Sondertilgung Formulierung im Vertrag
BAU-Forum: Baufinanzierung

Sondertilgung Formulierung im Vertrag

Hallo zusammen,
wir haben seit heute den Vertrag für unser Darlehen hier liegen und prüfen gerade ob alle Absprachen eingehalten wurden. Dabei sind wir über folgende Formulierung gestolpert:
"Sie sind berechtigt während des Sollzinsbindungszeitraums beginnend ab dem Jahr, das der Darlehensvollauszahlung folgt, einmal jährlich eine Betrag von mindestens 1500 € und höchstens 6750 € als Sondertilgung auf das Darlehenskonto zu leisten. "
Wir verstehen hier den Zeitrahmen nicht. Wenn die Vollauszahlung (wir kaufen ein Haus) am 01.01.2011 erfolgt, ab wann können wir dann die erste Sondertilgung leisten? Schon in 2011 oder erst ab 2012?
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
Viele Grüße,
Ingo
  • Name:
  • Ingo
  1. Zeitraum Sondertilgung

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo
    Als ich noch Darlehen bei einer Bank genehmigte wurde oft der Kunde gefragt wann die Sondertilgung stattfinden sollte.
    Oft wurde 31.03. xxxx genannt, da 15.03 die Eigenheimzulage gezahlt wurde.
    Dann stand im Vertrag eben dieses eine Datum.
    Ihre Formulierung der Sondertilgung ist weich und für Sie sehr gut.
    Wenn am 01.01.2011 Auszahlung ist, dann dürfen Sie ab dem 02.01.2011 bis 01.01.2012 selbst entscheiden eine Sondertilgung von bis zu € 6.750,00 zu leisten. Zeitpunkt müssen Sie entscheiden. Aber auch minimalst € 1.500,00 sind möglich. Zahlen Sie die Sondertilgung, dann müssen Sie aber dann auch wieder ein Jahr warten. Da im Vertrag nur einmal jährlich steht.
    So okay?
  2. @Hillermann

    Sicher?
    " ... beginnend ab dem Jahr, das der Darlehensvollauszahlung FOLGT, ... " und " ... Vollauszahlung (wir kaufen ein Haus) am 01.01.2011 ... "
    lese ich als "ab 01.01.2012".
    Würde mich aber nicht stören, sonst ist die Formulierung wirklich kundenfreundlich und ich würde nicht mit einer Sondertilgung im 1. Jahr rechnen, da gibt"s eher unerwartete Kosten.
    Gruß
    VolkerLeue
  3. Rufen Sie doch dort kurz an

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Ist aus meiner Sicht etwas unklar die Formulierung.
    Weil, nach dem 01.01.2011 (Kaufpreisdatum ) folgt doch auch schon das Jahr.
    So kann man es auch interpretieren.
    Wobei im ersten Jahr ja wirklich die wenigsten auch wirklich an Sondertilgung denken.
  4. mind. 1500

    Foto von Martin Eggelsberger

    Das Problem hatte ich auch ab und zu. Diese Formulierung "mind. 1500", heißt das, er muss mind. 1500/Jahr ST machen? Das Wort "berechtigt" ist nur die Aussage, dass man von Seiten der Bank eine ST überhaupt erlaubt. ST ja, aber dann mind. 1500/Jahr!
  5. Danke schon mal

    für die Antworten, aber die beiden ersten Antworten zeigen auch schon die Bandbreite die zwischen mir und meiner Frau da ist :-). Ist jetzt kein Grund für uns, nicht zu unterschreiben. Ist nur nervig schon wieder alles Klausel für Klausel durchgehen zu müssen, leider kann man ja wohl nicht blind darauf vertrauen, dass alles so ist wie gewollt.
    Der Notarvertrag war ja schon schlimm genug zu lesen und das war laut Sachbearbeiterin Standard, Copy & Paste.
    Wir werden da auch am Montag anrufen. Danke an alle! ; wir sind beruhigt, dass die Klausel tatsächlich ein wenig missverständlich ist und wir nicht am Rad drehen ...
    Gruß aus Köln,
    Ingo
    • Name:
    • Ingo

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