Neues Betonpflaster hat Löcher / Abplatzungen auf Fläche und Kanten
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Neues Betonpflaster hat Löcher / Abplatzungen auf Fläche und Kanten

Hallo.

Mein zum Neubau (in BW) gehöriger Hof mit 80 m² wurde vom Landschaftsbauer mit Braun Spirell 30x15 Betonpflaster gepflastert. Nach Fertigstellung bin ich mit verschiedenen Punkten sehr unglücklich:

  1. nach erstem Rütteln und direkt anschließendem Split-Einkehren durch ihn waren noch deutliche Unebenheiten. Nach 2. Rütteln immer noch nicht ideal. Musste vieles mit Gummi-Hammer nacharbeiten, jetzt ist es relativ OK. Habe nur Angst dass die zuvor zu hohen Steine (meist in einer Linie, als ob Kies jeweils genau bei den Metall-Abziehleisten zu hoch war) nun stärker verdichtet ist und es sich später nebenan mehr setzt als an den verdichteten Stellen und so nach und nach wieder Wellen entstehen.
  2. Das größte Manko sind die ganzen Oberflächen-Fehler. Löcher/Abplatzungen auf den Steinen, Abplatzungen an Kanten und Ecken, ... Siehe beispielhafte Bilder (hätte noch 60 weitere). Mich stört es enorm, schließlich bezahle ich viel Geld für einen neuen, nicht für einen gebrauchten Hof. Muss das hingenommen werden? Bzw. welche Optionen habe ich? Blöderweise wurde direkt danach eingekehrt, sodass die Steine nicht mehr einfach herausgenommen werden können. Er musste jeden einzelnen mit ca. 20 Löchern zerbohren und klein klopfen, was eine gute halbe Stunde pro zu tauschenden Stein bedeutete. Es sind leider sehr viele Steine betroffen.
  3. Die Fugen verlaufen an manchen Stellen wellig, weil sich die Steine vermutlich leicht verschoben haben. Kann jetzt nach Einkehren nichts mehr dran gemacht werden. Fällt mir auf und sieht nicht schön aus.
  4. Das Treppenpodest hat zur Vordach-Seitenwand einen 4 cm breiten Spalt nach der letzten 60x60 Betonplatte. Die Blockstufe geht bis zur Wand hin (ca. 3 mm). Auch die restlichen Platten haben nur die 3 mm zur Hauswand. Der Spalt war bislang nur mit Splitt gefüllt. Habe da es da es unprofessionell aussieht gefordert dass ein schmaler Streifen eingelegt wird. Leider war das sägen da 3,5 cm schmal auf 60 Länge und 8 Höhe bislang nicht ohne Bruch möglich.

Welche Möglichkeiten bleiben mir? Muss ich alles hinnehmen? Am liebsten würde ich sagen: Alles neu und jetzt gründlicher, aber das ist natürlich ein enormer, vermutlich nicht verhältnismäßiger Aufwand.

Anhang:

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Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Autip
  1. Machen Sie diesen Text doch mal

    als schriftliche Mängelanzeige bei dem Pflaster geltend.

    Was sagt der denn zu ihrem Frust? Was sagt denn der Pflasterhersteller zu den Oberflächenschäden?

  2. laut Hersteller kein Mangel, für mich schon

    Nun ja, sein Vorschlag war erst mal den Hersteller wegen der Abplatzungen zu kontaktieren. Der meinte bei der Besichtigung, dass wohl NICHTS davon ein Mangel wäre. Laut DINAbk. 1338 (wenn ich es noch richtig weiß) müssten die Löcher mindestens 3 mm tief sein, was sie anscheinend nicht sind. Dass sie sehr breit sind spiele dann keine Rolle mehr. Meine Nachfrage zu den Abplatzungen der Kanten ist er etwas ausgewichen. Bekomme das ganze noch schriftlich.

