liegt entweder tatsächlich kein Fehler vor oder das Gutachten ist falsch. Im letzten Fall kann das Ganze zur unendlichen Geschichte werden.

    Wenn das Gutachten einen Fehler bestätigt, wird auch meistens ein Abhilfe-Vorschlag gemacht. Wenn Ihr Heizungsbauer das Gutachten anerkennt wird er Abhilfe schaffen und Ihnen auch die Kosten des Gutachtens erstatten.

    Wenn nicht bleibt nur der Gang zum RA. In Ihrem ersten Gutachten sollte der Gutachter schon die Fragen für ein selbständiges Beweisverfahren mit formuliert haben. Dieses sollte der RA dann einleiten. Wenn das auch wieder positiv ausfällt kann der Heizungsbauer einlenken und die Mängel beseitigen und Ihnen die bisher aufgelaufenen Kosten erstatten.

    Wenn der Heizungsbauer dann nicht einlenkt, bleibt nur die Klage. Wenn das Gericht auch feststellt, dass ein Mangel vorliegt (vor Gericht und auf hoher See ...), wird das Gericht den Heizungsbauer verpflichten, den Mangel zu beseitigen und auch in der Regel alle Ihnen entstandenen Kosten zu erstatten.

    Damit sollte das Ganze beendet sein. Wenn der Heizungsbauer Berufung einlegt (oder Sie) dann geht das Ganze den Instanzenweg bis zum endgültigen Urteil.

    Wenn ein Urteil rechtskräftig wird und der Heizungsbauer nicht reagiert können Sie einen anderen Heizungsbauer mit der Mangelbeseitigung beauftragen und die Kosten beim Heizungsbauer mittels Pfändung eintreiben lassen. Wenn der aber inzwischen insolvent ist ...

    Es gibt noch einen zweiten Weg. Sie fordern den Heizungsbauer unter Nachfristsetzung auf, den Mangel zu beseitigen und wenn das nicht geschieht, beauftragen Sie einen anderen Heizungsbauer den Mangel zu beseitigen und klagen dann auf die Erstattung der Kosten. Das ist aber risikoreicher, weil Sie dann eine fehlerfreie Heizungsanlage haben und es schlecht beweisbar ist, das wirklich Mängel vorhanden waren.

    Aber wie gesagt: einen optimalen Rat wird Ihnen nur ein RA geben können.

  2. Bevor Sie sich mit dem Heizungsmenschen herumschlagen:

    Sie haben doch offensichtlich mit Bauträger gebaut ("schlüsselfertig"). Was sagt denn Ihr Bauträger zu der ganzen Angelegenheit? Grds. würde ich mal sagen das es dessen Aufgabe ist für eine vernünftige Nutzbarkeit zu sorgen.
  3. BT hält sich heraus ...

    Vielen Dank schon einmal für die Antworten!
    Der Bauträger hält sich bei der ganzen Angelegenheit heraus. Er meint, Heizungsbauer bleibt auf seinem Standpunkt, er sei selbst kein Heizungsfachmann, und von daher müsste ich einen Gutachter einschalten.
    Nun noch einmal zu der Frage:
    "Heizungsbauer war bereits da, hatte aber keinen Fehler feststellen können.
    Er wollte die VL-Temperatur um 10 °C erhöhen, womit ich aber nicht einverstanden war. Denn bei -15 °C wird es dann ja wieder nicht warm  -  oder?
    Bzw. muss ich es hinnehmen, dass die VL-Temperatur einfach angehoben wird? Ich bin der Meinung, bei einem Niedrigenergiehaus (NEH)-Haus sind 55 °C bei 0 °C AT nicht zu niedrig. Gibt es da irgendwelche Vorschriften, welche max. VL-Temperaturen gefahren werden dürfen? "
    Kann mir da jemand weiterhelfen?
    Mein Heizungsbauer vor Ort hat mir auf Anfrage angeboten, die Heizungsanlage einmal anzuschauen. Er hat auch Aufzeichnungsgeräte, mit denen man den Raumtemperaturverlauf über den ganzen Tag aufzeichnen kann. Hätte so ein Messprotokoll vor Gericht Bestand oder muss ich so etwas von einem Gutachter erstellen lassen?
    Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Unterstützung!
    Andreas
  4. Ursache => Wirkung

    Fällt es in den Rahmen des möglichen, dass der Heizungsmensch alles erdenkliche richtig gemacht hat, aber Ihr Haus in den unbeheizten Bereich "offen wie ein Scheunentor" ist?
    Wäre es nicht möglich, dass der Fehler in ganz anderen Bauwerken zu suchen ist? Und nur der Heizungsmensch die Prügel bekommt? Wie steht es mit der Luftdichtheit? Ist ein BDT gemacht worden? Ist evtl. sogar bei der Auslegung der Anlage das DGAbk. als beheizt angenommen worden? Gibt es womöglich systematische Fehler?
    Sorry dafür, keine Antwort, sondern nur Fragen geliefert zu haben.
  5. BD Test ist nicht gemacht worden Ist laut ...

