Probleme im Nachhinein mit Rechnungserstellung
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Probleme im Nachhinein mit Rechnungserstellung

Hallo ,
wir haben kürzlich bei einem Zimmereibetrieb ein Dach neu eindecken lassen. Jetzt gibt es leider im Nachhinein Streitigkeiten wegen der Rechnungserstellung. Hauptsächlich dreht es hierbei um 3 Unstimmigkeiten.
Nach vorheriger Besichtigung der Baustelle des Zimmerers und genauer Absprache der Vorgehensweiseder Neueindeckung wurde nach einem detaillierten Angebot und eine darauf von mir unterschriebene Auftragsbestätigung ohne Absprache mit mir 3 ältere Fangnetze angeliefert und meiner Mutter übergeben mit den Worten wir sollten die doch bitte noch vor es losgeht noch einbauen . Danach wurde nichts mehr darüber gesprochen, aber plötzlich erscheint eine Mietgebühr für die 3 alten Netze in der Rechnung von 283,81 €. Zusätzlich dazu wird eine Anliefergebühr von 1,5 Arbeitsstunden verlangt, und jetzt danach soll auch noch ein Netz kaputt sein daher wird nochmals eine halbe Arbeitsstunde verlangt zum das Netz zur Reparatur zu bringen. Alles zusammen also 369,49 €. Wir haben uns informiert, ein neues Fangnetz in der Größe 4 X 10 m mit Zulassung kostet ca. 120 €!
Die Zimmerei ist ein 1-Mann Betrieb in der gelegentlich die Lebensgefährtin des Inhabers aushilft. Nach Absprache mit dem Inhaber wurde am Abend des 2 ten Arbeitstages vereinbart um Kosten zu reduzieren das er am nächsten Tage alleine ohne die Lebensgefährtin erscheint. Aber sie kamen wieder zu zweit, auf Rückfrage weshalb hieß es er müsse heute bereits zu Mittag wieder gehen deshalb müssten Sie heute zu zweit sein . Ich hatte aber extra an diesem Tag 2 weitere Personen angagiert die ausgeholfen haben . Des weiteren möchte ich fragen ob es üblich ist das im Nachhinein (leider war nichts abgesprochen ) für eine angelernte Aushilfskraft der gleiche Stundensatz wie für den Meister in Rechnung gestellt wird?
Nach genauem ausmessen einer simplen Dachfläche durch den Meister blieben von bestellten und auch von mir bezahlten Blech von den 766 m² ca. 70 m² übrig . Ferner blieben von 12 m³ Ausbesserungs-Holz 2 übrig . Nach Absprache mit dem Inhaber hieß es das es überhaupt kein Problem mit der Rücknahme gibt. Er habe es eben gut gemeint beim bestellen und es sei auch etwas zu viel geliefert worden . Jetzt kommt eine Rechnung von 7 Arbeitsstunden, da der Zimmerer die ewig langen von einem 40 to Sattelzug angelieferten Blechbahnen (10,5 m ) und die Balken (13 m ) in seinem Bus nicht abtransportieren konnte und das Material vor Ort noch ablängen musste!
Hat sich der Zimmerer mir gegenüber korrekt verhalten? Darf er im Nachhinein z.B. für die Netze eine meiner Meinung nach total überteuerte Mietgebühr erheben obwohl nichts vereinbart war? Darf es für seine angelertnte Lebensgefährtin die eigentlich nach dem 2 ten Tag nicht mehr gebraucht wurde und es so auch vereinbart wurde der gleiche Stundensatz wie für den Meister in Rechnung gestellt werden? Darf das vom Betrieb ausgerechnete und auch bestellte benötigte Material das übrigbleibt mit 7 Arbeitsstunden mir in Rechnung gestellt werden weil es zum Transport im Bus abgelängt werden musste?
Ich bitte Sie freundlichst mich darüber zu informieren, wie ich mich verhalten soll. 3 / 4 der Rechnung (2 geleistete Abschlagszahlungen ) ist bereits überwiesen, eine noch offene Rechnung liegt vor. Vielen Dank für Antworten.
  • Name:
  • Heinz
  1. Nachtragsmanagement

    Naja, die Rechnung für Miete Fangnetz ist sicher gerechtfertigt  -  in ortsüblich angemessener Höhe. Lieferung des Fangnetzes sehe ich als streitig (Das wäre bei der Anlieferung der Rüstung inkl. gewesen!). Reparatur des Fangnetzes ist im Risikobereich des Ausführenden, also m.E. auch nicht vergütungspflichtig. Die Mehrkosten für den Abtransport von zu viel geliefertem Material ist auch nicht Ihr Problem. Kürzen Sie die Schlussrechnung um diese zweifelhaften Beträge, überweisen Sie den Rest. Zu den Kürzungen schreiben Sie dem Dachdecker einen Kurzkommentar zur Prüfung und Kürzung der Schlussrechnung.

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