    Nun ist die Frage, ob die gleichen Kriterien auch zwischen mir und dem Pflasterer gelten und mich diese Bewertung u.U. in der Position ggü. meinem Pflasterer schwächt. Denn für mich ist das alles andere als mangelfrei!

    Der Pflasterer meinte zwar, dass die großen Löcher für ihn auch nicht i.O. seinen, die kleinen wären tolerabel. Das wäre ein interessanter Kompromiss. Nur sagte ich ihm auch, dass dann immer noch duzende Steine betroffen sind. Problem ist, dass nachdem er direkt ausgefugt hatte die Steine nicht mehr einfach herausgenommen werden können. Man muss jeden Stein zerbohren und klein schlagen, Zeitaufwand >30 Min pro Stein. Dementsprechend gering der Antrieb für eine Nacharbeit. Bis jetzt weiß ich noch nicht wie es weiter geht. Deshalb möchte ich parallel die geltenden Toleranzen und mir zustehenden Möglichkeiten bzw. Ratschläge abfragen.

    Besten Dank!

  3. Was ist bestellt?

    Die Meinung des Herstellers kann Ihnen "wurscht" sein. Es gibt DINAbk.-Normen für Toleranzen usw. Bein einer "deutlich" sichtbaren Fläche gelten weit höhere Anforderungen, als an einem "untergeordneten" Weg.

    Auch der Aufwand des Pflasterse ist für sie wenig relevant. Pfusch ist Pfusch.

    im Falle der Hersteller Platten mit Fehlern geliefert hat, dürften diese fehlerhafte Teile nicht verarbeitet werden. Einige Abplatzungen können auch von der Verarbeitung "Rüttler, Gummihammer" herrühren.

    Einzelne Platten kann man anbohren, Dübel setzen und heraushebeln.

    Einfacher geht es, wenn ALLE Platten herausgenommen und ersetzt werden.

  4. D.h. die allgemeine und neutrale Wahrnehmung ...

    D.h. die allgemeine und neutrale Wahrnehmung hier ist dass es sich den Fotos nach durchaus um Mängel handelt?

    Welche Norm gilt hier als Maßstab und wo liegt genau die Grenze?

    Ist das Phänomen bei Betonpflaster bekannt oder sehr unüblich? Durch was kann es am ehesten verursacht worden sein?

  5. Gebrauchsüblicher Betrachtungsabstand

    ... bezogen auf "Schönheitsfehler" oder Toleranzen und Mängel gilt z.B. am Dach (Ziegel) die Beurteilung nach dem gebrauchsüblichen Betrachtungsabstand. Demnach ist die Entfernung zum "Mangel" und die "übliche" Sichtbarkeit von Bedeutung.

    Was bei Pflastersteinen im unmittelbaren Sichtbereich "vor den Füßen" gilt, kann Die nur weitere Recherche beantworten.

    DINAbk.: "Toleranzen" oder "Betonwerkstoffe" oder ein SV werden helfen.

  6. (DIN) Toleranzen

    Kann mir jemand die hier geltenden (DINAbk.) Toleranzen nennen? Ich finde nichts dazu ...
  7. Keiner? Es muss doch eine klare ...

    Keiner? Es muss doch eine klare Keiner? Es muss doch eine klare Festlegung geben, wie Pflastersteine bewertet werden? Sind unsere nun noch i.O., oder n. i.O.?
  8. 300 € Minderung

    Der Landschaftsgärtner bietet nun 300 € Minderung an. Laut Braun Steine wäre es kein Mangel, er sieht es inzwischen wohl auch so, obwohl er damals selbst sagte dass manche Abplatzungen nicht OK wären. Ich bin mit den 300 € natürlich nicht einverstanden. Bislang habe ich die doppelten Beseitigungs- / Fertigstellungskosten einbehalten. Was ist eurer Meinung nach als Minderung wenn es nicht nachgebessert werden sollte angemessen?

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