    BD-Test ist nicht gemacht worden.
    Ist laut Wärmebedarfsberechnung nicht erforderlich. Ist das rechtens?
    Ob DGAbk. als beheizt angenommen worden ist, muss ich prüfen lassen. Ich werde mir die Heizleistungsberechnug einmal zuschicken lassen.
    DG ist über Türe aber zum beheizten Flur getrennt (wobei bei gekipptem Fenster im OGAbk. bei Wind es durch die Tür zum DG durchpfeift ...
    Meine Frage ist die:
    • Kann VL-Temperatur über das "normale" (s.o.) gegen meinen Willen erhöht werden?
    • Muss ich nachts in den Räumen mit HK (diese werden z.Z. nur temporär genutzt) die Heizkörper immer an haben (auf Absenkung) um die erforderliche Aufheizleistung zu minimieren?

    Das gleiche gilt für die beiden Kellerräume, die einfach überhaupt nicht warm werden wollen.
    Was gibt es für zumutbare Aufheizzeiten?
    Spziell im Bad läuft die Fußbodenheizung durch und der Badheizkörper wird eben zugeschaltet über Zeituhr (nachts Absenkung) => max. Temperatur 21 °C nach ca. 4 Stunden Heizzeit. Ist so etwas normal?
    Danke für ihre Hilfe!
    Schönen Gruß
    Andreas

  6. BDT

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    "BD-Test ist nicht gemacht worden.
    Ist laut Wärmebedarfsberechnung nicht erforderlich. Ist das rechtens? "
    Ja und nein. Im Energiebedarfsausweis darf mit niedrigen Lüftungswärmeverlusten gerechnet werden, wenn ein BDT gemacht wird. Aber ein AN ist verpflichtet mängelfrei (und hier speziell luftdicht) zu bauen. Und die Mängelfreiheit bez. Luftdichtheit kann praktisch nur mit dem BDT festgestellt werden. Deswegen sollte er immer gemacht werden.

    "Ob DGAbk. als beheizt angenommen worden ist, muss ich prüfen lassen. Ich werde mir die Heizleistungsberechnug einmal zuschicken lassen.
    DG ist über Türe aber zum beheizten Flur getrennt (wobei bei gekipptem Fenster im OGAbk. bei Wind es durch die Tür zum DG durchpfeift ... "
    Dann liegt keine richtige Trennung beheizter unbeheizter Bereich vor, der BDT dürfte dann negativ ausgehen und wenn die Türe nicht gedämmt ist, dürften Mängel vorliegen.

    "- Kann VL-Temperatur über das "normale" (s.o.) gegen meinen Willen erhöht werden? "
    Kommt auf den Vertrag an. Bei über 60 °C kann es zu Staubverschwelungen kommen und das wäre (je nach Vertrag) ggf. ein Mangel.

    "- Muss ich nachts in den Räumen mit HK (diese werden z.Z. nur temporär genutzt) die Heizkörper immer an haben (auf Absenkung) um die erforderliche Aufheizleistung zu minimieren? "
    Bei guter Dämmung ist der Gewinn aus der Heizungsunterbrechung so minimal, das sich eine Heizungsunterbrechung nicht lohnt, weil die Temperatur kaum sinkt.

    "Das gleiche gilt für die beiden Kellerräume, die einfach überhaupt nicht warm werden wollen. "
    Wenn die Kellerräume als beheizt im Vertrag stehen, wäre das ein Mangel.

    "Was gibt es für zumutbare Aufheizzeiten? "
    Das hängt vom Richter ab, ob physikalische Kenntnisse ja oder nein. Wegen immer besserer Dämmung kann die Heizleistung immer weiter reduziert werden. Die aufzuheizende Masse (Möbel, Innenwände usw.) bleibt aber gleich. Deswegen verlängern sich die Aufheizzeiten.

