Verkauf eines Objektes, das mit einer Grundschuld belastet ist
BAU-Forum: Baufinanzierung

Verkauf eines Objektes, das mit einer Grundschuld belastet ist

Sehr geehrte Damen und Herren,
einen Teil unserer Hausfinanzierung haben wir über eine Grundschuld zu Lasten eines älteren Hauses abgesichert, das meiner Frau gehört. Dieses ältere Haus soll nun verkauft werden. Was ist hier zu beachten? Muss ich den Kauferlös in Höhe der eingetragenen Grundschuld dann meiner Bank in irgendeiner Form 'übertragen' oder kann die Bank sogar den Verkauf verhindern? Ich würde gerne ein paar Meinungen dazu hören, um meinem Bankberater gegenüber nicht ganz unwissend gegenüberzutreten. Vielen Dank schon mal für Ihre Antworten!
  • Name:
  • Claus
  1. Erst altes Haus verkaufen, dann neues Haus kaufen

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Sehr geehrter Interessent
    Erst einmal wünsche ich Ihnen ein gutes neues Jahr.
    Aufgrund meiner Erfahrung als Sachbearbeiter mit 17 Jahren
    Innendiensterfahrung in der Baufinanzierung einer Bank gebe ich einen gut gemeinten Rat.
    Kaufen Sie notariell das neue Haus erst dann, wenn Sie
    das Bestehende alte Haus notariell verkauft ist. Noch besser ist, sich von der Bank des Käufers des alten bestehenden Hauses ein Schreiben geben zu lassen, dass die Auszahlung zu dem Termin auch klappt.
    Bezüglich Grundschuld ist es so. Interessant für Sie ist nur die hinterlegte Darlehensschuld. Die Bank kann eigentlich den Verkauf nicht verhindern. Denn Sie sind ja der Verkäufer und nicht die Bank. Hierbei gehe ich mal davon aus, dass der Hauswert die Darlehensschuld erheblich übersteigt.
    Beispiel € 200.000 Hausverkaufspreis. Restschuld Darlehen € 50.000. Im notariellen Kaufvertrag wird dann geregelt, ob die Grundschuld  -  nach Darlehensrückzahlung von Ihnen  -  entweder gelöscht wird, oder als Sicherung an den Käufer übertragen wird.
    Generell gilt aber erst alte Immobilie verkaufen dann neue kaufen. Und selbst wenn Sie den Kauf notariell beurkundet haben der alten Immobilie sollten Sie sich mit dem Käufer auseinandersetzen, dass auch wirklich die Auszahlung des Darlehens klappt.
    Rückfragen?
  2. Noch eine Rückfrage

    Sehr geehrter Herr Hillermann,
    Ihnen ebenfalls ein gutes neues Jahr und vielen Dank, dass Sie sich sogar am Feiertag mit meiner Frage befassen.
    Eine Rückfrage hätte ich noch: Der Käufer des "alten" Hauses möchte ja sicher ein unbelastetes Objekt ohne eingetragene Grundschuld. Gibt es eine Möglichkeit, die Grundschuld im Rahmen des Verkaufes zu löschen und im Gegenzug den Betrag in Höhe der Grundschuld (Ihre 50.000 € passen sogar ungefähr) dann ANDERWEITIG der Bank als Sicherung zur Verfügung zu stellen? Also z.B. als Geldanlage beim Bankinstitut oder in Form einer Lebensversicherung.
    Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich nochmals kurz Zeit für eine Antwort nehmen könnten.
    Vielen Dank!
    • Name:
    • Claus
  3. Grundschuld Verwendung

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo Claus
    Die Grundschuld muss im Zuge des Kaufvertrages
    entweder gelöscht oder an die Bank des Käufers abgetreten werden.
    Andere Möglichkeiten gibt es nicht. Der Notar hat die Aufgabe dass das Grundstück lastenfrei von Ihnen an den Käufer verkauft wird. Ist es nicht lastenfrei, dann kann auch die Zahlung auf ein Notaranderkonto erfolgen. Der Notar hat sich dann an die ganzen Bankgläubiger des Verkäufers zu wenden.
    Was ich mir aber vorstellen könnte was Sie auch meinen ist
    gegebenenfalls ein Pfandtausch:
    Sie haben noch auf dem Objekt wo Sie verkaufen ein Darlehen. Das Darlehen soll aber im Zuge des Verkaufes nicht abgelöst werden. Sie möchten den günstigen Zinssatz nutzen und sichern dann das Darlehen anderweitig ab. So ist gewährleistet, dass der Verkauf des Objektes lastenfrei erfolgen kann.
    Eine seltene Variante ist auch, dass der Käufer in das Darlehen von Ihnen als Verkäufer eintritt. Dann übernimmt er die Grundschuld und tritt in Ihr Darlehensverhältnis ein.
    Ist aber aufwendig und nur bei Top Zins zu empfehlen.
    Noch Rückfragen? Gerne!
  4. Noch ein bisschen unklar ...

    Hallo Herr Hillermann,
    könnten Sie mir noch ein Beispiel nennen, wie man das Darlehen dann "anderweitig" absichern kann bzw. wie das üblicherweise gemacht wird? Meine Überlegung war ja, dass man (um bei Ihrem Beispiel von oben zu bleiben) von den 200.000 € Kauferlös dann 50.000 € abzwackt und über diese Summe dann eine langfristige Anlage bei der Bank eröffnet, bei der die Bank bis zur Abzahlung des Darlehens als Begünstigter festgelegt wird, z.B. eine Lebensversicherung oder sowas. Ist das so üblich oder Stelle ich mir das als Laie nur so einfach vor?
    Schönen Dank!
    • Name:
    • Claus
  5. Sicherstellung restliches Darlehen

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo
    Also, Sie haben € 200.000 Verkaufspreis und € 50.000 restliches Darlehen als Beispiel. Sie möchten das Darlehen nicht zurückzahlen, da der Zins so niedrig ist. Alternativ können Sie von den € 150.000 restlichem Kaufpreiserlös eine
    mündelsichere Anlage wählen  -  die Bank muss ja einverstanden sein  -  und verpfänden dann die Ansprüche an die Bank.
    Beispielsweise legen Sie von den € 50.000 ein Festgeld über
    7 Jahre an  -  Sie sind Inhaber  -  und verpfänden die Ansprüche an die Bank. Im Gegenzug haben Sie dann noch die € 50.000 weiterhin bestehendes Darlehen zu bedienen.
    So okay?
  6. Super, vielen Dank

    Das war die Info die ich gesucht habe. Vielen Dank!
    • Name:
    • Claus

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