Zinsfestsetzung läuft ab  -  Restverschulden in einem Schlag abbezahlen
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Zinsfestsetzung läuft ab  -  Restverschulden in einem Schlag abbezahlen

Zinsfestsetzung laut des Darlehenvertrags: 5 Jahre ab Zusage.
Ein wichtiger Detail dazu: Restdarlehen nach Ablauf der Festsetzung dermaßen hoch, dass es in einem Schlag abgezahlt werden kann. So wird es auch geplant zu tun.
Darlehen wurde in einem Schlag ausgezahlt, und zwar 3 Monate nach Darlehenszusage. Es war auch kein Problem, da keine Bereitstellungszinsen bei so einer Verzögerung der Inanspruchnahme  -  laut Vertrag. Das Datum "Zinsen festgeschrieben bis ... " steht aber fest im Vertrag.
Ich gehe davon aus, dass verzögerte Auszahlung nicht zur Verschiebung des Zinsfestschreibungsende führt?
So würden wir das Darlehen 3 Monate kürzer bedienen müssen, als im Vertrag vorgesehen.
1. Bin ich richtig?
Wie schon erwähnt, geplant ist Restverschulden in einem Schlag zurückzuzahlen sobald Zinsbindung abläuft.
2. Bedarf es einer Kündigung oder muss die Bank über das Vorhaben
in einer anderen Form vorm Ablauf der Zinsbindung informiert werden (allgemein gesehen, abgesehen davon was im Vertrag steht)?
Eventuelle Fristen?
  • Name:
  • Mekkiu
  1. Eine relevante Klausel doch im Zusagetekst ...

    Eine relevante Klausel doch im Zusagetekst
    Es dürfte für Klärung der Fragen von Bedeutung sein.
    "Darlehensmittel können frühestens zum jeweiligen Festschreibungsdatum ... gekündigt werden ... Kommt eine neue Vereinbarung nicht zustande und wird das Darlehen nicht zurückgezahlt, gilt in der Folgezeit der variable Zinssatz ... "
    Zum Stichtag wird das Darlehen zurückgezahlt.
    Dadurch die Voraussetzung zum Weiterführen des Vertrages (s.o.) ist nicht mehr erfüllt. Darlehensnehmer ist frei vom Vertrag.
    Bin ich richtig?
  2. Rückzahlung zum Zinsanpassungstermin

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo
    Sie haben 5 Jahre Zinsfestschreibung. Im Darlehensvertrag steht ein Datum. Dieses Datum gilt als Zinsanpassung. Machen Sie nichts erhalten Sie in der Regel ein paar Tage/Wochen vorher ein Verlängerungsangebot. Erhalten Sie das nicht, dann ist ein Fehler passiert. Möglich, dass Ihr Darlehens variabel weiterläuft.
    Kündigungsfrist 3 Monate, wenn Sie jetzt im variablen Bereich sind.
    Ihr Schreiben ist aber etwas verwirrend. Man müsste den Kreditvertrag sehen.
    Wann also ist Zinsfestschreibung Ende gewesen, oder ist es?
    Spielt auch keine Rolle, wann das Darlehen ausgezahlt wurde an Sie. Wichtig ist nur Zinsanpassungstermin. Und der steht im Darlehensvertrag drin.
  3. Bis Zinsfestschreibungenddatum gilt der feste Zins ...

    Bis Zinsfestschreibungenddatum gilt der feste Zins
    • Vereinbarung im Vertrag. Kein variabler Zins.

    Ende der Zinsfestschreibung liegt ca. 15 Monate weit in der Zukunft. D.h. : Momentan noch in der Kreditbedienungsphase.
    Die ganze Anfrage deswegen getätigt, um gut orientiert zu sein,
    sobald die Zeit kommt, wann Handeln seitens Darlehensnehmers erforderlich ist.

  4. Es ist ziemlich einfach

    Man brauche nur BGBAbk..
    So ist es vorzugehen:
    Spätestens ein Monat vorm Ablauf der Zinsbindung,
    die Kündigung bei Bank einreichen.
    Spätestens zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung
    den geschuldeten Betrag an die Bank zurückzahlen.
    BGB § 489
    Kündigung wirksam frühestens mit Ablauf der Zinsbindung.
    Die Zeit für Rückzahlung bestimmt auf implizite
    Art und Weise, d.h. : Zeitraum der Festschreibung
    reicht nicht Darlehen vollkommen zurückzuzahlen,
    weil die Tilgungsrate zu niedrig ist.
    BGB § 503 "Immobiliardarlehensverträge" rührt § 489 nicht an.

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