    "Speziell im Bad läuft die Fußbodenheizung durch und der Badheizkörper wird eben zugeschaltet über Zeituhr (nachts Absenkung) => max. Temperatur 21 °C nach ca. 4 Stunden Heizzeit. Ist so etwas normal? "
    Kann sein.

  7. Vielen Dank für die ausführlichen Antworten " Kann ...

    Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!
    "- Kann VL-Temperatur über das "normale" (s.o.) gegen meinen Willen erhöht werden? "
    Kommt auf den Vertrag an. Bei über 60 °C kann es zu Staubverschwelungen kommen und das wäre (je nach Vertrag) ggf. ein Mangel.
    Im Vertrag ist nichts dergeleichen beschrieben. Aber: wenn ich den Vorlauf schon bei 0 °C Außentemperatur auf 60 oder 65 °C anheben muss, dann wird es doch dann bei -15 °C bei 75 °C auch nicht mehr warm  -  oder? Ich sehe das eigentlich nur als Verschiebung des Problems an. Was sagen da die Experten dazu?
    "Was gibt es für zumutbare Aufheizzeiten? "
    Das hängt vom Richter ab, ob physikalische Kenntnisse ja oder nein. Wegen immer besserer Dämmung kann die Heizleistung immer weiter reduziert werden. Die aufzuheizende Masse (Möbel, Innenwände usw.) bleibt aber gleich. Deswegen verlängern sich die Aufheizzeiten.
    Ich habe mal was von einem Hamburger Urteil gelesen, welches eine Aufheizzeit von 30 min. bis max. 1 h je nach Außentemperatur für 3-4 °C Raumerwärmung als zumutbare Aufheizzeit definiert hat. hat so ein Urteil bei einer Verhandlung Bestand?
    "Speziell im Bad läuft die Fußbodenheizung durch und der Badheizkörper wird eben zugeschaltet über Zeituhr (nachts Absenkung) => max. Temperatur 21 °C nach ca. 4 Stunden Heizzeit. Ist so etwas normal? "
    Kann sein.
    D.h., um meine 24 °C in der Früh zu erreichen, muss ich den ganzen Tag und die ganze Nacht voll durchheizen, um dann zweimal für 30 Min. ein warmes Bad zu haben? Besser gedämmte Wärmehüllen sind ja schön und gut, aber ist es wirklich rechtens, dann so an der Heizleistung der HK zu sparen? Denn darum geht es ja schließlich nur  -  Kosten zu reduzieren auf Kosten des Komforts.
    Vielleicht hat jemand zu dieser Frage noch eine Antwort:
    "Mein Heizungsbauer vor Ort hat mir auf Anfrage angeboten, die Heizungsanlage einmal anzuschauen. Er hat auch Aufzeichnungsgeräte, mit denen man den Raumtemperaturverlauf über den ganzen Tag aufzeichnen kann. Hätte so ein Messprotokoll vor Gericht Bestand oder muss ich so etwas von einem Gutachter erstellen lassen? "
    Ich danke Ihnen schon im Voraus für Ihre weitere Meinungen/ Hilfe!
    Danke
    Andreas
  8. Ergänzungen

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    "Im Vertrag ist nichts dergleichen beschrieben. Aber: wenn ich den Vorlauf schon bei 0 °C Außentemperatur auf 60 oder 65 °C anheben muss, dann wird es doch dann bei -15 °C bei 75 °C auch nicht mehr warm  -  oder? Ich sehe das eigentlich nur als Verschiebung des Problems an. Was sagen da die Experten dazu? "
    Bei -15 °C Außentemperatur muss es natürlich auch noch warm werden.

    "Ich habe mal was von einem Hamburger Urteil gelesen, welches eine Aufheizzeit von 30 min. bis max. 1 h je nach Außentemperatur für 3-4 °C Raumerwärmung als zumutbare Aufheizzeit definiert hat. hat so ein Urteil bei einer Verhandlung Bestand? "
    Vor Gericht und auf hoher See ...

    "D.h., um meine 24 °C in der Früh zu erreichen, muss ich den ganzen Tag und die ganze Nacht voll durchheizen, um dann zweimal für 30 Min. ein warmes Bad zu haben? Besser gedämmte Wärmehüllen sind ja schön und gut, aber ist es wirklich rechtens, dann so an der Heizleistung der HK zu sparen? Denn darum geht es ja schließlich nur  -  Kosten zu reduzieren auf Kosten des Komforts. "
    Das ist keine Kostenreduzierung auf Kosten des Komforts, denn in der Regel wird heute meistens überall in der Wohnung Komforttemperatur eingestellt und immer aufrecht erhalten.
    Wenn Sie es anders wünschen hätte das im Vertrag stehen müssen (weil unüblich). Wenn Sie allerdings niedrige Vorlauftemperatur und schnelle Aufheizung haben wollen, könnte der Heizkörper so groß sein müssen, dass Sie den wieder als Komforteinschränkung ansehen.

    "Mein Heizungsbauer vor Ort hat mir auf Anfrage angeboten, die Heizungsanlage einmal anzuschauen. Er hat auch Aufzeichnungsgeräte, mit denen man den Raumtemperaturverlauf über den ganzen Tag aufzeichnen kann. Hätte so ein Messprotokoll vor Gericht Bestand oder muss ich so etwas von einem Gutachter erstellen lassen? "
    Wieder: Vor Gericht und auf hoher See ...

  9. zu dem Punkt "D h um meine 24 ...

    zu dem Punkt:
    "D.h., um meine 24 °C in der Früh zu erreichen, muss ich den ganzen Tag und die ganze Nacht voll durchheizen, um dann zweimal für 30 Min. ein warmes Bad zu haben? Besser gedämmte Wärmehüllen sind ja schön und gut, aber ist es wirklich rechtens, dann so an der Heizleistung der HK zu sparen? Denn darum geht es ja schließlich nur  -  Kosten zu reduzieren auf Kosten des Komforts. "
    Das ist keine Kostenreduzierung auf Kosten des Komforts, denn in der Regel wird heute meistens überall in der Wohnung Komforttemperatur eingestellt und immer aufrecht erhalten.
    Wenn Sie es anders wünschen hätte das im Vertrag stehen müssen (weil unüblich). Wenn Sie allerdings niedrige Vorlauftemperatur und schnelle Aufheizung haben wollen, könnte der Heizkörper so groß sein müssen, dass Sie den wieder als Komforteinschränkung ansehen. '
    Ich bin der Meinung, dass man in der heutigen Zeit mit Nachtabsenkung fahren sollte und dann aber auch in der Früh wieder ein warmes Bad haben sollte. Das kenne ich von allen anderen Bekannten auch so und da funktioniert das auch.
    Ich sehe es nämlich als Energieverschwendung an, wenn man ein Bad Tag und Nacht af 24 °C aufheizt, nur um dann bei Bedarf (z.B. Kinder baden) diese Temperatur auch zu haben.
    Ist diese Ansicht denn so unüblich?
    "Vor Gericht und auf hoher See" ... wie geht's denn da weiter? Ich kenne das Sprichwort leider nicht?
    Danke :-)
    Andreas
  10. Google

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Mal googln mit "Vor Gericht und auf hoher See", da kommen 894 Fundstellen.

    Eine gutgedämmtes Haus kühlt oft nur um 1 K pro Tag ab, für eine Nachtabsenkung sind das 0,3 K. Da lohnt sich die Nachtabsenkung nicht, den wenn schneller angeheizt werden soll, brauchen Sie eine höhere Leistung und dann sind die Betriebsverluste dieser Anlage höher. Wenn Sie natürlich tagelang auskühlen lassen, könnte es ein kleinen Vorteil bringen.

  11. Fakten

    Servus,
    die Diskussion mag interessant sein, führt aber so zu nichts.
    Bitte Fakten auf den Tisch:
    • Raumgrößen, evtl. Höhen bei hohen Räumen
    • Typ, Hersteller und Größe der einzelnen HK's in den Räumen, einfach mit Meterstab messen und durchgeben
    • Kesselleistung

    Damit kann mit Plausibilität der Dimensionierungen überschlägig prüfen.

  12. Wandaufbau

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Wenn schon Angaben dann auch Wandaufbau oder spez. Bedarf im Energiesparnachweis.
  13. (Gas) Brennwert?

    Mal davon abgesehen, dass 75 ° Vorlauf bei Auslegungsaußentemperatur nicht mehr zeitgemäß sind (bei den neuen DINAbk.-Auslegungen habe' ich was mit 60 ° in Erinnerung + selbst bei mir sind's mit einem 30 Jahre alten Ölkessel mit ursprünglich 90/70 °-Auslegung unter 70 ° bei -12 °) sind solche Systemtemperaturen kontraproduktiv für die Brennwertnutzung (Taupunkt irgendwo bei 56 °, d.h. Rücklauf muss (weit) drunter liegen) und erhöhen den Verbrauch um bis zu 10 % bei Überschreitung.
    Wie wär's denn mit größeren Heizkörpern?
    Hilfsweise größeren Durchsatz/Pumpenleistung, was zu Lasten des Stromverbrauchs geht.
    Alles Laienmeinung.
  14. Was sagt denn die Heizlastberechnung nach DIN 4701

    wie hoch der Wärmebedarf der Wohnung ist? Auf diese Berechnung macht der Heizungsbauer (eigentlich der Planer) die Größe der Heizkörper in Abhängigkeit der VL-Temperaturen fest.
    Also, was wurde denn gerechnet und was wurde verbaut. Wer hat geplant (Bauträger?).
    Berechnung und Wirklichkeit sind dann 2 paar Stiefel ...
    Heute würde ich z.B. im Badezimmer einen wesentlich größeren Heizkörper nehmen als Berechnet. Es klappt zwar, aber mir geht das zu langsam. Platz hätte ich gehabt. Oder wenn ich es Geld hätte einen separaten Heizkreis fürs Badezimmer.
  15. Daten vorab

    Vielen Dank für die vielen Antworten.
    Heute Abend gebe ich die genauen Daten durch.
    Nur schon einmal vorweg . In Räumen mit ca. 18 m², 2 Außenmauern, und jeweils 2 Fenstern bei 36,5 cm Planziegel (T14) sind 1050 Watt Heizbedraf berechnet worden und so sind auch die Heizkörper ausgelegt. Im Bad (ca. 9 m²) sind es s 850 Watt (ebenfalls 2 Außenmauern und ein Fenster (ca. 1,70 m x 0,80 cm.
    Kesselleistung ca. 19 kW.
    Klar, größere Heizkörper sind genau das, was ich möchte. Aber die Heizungsfirma stellt sich leider stur.
    Ist es üblich, sich bei solchen "Streitereien" in der Mitte zutreffen?
    Danke schon mal im Voraus!
    Andreas
  16. Ergänzung  -  Ja, Gasbrennwert, Buderus Logamax Plus

    Gibt es hierbei eine DINAbk. zwecks max. zulässiger VL-Temperaturen?
    Danke
    Andreas
  17. me. Ahrendt => ... bestätigt meine Schulung!

    @Andreas
    Sie haben leider (wie viele andere auch) zu recht gedacht, dass Sie bei "Schlüsselfertig" sorgenlos einziehen können ... dieses und andere Foren sagen das Gegenteil ...
    Vielleicht stimmen Sie mir zu:
    Hätten Sie sich im Vorfeld zu den haustechnischen Ausstattungen informiert .. und zwar 2 Tage intensiv ... hätten Sie Ihre nun entstandenen Fragen VOR BEGINN DER Installation bei dem Installateur abklopfen können ... Listen zum hydraulischen Abgleich, Auslegungstemperatur (Vl/RL-Temp. bei wieviel °C Außentemperatur) oder Aufheizverhalten wären so schon im Vorfeld beredet worden ... jetzt hätten Sie es schwarz auf weiß und könnten den Betroffenen (Heizungsbauer/Bauträger/Maurer) ausfindig machen und letztendlich "greifen"!
    Dies soll kein "Hätten Sie lieber 'mal ... " werden, sondern nur eine Darstellung, dass "Schlüsselfertig" leider nur den Schlüssel betrifft ... nicht aber die haustechnische Ausstattung!
    Sie trifft jedenfalls keine echte Schuld ... wahrscheinlich würden Sie sich beim nächsten Mal "besser" informieren? (Nur wer baut schon zweimal?)
  18. Das ist so!

    Gerade Bauträger drücken die Firmen im Preis das dehnen schon bei der Arbeit die Finger bluten.
    Ich für meinen Teil habe mich von Bauträger verabschiedet da alles was gemacht werden soll nur über den Preis geht, der Bauträger bestimmt durch seine Ausschreibungen was hinein kommt.
    Rechtsanspruch können sie auch dann nur über den Bauträger geltend machen. Die guten Bauträger haben auch gute Firmen die irerseits nicht den Murks machen der von ihnen verlangt wierd.
    Nur meine Erfahrung
  19. Habe ich es richtig verstanden, dass nur die DG Räume nicht warm werden?

    Oder ist das im EGAbk. genauso?
    Oder von Raum zu Raum verschieden?
    Wenn der Vorlauf bei 0 Grad AT auf 70 steht, dann wird es bei -15 je nach Steilheit der Heizkurve noch einiges mehr sein müssen. Welche Vorlauftemperatur wird den bei 0 Grad angezeigt (nicht eingestellt, sondern wirklich angezeigt?)
    Gruß
  20. Vielen Dank für Ihre Antworten Klar im Nachhinein ...

    Vielen Dank für Ihre Antworten!
    Klar, im Nachhinein ist man leider immer schlauer ...
    Der Heizungsbauer hat mir gegenüber nach einer längeren Diskussion auch mal erwähnt, dass der Bauträger die Preise entsprechend drückt und wenn er die Heizkörper vernünftig auslegen würde, er keinen Auftrag mehr bekommt, weil zu teuer.
    Ich habe in allen Räumen ein Problem, wo ich mit Heizkörpern heize, auch im WC EGAbk.. Im Wohnen/ Essen/ Küche, wo Fußbodenheizung ist, erreiche ich meine Temperaturen.
    Die angezeigte Vorlauftemperatur bei 0 °C AT liegt zwischen 55 und 60 °C, ist also i.O.
    habe auch schon die Oberflächentemperatur der Heizkörper gemessen, ist auch i.O.
    Habe heute die Wärmebedarfsberechnung bekommen und da ein paar Fragen:
    Bei den Annahmen wird das Haus als freistehendes Haus, windschwach angenommen. Ich wohne zwar in einem Wohngebiet, doch der Wind pfeift hier zum Teil schon ganz kräftig. Was ist denn genau windschwach bzw. welche Einteilung gibt es hierbei?
    Im Keller habe ich 30 cm Betonwand und 5 cm Styrodur-Dämmung.
    Fenster haben ein K-Wert von 1,1.
    Heizungsfirma gibt nun bei der Wärmebedarfsberechnung im Keller bei den Außenwänden einen U-Wert von 0,26 (21 °C Temperaturdifferenz) + 0,28 (12 °C Temperaturdifferenz) an.
    Ist das so i.O.?
    Im Keller wird's am schlechtesten warm.
    U-Wert der Fenster wird in kompletter Berechnung mit 0,80 angegeben. verstehe ich nicht, da die Fenster doch einen K-Wert von 1,1 haben. Ist da was faul oder ist das so i.O.?
    Die Wärmebedarfe sind angegeben zwischen 50und 70 W/m².
    In den Kellerräumen sind sie bei 50 W/m² (11 m² und 24 m²). Erscheint mir viel zu wenig, da Kellerräume ja generell nur sporadisch benutzt und somit auch nur sporadisch geheizt werden.
    Wie wird eigentlich der Mindest-Lüftungsbedarf berechnet? Erscheint mir im Bad und WC sehr niedrig mit 153 W bzw. 49 W.
    Vielen Dank für Ihre super Unterstützung!
    Andreas
  21. Könnte mir bitte jemand etwas zu den Werdten der Wärmebedarfsberechnung sagen?

    Hallo zusammen,
    könnte mir bitte jemand noch etwas zu den Werten der Wärmebedarfsberechnung sagen?
    Bei den Annahmen wird das Haus als freistehendes Haus, windschwach angenommen. Ich wohne zwar in einem Wohngebiet, doch der Wind pfeift hier zum Teil schon ganz kräftig. Was ist denn genau windschwach bzw. welche Einteilung gibt es hierbei?
    Im Keller habe ich 30 cm Betonwand und 5 cm Styrodur-Dämmung.
    Fenster haben ein K-Wert von 1,1.
    Heizungsfirma gibt nun bei der Wärmebedarfsberechnung im Keller bei den Außenwänden einen U-Wert von 0,26 (21 °C Temperaturdifferenz) + 0,28 (12 °C Temperaturdifferenz) an.
    Ist das so i.O.?
    Im Keller wird's am schlechtesten warm.
    U-Wert der Fenster wird in kompletter Berechnung mit 0,80 angegeben. verstehe ich nicht, da die Fenster doch einen K-Wert von 1,1 haben. Ist da was faul oder ist das so i.O.?
    Die Wärmebedarfe sind angegeben zwischen 50und 70 W/m².
    In den Kellerräumen sind sie bei 50 W/m² (11 m² und 24 m²). Erscheint mir sehr wenig, da Kellerräume ja generell nur sporadisch benutzt und somit auch nur sporadisch geheizt werden.
    Wie wird eigentlich der Mindest-Lüftungsbedarf berechnet? Erscheint mir im Bad und WC sehr niedrig mit 153 W bzw. 49 W.
    Vielen Dank für Ihre super Unterstützung!
    Andreas

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